• 28.09.2007, 09:46:07
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RFW-BO Amann begrüßt 2. Pensionssäule für Unternehmer!

Lange RFW-Forderung wurde endlich umgesetzt!

Wien (OTS/RFW) - Mit dem von Bartenstein und Molterer gestern
präsentierten Vorsorgemodell für Gewerbetreibende geht eine
langjährige RFW-Forderung in Erfüllung. Der Vorschlag entspricht dem,
was der RFW sich in Anlehnung zur "Abfertigung Neu" als adäquate
Zusatzvorsorge für Selbstständige vorgestellt hat, nämlich durch die
Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge der Selbstständigen von
9,1% auf das Niveau der Arbeitnehmer (7,65%) jenen finanziellen
Spielraum zu schaffen, um steuerbegünstigt in eine Vorsorgekasse für
eine 2. Säule der Alterssicherung einzuzahlen , so der
RFW-Bundesobmann und Wirtschaftssprecher im Vorarlberger Landtag, KO
Ing. Fritz Amann, in einer ersten Reaktion

Amann dazu: " Vor allem vor der Tatsache, dass der Übergang vom
Selbständigen zum Erwerbstätigen am Beginn der Humanen Revolution ein
fließender wird, ist es mir immer darum gegangen, dass die
Unternehmer gegenüber den unselbständig Beschäftigten nicht
benachteiligt werden. Mit der "Abfertigung neu" auch für Arbeitgeber
wird eine große Diskriminierung der Selbständigen beseitigt. Das
Gesetzespaket zur Selbständigenvorsorge ist daher ein Quantensprung
in der sozialen Absicherung für alle Unternehmer und wird die
Altersvorsorge für alle Selbständigen verbessern."

Maßnahmen für mehr soziale Sicherheit für Wirtschaftstreibende,
verbunden mit der Schaffung einer 2. Pensionssäule, waren daher
unverzichtbar. Das Ziel des RFW, mehr Gerechtigkeit und auch mehr
soziale Sicherheit für alle Unternehmer in Österreich, ist mit dieser
Gesetzesvorlage, die ja auch eine soziale Absicherung vorsieht
erreicht worden. Einziger Wermutstropfen sei das Ansinnen der
Arbeitnehmervertreter, den Beitrag für die Arbeitnehmer nun von 1,53
auf 2,5 zu erhöhen. Dies wird vom RFW entschieden abgelehnt, weil
sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbar. Er sei froh, dass er
damals als Leiter der Arbeitsgruppe Abfertigung neu die damalige
Vizekanzlerin Riess-Passer überzeugen konnte, dass der Beitrag
gesetzlich verankert und nicht auf die Kollektivvertragsebene
verlagert wird, denn nur so war es möglich Rechtssicherheit für die
Betrieb zu schaffen. Dieser energische Einsatz für die Unternehmer
hat sich heute als richtig erwiesen, freut sich der RFW- Bundesobmann
und freiheitliche Wirtschaftssprecher von Vorarlberg, KO Ing. Fritz
Amann, abschließend (Ende)mb

Rückfragehinweis:
Bundespressereferent
Mag.Michael Brduscha
00436643384704
[email protected]

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