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Hermann Feiner, FORUM Sicherheitsverwaltung zu Innenminister Platter: "Der konsequente Vollzug des Fremdenrechtspaktes 2005 und die Einrichtung eines Asylgerichtshofes sind richtige Schritte".

Wien (OTS) - Mit dem Fremdenrechtspakt 2005 sind die Regeln für die Zuwanderung und die Gewährung des Asylrechtes klar gefasst und klar voneinander abgegrenzt worden.

Menschen, die nach Österreich zuwandern wollen, finden ihren Weg über die Auslandsvertretungen Österreichs. "Dass dabei Aspekte wie die Qualifikation und die Integrationsbereitschaft des Einwanderungswilligen und die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes bei allen großen Einwanderungsländern wie den USA, Kanada und Australien eine Rolle spielen, muss letztlich wohl auch Österreich zugestanden werden", erklärt Hermann Feiner, Vorsitzender des Forum Sicherheitsverwaltung.

Eindeutig ist auch die Rechtslage im Asylverfahren. Menschen, die unter Berücksichtigung der Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz und Hilfe brauchen, erhalten diesen Schutz auch in Österreich. "Wenn kein Asylgrund vorliegt, dann kann es kein Asyl geben. Das zu akzeptieren, ist ein Kernelement eines demokratischen Rechtsstaates" hält Feiner unmissverständlich fest. "Unabhängig wie lange ein Asylverfahren letztlich dauert, muss jedem Asylwerber und allen medial inszenierten Gutmenschen klar sein, dass ein Recht auf Verbleib grundsätzlich nicht möglich ist. Wer zuwandern will, dem steht der Weg ohnehin auf einer anderen Verfahrenschiene offen", so Feiner weiter.

Begrüßt wird auch die Initiative des Innenministers Günther Platter, sehr rasch einen Asylgerichtshof einrichten zu wollen. Wurde bereits mit der personellen Aufstockung des Unabhängigen Bundesasylsenates - UBAS eine Verfahrensbeschleunigung erreicht, so würde mit dem Asylgerichtshof eine weitere Verbesserung der Rechtsstellung der Berufungsinstanz im Asylrecht geschaffen werden. "Der Innenminister ist eindeutig am richtigen Weg", schließt Feiner.

Rückfragen & Kontakt:

Hermann Feiner
Vorsitzender des FORUM Sicherheitsverwaltung
Tel.Nr.: 534-54/233 oder 0664/614-52-99

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