• 29.09.2007, 10:58:54
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Abgeschobene Familie in OÖ.: HAUBNER: Humanitären Ermessensspielraum schaffen

Linz 2007-09-29 (OTS) - Angesichts der Abschiebung der
kosovarischen Familie aus Vöcklabruck tritt BZÖ-Oberösterreich-Obfrau
Nationalrätin Ursula Haubner für die Schaffung eines humanitären
Ermessensspielraumes ein. "Das BZÖ spricht sich für klare und
strenge Regeln aus, aber auch Gesetze dürfen auf Menschlichkeit nicht
verzichten. Das BZÖ vertritt die Meinung, dass jeder Fall einzeln
streng geprüft werden muss und ein generelles Bleiberecht strikt
abzulehnen ist. Wer sich aber vorbildlich integriere und aufgrund
Behördenverzugs mehr als 5 Jahre auf eine Entscheidung warten muss,
soll bei Erfüllung weiterer Kriterien in Österreich bleiben dürfen",
so Haubner.

Deshalb tritt das BZÖ für die Schaffung eines gesetzlich definierten
Ermessensspielraums ein, wo zusätzliche Punkte für die Bestimmung des
Integrationsgrades festgelegt werden müssen, so Haubner, die die nach
Ansicht des BZÖ notwendigen 5 Kriterien für die Erlangung dieses
humanitären Aufenthaltstitels vorstellte:
1. Behördenverzug
2. eine lange Aufenthaltsdauer
3. den Integrationswillen
4. die Einwilligung der Gemeinde und
5. die Unbescholtenheit
"Das BZÖ tritt für ein strenges Fremdenrecht, das auch funktioniert,
ein, dann soll es auch im Gegenzug einen gesetzlich definierten
humanitären Ermessensspielraum für bestens integrierte Familien
geben, um Familientragödien wie gestern in Oberösterreich zu
vermeiden", so Haubner abschließend.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC

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