• 27.09.2007, 09:59:20
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  • OTS0068 OTW0068

Reptilienhaltung in Privathaushalten ist anzeigepflichtig

NÖ Tierschutzombudsfrau: "Spontankäufe sind unzulässig"

St. Pölten (NLK) - Die Haltung von Reptilien in privaten
Haushalten erfreut sich zunehmender Beliebtheit. "Leider wird oft
außer Acht gelassen, dass es sich bei Reptilien um Wildtiere handelt,
die besondere Ansprüche an die Haltung stellen, so
Tierschutzombudsfrau Lucia Giefing auch im Hinblick auf die am 30.
September in St. Pölten stattfindende Terraristikbörse "Exotica".
"Die Haltung ist binnen 14 Tagen nach dem Erwerb bei der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft anzeigepflichtig, und es ist gesetzlich
vorgeschrieben, vor dem Kauf genaueste Informationen über die
Lebensweise, Lebensräume, Anpassung oder Verhalten des gewünschten
Tieres einzuholen", betont Giefing.

Für die Praxis bedeutet dies, sich vor dem Tiererwerb auf fachlich
fundiertem Wissen beruhende Literatur zu besorgen und ein
entsprechendes Terrarium einzurichten bzw. betriebsbereit zu halten.
Spontankäufe seien somit unzulässig. Die Sinnhaftigkeit dieser
Bestimmungen sei etwa auch daran ersichtlich, dass die
Lebensfunktionen wechselwarmer Tiere wie Reptilien in hohem Maße von
den jeweiligen Umweltbedingungen abhängen und dass rund 80 Prozent
der Erkrankungen von "Reptilien in Menschenhand" haltungs- bzw.
ernährungsbedingte Ursachen haben, so Giefing.

Die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen an die Haltung
der unterschiedlichen Reptilien sind im Anhang 3 der 2.
Tierhaltungsverordnung nachzulesen.

Nähere Informationen: NÖ Tierschutzombudsmann, Dr. Lucia Giefing,
Telefon 02742/9005-15578, e-mail [email protected].

Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12156
http://www.noe.gv.at/nlk

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

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