• 10.10.2007, 14:38:42
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Abschiebungen - WESTENTHALER: Ja zum strengen Fremdenrecht

One Way Ticket für Van der Bellen

Wien 2007-10-10 (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler
kritisierte heute am Beginn seiner Rede anlässlich der Sondersitzung
des Nationalrates massiv die Position der SPÖ. "Die SPÖ verhält sich
lammfromm und hat, obwohl sie sich bei ihrer Klausur in ein Kammerl
verzogen hat, keine Linie", so Westenthaler, der Beispiele von
Prammer, über Ackerl, Buchinger bis Parnigoni zitierte. "Wenn heute
Klubobmann Cap behauptet, dass die SPÖ dem Fremdenrecht 2005 nur
unter Bedingungen zugestimmt hat, dann sei er an folgendes Zitat vom
2. Juli 2005 erinnert: "Das Asylpaket ist ein ausgezeichnetes Gesetz,
das Asylmissbrauch abstellt und die menschenrechtlichen Grundsätze
wahrt" , betont Westenthaler. "Das BZÖ steht zum Fremdenrecht, das
ganz klar die Handschrift des BZÖ trägt und das Innenminister Platter
umsetzt. Das neue Fremdenrecht bedeutet ein Minus an Asylanträgen,
ein Minus an Zuwanderung und ein Minus bei den zuerkannten
Staatsbürgerschaften - das ist ein klarer Erfolg des BZÖ", so
Westenthaler.

Die Grünen hätten heute viele Beispiele für von Abschiebung bedrohten
Familien gebracht, dabei aber einige vorher medial vehement
getrommelte Beispiele verschwiegen: So beispielsweise die Familie
Torosian für die sich Glawischnig und Petrovic massiv eingesetzt
haben und wo das BZÖ aufgedeckt hat, dass die Grünen hier
rechtskräftig Verurteilte gedeckt haben. "Kriminelle gehören
abgeschoben, meine Damen und Herren von den Grünen. Van der Bellen
schämt sich öffentlich für Österreich, da kann er ja gleich ein
One-Way Ticket kaufen und Österreich verlassen, wenn er sich für
Österreich schämt", stellt Westenthaler fest, der auch Glawischnig
auch massiv für ihren Vergleich des Innenministers mit Kaiser Nero
angriff, denn einen gesetzestreuen Minister mit den Todesurteilen
eines römischen Despoten zu vergleichen sei schäbig und
niederträchtig.

Westenthaler kündigte auch eine Strafanzeige des BZÖ gegen die
Klubobfrau der Grünen im neiderösterreichischen Landtag Madeleine
Petrovic an. Petrovic hatte bei einer Veranstaltung der Grünen am 9.
Oktober wörtlich gesagt: "Ja, ich gehöre zu denen, die mithelfen,
Menschen zu verstecken, weil ich nicht anders kann." Mit dieser
skandalösen Aussage ist eindeutig der Tatbestand der Beihilfe zum
unbefugten Aufenthalt (§115) Fremdenpolizeigesetz) bewiesen. Das
Strafausmaß lautet hier auf bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe. Das BZÖ
wird diesbezüglich eine Sachverhaltsdarstellung an die
Staatsanwaltschaft übermitteln, "denn ein Grüner Aufruf zum
Gesetzesbruch ist inakzeptabel. Die Grünen sind mittlerweile nichts
Anderes als eine politische Schlepperbande, in deren heutigen Antrag
nur mehr als dritter Punkt die Aufnahme des Kosovos als 10.
Bundesland Österreichs fehlt".

Der BZÖ-Chef kritisierte aber auch das politische Wechseln von
Kleingeld durch die Grünen, indem mit teilweise manipulierten
Beispiele mit dem Mitleid der Menschen gespielt werde. "Wer hat denn
eigentlich Mitleid mit dem 24jährigen Au-Pair Mädchen, dass von einem
Asylwerber vergewaltigt worden ist? Wer hat Mitleid mit den Menschen
die von einer 20köpfigen Bande von Asylwerbern ausgeraubt wurden? Wer
hat Mitleid mit dem 19jährigen Vergewaltigungsopfer oder den Opfern
der 5köpfigen Asylwerberbande die 30 Einbrüche pro Woche begonnen
haben? Wo ist die grüne Demonstration für diese Opfer? Hier steht das
BZÖ für die österreichischen Opfer und nicht für die Täter", so
Westenthaler.

"Das BZÖ hat als einzige Partei eine Lösung für die derzeitige
Situation bei den Abschiebungen erarbeitet. So wie nicht Alle in
Österreich bleiben können, können wir auch nicht Alle abschieben.
Hier hat das BZÖ 6 klare Kriterien für einen humanitären
Ermessensspielraum erarbeitet und wird diese Lösung auch heute
beantragen", so der BZÖ-Klubobmann.
1.Der ausländische Staatsbürger hält sich bereits seit mehr als fünf
Jahren durchgehend in Österreich auf, wobei die lange
Aufenthaltsdauer durch Behördenverzug verursacht ist.
2.Er und gegebenenfalls seine Familienangehörigen beherrschen die
deutsche Sprache.
3.Er verdient - wenn er arbeiten darf - den Lebensunterhalt für sich
und seine allenfalls in Österreich lebenden Familienangehörigen mit
legaler Arbeit bzw. hat das (negativ abgeschlossene) Asylverfahren
nicht mutwillig in Anspruch genommen oder verzögert.
4.Er ist unbescholten und es liegen bei keiner Behörde Hinweise
darauf vor, dass das familiäre Zusammenleben nicht den in Österreich
herrschenden Normen entspricht.
5.Er kommt seinen Verpflichtungen gegenüber dem Staat z.B. im Bereich
der Steuerpflicht, der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, der
Schulpflicht etc. grundsätzlich ordnungsgemäß nach.
6.Die Wohnsitzgemeinde erteilt ihre Einwilligung und bestätigt
gegebenenfalls gemeinsam mit der Schule bzw. dem Arbeitgeber die
volle Integration in dem Sinne, dass der Betreffende nicht Teil einer
Parallelgesellschaft ist, sondern z.B. durch Mitarbeit und
Mitgliedschaft in gemeinnützigen Vereinen, in denen überwiegend
Österreicher Mitglied sind, praktisch bewiesen hat, dass er auch
gewillt ist, sich am gesellschaftlichen Leben voll zu beteiligen,
dass er die gemeinsamen Werte der österreichischen Gesellschaft und
die österreichische Rechtsordnung kennt, diese vorbehaltlos
akzeptiert, und auch gewillt ist, diese Haltung seinen
Familienangehörigen weiterzugeben.

"6 klare Punkte gegen Willkür und als Instrument für den
Innenminister, denn ein willkürliches Entscheiden wie jetzt ist auch
keine Lösung. Keine Lockerung des Fremdenrechtes, ein strenges
Gesetz, kein generelles Bleiberecht, aber so können wir die
dabehalten, die wir wollen. Das ist verantwortungsvolle Politik. Mit
dem BZÖ-Antrag werden nicht wie von den Grünen gefordert alle 4.000
Altfälle dableiben, sondern die paar Hundert, die es verdient haben.
Deshalb tritt das BZÖ für Österreich und gegen ein generelles
Bleiberecht ein und wird deshalb ganz klar den Misstrauensantrag
gegen Innenminister Platter ablehnen", so der BZÖ-Chef abschließend.

Rückfragehinweis:
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)

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