• 09.10.2007, 08:00:00
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IT-Challenge "Unternehmensstrafrecht": Ausweg aus der Haftung

Riskmanagement nach ISO 27001 macht Unternehmen "unantastbar" - Dutzende Fälle bereits anhängig

Wien (OTS) - Das IT-Management befindet sich im Spannungsfeld
zwischen immer breiterer Verfügbarkeit von Diensten - Extranet,
Teleworking, Outsourcing - und der dadurch steigenden Gefahr von
Missbrauch. Mit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) wird ein
vollkommen neuer Anspruch an Unternehmen gestellt, was auch
unmittelbar das IT-Management betrifft. Unternehmen sind mit dem
neuen VbVG seit 01.01.2006 erstmals strafdeliktsfähig, mit allen
negativen Folgen von Imageschaden bis zu Regressforderungen. Aus
Sicht der IT-Leitung gilt es, höchste Sorgfalt im Bereich IT- und
Informationssicherheit nachweisen zu können. "Damit wird
Risikomanagement nach weltweit anerkannten und zertifizierbaren
Normen wie ISO 27001 oder ISO 20000 zu einem zentralen Ausweg aus der
Haftung", erklärt der auf Wirtschaftsrecht und Verbandshaftung
spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Orlin Radinsky von der Kanzlei
Brauneis Klauser Prändl in Wien.

Die Verantwortung der IT-Leitung

"Bereits einige Dutzend Strafdeliktsfälle von Unternehmen werden
von der Staatsanwaltschaft Wien untersucht", berichtet Mag. Peter
Reichert, Riskmanagementexperte bei den Zertifizierungsstellen CIS
und Quality Austria. Derzeit stammen diese noch überwiegend aus der
Baubranche, jedoch zeige sich daran, dass bereits ein Umdenken in der
rechtlichen Praxis hervorkomme. "Indirekt fordert der Gesetzgeber mit
dem VbVG die Durchführung einer Risikoanalyse für sämtliche
Leistungen und Ressourcen eines Unternehmens - aus IT-Sicht: vom
USB-Stick bis zum Serverraum einschließlich der Benutzer. Denn nur
aufgrund evaluierter Risiken können Maßnahmen zur Risikominimierung
eingeleitet werden", betont Radinsky. Prekär ist der Sachverhalt
auch, weil sich die Sorgfaltspflicht sogar auf Leiharbeitskräfte,
Praktikanten oder Zulieferer erstreckt. "Auch kleinere Delikte können
Unternehmen großen Schaden zufügen, allein schon aufgrund des
Imageverlusts durch einen Strafregistereintrag", warnt
CIS-Geschäftsführer Erich Scheiber.

Nach Angaben von Gerichtssachverständigen werden zur Bewertung
IT-bezogener Delikte die gültigen Weltstandards wie ISO 27001 für
Informationssicherheit und ISO 20000 für IT-Service-Management
herangezogen, da diese international anerkannte Methoden für
IT-Risikomanagement umfassen.

Volltext/Bsp: http://www.cis-cert.com/aktuell/Riskmgt_VbVG_web.doc
Bilder/Grafik: http://www.cis-cert.com/aktuell/presse.php

Rückfragehinweis:
Heike Galley
mailto:[email protected]
Tel.: 0699 1974 5647

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