Al-Amin Amir hat vor dem OLG Graz nicht gewonnen, sondern zur Gänze im Rahmen des Berufungsverfahren verloren
Klagenfurt (OTS) - In diesen Tagen wurde in mehreren Medien unwahr
berichtet, dass Mohamed Al- Amin Amir einen Prozess gegen Dr. Jörg
Haider und Stefan Petzner im Zusammenhang mit dem Vorwurf
"Hassprediger" vor dem OLG Graz in zweiter Instanz gewonnen hätte.
Unser Anwälte, die Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte KEG, waren aber
vielmehr und abermals erfolgreich: Wegen der Klage von Al-Amin Amir
gegen uns, Dr. Jörg Haider und Stefan Petzner, ließ man aus
taktischen Gründen ein Versäumungsurteil ergehen, weil Al-Amin Amir
Unterlassung, Widerruf und Urteilsveröffentlichung begehrt hatte.
Letzteres, nämlich die Urteilsveröffentlichung war und ist jedoch
gänzlich verfehlt. Deshalb wurde diesbezüglich von unseren Anwälten
Berufung und gegen das restliche Versäumungsurteil ein Widerspruch
erhoben.
Das OLG Graz hatte nunmehr unserer Berufung zur Gänze, wenn auch noch
nicht rechtskräftig, Folge gegeben, das
Urteilsveröffentlichungsbegehren zur Gänze abgewiesen und Al-Amin zum
Kostenersatz verpflichtet.
Wegen des Widerspruchs tritt auch das restliche Versäumungsurteil
außer Kraft und wird das Landesgericht Klagenfurt nunmehr über die
restlichen Urteilsbegehren zu entscheiden haben. Diesbezüglich gibt
es bereits einen ersten Verhandlungstermin am 25. Oktober.
Zusammenfassend hat daher Al-Amin Amir vor dem OLG Graz nicht
gewonnen, sondern zur Gänze im Rahmen des Berufungsverfahren
verloren. Jene Medien, die Gegenteiliges berichtet haben, werden
höflich um eine entsprechende und formgerechte Richtigstellung
ersucht, ansonsten müssen Gegendarstellungen begehrt werden.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Stefan Petzner Pressesprecher Landeshauptmann Dr. Jörg Haider Arnulfplatz 1 A-9010 Klagenfurt Tel.: 05 0 536 22124 oder 0664 80536 22124 Fax: 05 0 536 22150 mailto: stefan.petzner@ktn.gv.at
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