• 29.09.2007, 09:33:17
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  • OTS0013 OTW0013

Kindergeld: Bures will Chance auf Rechtssicherheit für Familien nützen

Arbeitszeitgrenze wäre für die Familien eine große Vereinfachung

Wien (OTS) - Auch wenn der Verfassungsdienst ein eventuelles
Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) freilich nicht
vorwegnehmen kann: "Es spricht Vieles für die Arbeitszeitgrenze. Wir
könnten damit sehr viele Fallen der Zuverdienstgrenze beseitigen und
ein großes Stück mehr an Rechtssicherheit schaffen", sagt
Frauenministerin Doris Bures - "Diese Chance müssen wir nützen."

Bures sieht im Ergebnis der Prüfung der Arbeitszeitgrenze durch
den Verfassungsdienst ein "starkes Argument für ein Nachbessern beim
Kindergeld-Entwurf". Auch angesichts der in den letzten Tagen und
Wochen offenkundig gewordenen Probleme mit der Zuverdienstgrenze -
"immer wieder zeigt sich, dass junge Familien völlig unverschuldet in
Schwierigkeiten geraten sind, einfach weil nachträglich eine
Sonderzahlung ausgezahlt wurde oder Urlaub konsumiert wurde" - werde
sich die ÖVP und Familienministerin Kdolsky einer Verbesserung für
die Familien nicht verschließen können, hofft Bures weiterhin auf ein
Einlenken der ÖVP. Die Frauenministerin verweist außerdem auf das
"breite Bündnis der Sozialpartner" für eine Arbeitszeitgrenze.

Die Befürchtung, dass eine Arbeitszeitgrenze eine
Ungleichbehandlung von unselbständig Beschäftigten und Selbständigen
bedeuten könnte, konnte der Verfassungsdienst weitgehend ausräumen.
Unselbständige und Selbständige seien der Sache nach unterschiedlich
und dürften daher auch unterschiedlich behandelt werden. Der
Verfassungsgerichtshof hat dies beispielsweise auch im Steuerrecht
und im Sozialversicherungsrecht anerkannt.

Von der Arbeitszeitgrenze würden mehrere Gruppen von
ArbeitnehmerInnen stark profitieren:

* Beschäftigte, die Provisionen, Prämien, Zulagen etc. beziehen und
derzeit bei der Errechnung ihres erlaubten Zuverdienstes große
Probleme haben: Diese BezieherInnen haben zur Zeit das Problem, dass
sie kaum vorhersehen können, ob ihr von Monat zu Monat
unterschiedliches Einkommen auf das Jahr hochgerechnet die
Zuverdienstgrenze überschreiten wird. Diese Gruppe würde sich mit der
Arbeitszeitgrenze komplizierte Rechnereien ersparen und
Rechtssicherheit gewinnen.

* Höherqualifizierte Frauen mit höheren Einkommen, die nur für
wenige Stunden in den Job zurückkehren hätten können, um die
Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten: Mit einer Arbeitszeitgrenze
könnten diese Personen den Job in einem auch für den Arbeitgeber
vernünftigem Ausmaß wieder aufnehmen. Sie würden also einen Fuß im
Beruf behalten, ohne das Kindergeld zu verlieren.

* Väter, die aufgrund der Zuverdienstgrenze nicht Zuhause bleiben
wollen oder können, weil das das Familieneinkommen stark verringern
würde. Mit der Arbeitszeitgrenze würden deutlich mehr Väter die
Chance auf die Betreuung ihrer Kinder bekommen.

* BezieherInnen mit geringem Einkommen, die von einer
Arbeitszeitgrenze nicht profitieren, sollen weiterhin die
Zuverdienstgrenze anwenden können. Personen mit einem Einkommen bis
zu 1.260 Euro brutto im Monat müssen nicht befürchten, das Kindergeld
zurückzahlen zu müssen. Sie haben meist auch keine variablen
Gehaltsbestandteile, weshalb sich der Zuverdienst mit dem vom BMGFJ
geplanten Onlinerechner sehr gut vorhersagen und berechnen lassen
wird.

Kinder von AlleinerzieherInnen sollen gleichgestellt werden

Bures appelliert außerdem an die ÖVP, "mehr Verständnis für die
schwierige Situation der AlleinerzieherInnen" aufzubringen. Es sei
ungerecht, dass Kinder von AlleinerzieherInnen nur 15 Monate Anspruch
auf Betreuungszeit durch einen Elternteil erhalten sollen, während
Kinder von Paaren 18 Monate zugestanden wird. "Diese Ungerechtigkeit
möchte ich gerne ausräumen. Bures wies auch darauf hin, dass
AlleinerzieherInnen "Vater und Mutter gleichzeitig sind" und "ohnehin
nicht zu den Privilegierten in der Gesellschaft zählen". Weiters
bekräftigt die Frauenministerin ihre Forderung, dass auch die Gruppe
der subsidiär Schutzberechtigten Anspruch auf Kindergeld bekommen
sollte.

Rückfragehinweis:
Susanna Enk
Pressesprecherin der Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst
Tel. (01) 531 15 - 2132

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