- 05.10.2007, 11:49:29
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Bestandsaufnahme von möglichen Abschiebungen
Burgstaller: Detaillierte Berichte bei Bezirksverwaltungsbehörden über die Anzahl und den Stand der Verfahren angefordert
Salzburg (OTS) - Die Salzburger Landeshauptfrau Mag. Gabi
Burgstaller hat Landesamtsdirektor Hofrat Dr. Heinrich Christian
Marckhgott beauftragt, bei den Bezirksverwaltungsbehörden
detaillierte Berichte über die Anzahl und den Stand der Verfahren im
Bereich Fremdenrecht, Asylrecht, Aufenthaltsrecht und vor allem im
Bereich der Abschiebungen von Familien anzufordern. "Es geht jetzt
zuallererst darum, dass wir uns einen Überblick verschaffen, in
welchen Gemeinden Abschiebungen drohen, die Familien zerreißen
könnten" erklärte Burgstaller heute, Freitag, 5. Oktober.
Wenn es darum geht, herauszufinden, ob jemand gut integriert ist,
dann sollten diejenigen, die die Familien am besten kennen, etwa
Gemeinde- oder auch Schulvertreter, gefragt werden. "Es darf nicht
mehr vorkommen, dass eine Familie in einer Nacht-und-Nebel-Aktion
zerrissen wird", so die Landeshauptfrau. Burgstaller bezieht sich
dabei besonders auf die Fälle, in denen "ganze Gemeinden" aufstehen
und sich für den Verbleib ihrer Mitbürger einsetzten. Diese seien
vielfach schon seit Jahren bestens in die Dorfgemeinschaft
integriert, Mitglieder bei Feuerwehr oder Rettung, die Kinder seit
Jahren in der Schule. Bei der gestrigen Landeshauptleutekonferenz
habe der Bund den Ländern zugesichert, sie in Zukunft besser in diese
Verfahren einzubinden.
Burgstaller betonte weiters, dass die materielle Absicherung der
Fremden allergrößte Bedeu-tung habe. Sie wiederholte deshalb ihre
Forderung in Bezug auf den heimischen Arbeitsmarkt: "Bevor wir neue
zusätzliche Arbeitskräfte ins Land holen, wäre es doch viel
sinnvoller, eben diese Menschen zu beschäftigen, die schon seit
Jahren mit Familie in Salzburg lebten, bestens integriert und von
ihren Mitbürgern erwünscht seien." Es sei menschlich, sozial und
wirtschaftlich widersinnig, wenn man es diesen gesunden,
arbeitswilligen und gesetzestreuen Menschen verwehre, für die eigene
Familie zu sorgen.
Für die Erteilung aller humanitären Aufenthaltstitel ist die
Zustimmung des Innenministeriums erforderlich. Aus Salzburg wurden
heuer bisher elf Fälle dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt.
Zumeist handelt es sich dabei um Anfragen zur Genehmigung von
Inlandsantragstellungen oder Behebung von sonstigen
Verfahrensmängeln. Überwiegend erfolgte eine Zustimmung.
Bei diesen Verfahren handelt es sich immer um Einzelfallprüfungen
und Einzelfallentscheidungen, wobei die Gesamtsituation des Fremden
zu betrachten ist. Eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung stellt
insbesondere auf mit besonderen Gefährdungen bzw. Notlagen verbundene
Lebensumstände eines Fremden ab, etwa für Opfer eines bewaffneten
Konflikts im Heimatstaat, Zeugen oder Opfer von Menschenhandel oder
Ausbeutung, Opfer von Gewalt in der Familie oder wenn jemand an
Krankheiten leidet, die im Ausland nicht auf Dauer behandelt werden
können. Liegt ein Aufenthaltsverbot vor (auch von einem anderen
EWR-Staat), ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären
Gründen gesetzlich ausgeschlossen. Voraussetzung für einen
humanitären Aufenthaltstitel ist, dass sich die betreffende Person im
Inland aufhält.
Rückfragehinweis:
Landespressebüro Salzburg
Dr. Roland Floimair
Tel.: (0662) 80 42 / 23 65
mailto:[email protected]
http://www.salzburg.gv.at
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