- 07.10.2007, 14:54:48
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Sektionschef Vogl: Vorgehen Innenministerium fachlich und menschlich richtig
Appell an Eltern: Unterstützungsangebot annehmen, Verantwortung für Kinder wahrnehmen - Appell an Medien: Nicht falsche Erwartungen fördern
Wien (OTS) - "Das Vorgehen des Innenministeriums im Verfahren
Familie Zogaj ist aus unserer Sicht fachlich und menschlich richtig",
sagte heute, Sonntag, der für Asyl und Betreuung verantwortliche
Sektionschef Dr. Mathias Vogl bei einer gemeinsamen Pressekonferenz
mit dem für die Asylverfahren zuständigen Bereichsleiter Mag. Karl
Hutter und dem Verbindungsoffizier des BM.I im Kosovo, Oberstleutnant
Andreas Pichler. "Ich appelliere an die Eltern, insbesondere den
Vater von Arigona Zogaj, das Angebot des Innenministeriums zur
Unterstützung bei Wiedereingliederung im Kosovo anzunehmen und der
Verantwortung für die Kinder nachzukommen, die primär bei den Eltern
liegt."
Die Eltern hätten die Kinder durch illegale Einreisen, den
mehrfachen Versuch Asyl zu bekommen, "obwohl keine Asylgründe
vorliegen" und dadurch, dass sie der Ausreiseverpflichtung nicht
nachgekommen seien, letztlich "in eine untragbare Situation
gebracht". Dabei sei die Mutter mit den 5 Kindern illegal eingereist,
obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits eine negative Entscheidung zum
Asylantrag des Vaters vorgelegen habe. Mit der heutigen umfassenden
Information über die Rechtslage und die Linie des BM.I wolle man auch
ähnliche Fälle künftig möglichst verhindern, betonte Vogl, der an die
Medien appellierte, "nicht falsche Erwartungen zu fördern."
Der Rechtsstaat könne und werde sich nicht erpressen lassen. Das
Innenministerium biete der Familie aber weiter Unterstützung beim
Aufbau des Lebens im Kosovo an.
"Die Situation im Kosovo ist so, dass der Aufbau eines Lebens für
die Familie vielleicht nicht einfach, aber möglich und zumutbar ist",
sagte der Verbindungsoffizier des BM.I im Kosovo Andreas Pichler. In
den letzten Jahren seien rund 100.000 Häuser wieder aufgebaut worden
und im Bereich der Ortschaft von Arigonas Eltern gebe es die
entsprechende Infrastruktur und Schulen. Aus seiner Sicht kämen
mehrere Objekte für das Leben der Familie in Betracht: Neben dem
kleinen Gebäude, in dem der Vater derzeit lebe, gebe es das daneben
stehende Haus der Mutter sowie ein kleineres und ein sehr großes,
offenbar leer stehendes Haus des Bruders, so Pichler, der darauf
verwies, "dass die Kinder selbstverständlich auch die Sprache ihres
Heimatlandes beherrschen, die in der Familie gesprochen wird."
Die Familie habe nach eigenen Angaben für die illegalen Einreisen
nach Österreich über 8000 Euro aufgewendet, berichtete Pichler, der
in den letzten Tagen die Situation vor Ort geprüft und den Vater und
die Kinder unterstützt hat. Er habe den Vater informiert, dass
derzeit keine Abschiebung von Arigona drohe, ihn über die rechtliche
Situation informiert, Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen und
Hilfestellung für den Wiederaufbau des zusätzlichen, im Krieg
zerstörten Hauses sowie bei der Anmeldung der beiden jüngeren Kinder
für die Schule angeboten. "Ich habe aber den Eindruck, dass manche
Berater dem Vater falsche Hoffnungen machen und dieser sich daher
nicht entsprechend um die Situation der Kinder vor Ort annehmen
will," sagte Oberstleutnant Pichler.
Trotz der klaren rechtlichen Situation mit zwei
höchstgerichtlichen Entscheidungen und obwohl einige
Familienmitglieder während ihres Aufenthaltes in Österreich mit dem
Strafrecht in Konflikt geraten seien, habe Innenminister Platter
zugesagt, dass keine Abschiebung von Arigona Zogaj und ihrer Mutter
bis zur noch offenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
erfolgen werde, "um dem Mädchen in dieser besonderen Situation die
Angst zu nehmen", betonte Bereichsleiter Mag. Karl Hutter.
"Es hat drei rasche Asylverfahren gegeben, die letztlich alle
rechtskräftig negativ entschieden wurden," so Hutter weiter. Der
Vater habe nach einem Jahr gewusst, dass kein Asyl gewährt werde und
trotzdem die Mutter und Kinder durch Schlepper illegal nachgeholt.
Nach drei Jahren habe die Familie gewusst, dass sie wieder ausreisen
müsse. Die von der Bezirkshauptmannschaft eingeräumte Frist von einem
Jahr sei aber ungenützt verstrichen. Zur Rückführung sei am 30.7.2007
auch die Zustimmung der UNO-Einrichtung im Kosovo UNMIK erfolgt.
"Ohne Zustimmung der UNO werden keine Rückführungen durchgeführt",
sagte Vogl. Falsch sei auch, dass die Schweiz nicht in den Kosovo
abschiebe. Das sei von offizieller Schweizer Seite bestätigt worden.
Erwähnt werden müsse auch, dass die negativen Entscheidungen in den
Asylverfahren auf der Grundlage des Fremdenrechts 1997 erfolgt seien.
Sektionschef Vogl schloss mit einer persönlichen Bewertung. Für
ihn seien das Vorgehen und die Linie des Innenministeriums rechtlich
und fachlich, aber auch menschlich richtig. Ein anderes Handeln würde
mehrfache negative Effekte nach sich ziehen: Kriminelle
Schlepperorganisationen würden sich bestätigt sehen und weitere
Familien ausnützen, viele andere Menschen und Familien würden
versuchen, sich über illegale Einreisen letztlich ein
Aufenthaltsrecht in Österreich zu erzwingen und die daraus
entstehende Belastung der Ressourcen würde sich auch negativ für
wirkliche Flüchtlinge auswirken. "Wir wollen und können nicht Tür und
Tor öffnen, auf dem Rücken jener Menschen, die tatsächlich Schutz
brauchen. Wir brauchen die Ressourcen für diese Menschen." Zudem gehe
es auch um die Zukunft des Kosovo, so Vogl.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Inneres Sprecher des Innenministeriums Obst. Mag. Rudolf Gollia Tel.: +43-(0)664 - 183 39 38 mailto: [email protected] www.bmi.gv.at
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