• 04.10.2007, 08:52:11
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  • OTS0021 OTW0021

Familienleben als Aufenthaltsgrund!

EHE OHNE GRENZEN: endlich Wende für binationale Paare

Wien (OTS) - Die Initiative EHE OHNE GRENZEN stellt fest, dass das
Innenministerium nach nunmehr fast zwei Jahren zur Erkenntnis gelangt
ist, dass familiäre Bindungen laut jüngst veröffentlichtem
Kriterienkatalog für humanitären Aufenthalt zu berücksichtigen sind
und ein bestehendes Familienleben "einheitlich" als Grundlage für
einen Aufenthaltstitel anerkannt wird. (siehe Presseaussendung BMI
3.10.2007)

"Wir gehen davon aus, dass in Kürze unseren ausländischen
EhepartnerInnen Niederlassungsbewilligungen erteilt werden," so
Angela Magenheimer, Sprecherin der Initiative EHE OHNE GRENZEN.
"Warum der Innenminister für diese Erkenntnis 21 Monate gebraucht
hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben."

Auf diesen ersten Schritt muss allerdings eine grundlegende Reform
des Fremdenrechtspaketes folgen, wozu EHE OHNE GRENZEN sein
ExpertInnen-Know-How zur Verfügung stellt.

Rückfragehinweis:

Initiative:Ehe ohne Grenzen 
   Angela Magenheimer 
   MObil: 0699 81868336
   Tel.: 01/9291309
   mailto:[email protected] 
   www.ehe-ohne-grenzen.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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