- 26.09.2007, 10:57:49
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- OTS0120 OTW0120
Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen
Landesregierung beschließt Änderung der Sozialhilfeverordnung
Bregenz (VLK) - Durch eine Änderung der Sozialhilfeverordnung hat
die Vorarlberger Landesregierung eine wesentliche Verbesserung für
alte bzw. pflegebedürftige Menschen erzielt, berichtet Landesrätin
Greti Schmid. So wird nun einem pflegebedürftigen Menschen ein
Vermögen von 10.000 Euro freigelassen, auf das die Sozialhilfe nicht
zugreift.
In Vorarlberg werden jährlich ca. 400 neu in ein Pflegeheim
aufgenommene Personen aus Mitteln der Sozialhilfe unterstützt. Gemäß
der bisherigen Regelung ist die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit
eingetreten, wenn das Vermögen bis auf einen Betrag von 4.000 Euro
aufgebraucht war, künftig zahlt die Sozialhilfe bei einem Vermögen
von 10.000 Euro.
LR Schmid: "Das heißt, es bleibt ein wesentlich höheres Vermögen,
auf das die Sozialhilfe nicht zugreift. Angesichts gestiegener
Lebenshaltungskosten ist das ein wichtiger Beitrag, um den Menschen
auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit ein würdiges Dasein zu
ermöglichen."
(gw) (shv_neu.vlk)
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