- 25.09.2007, 16:19:15
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Donabauer: Neuregelung des Berufschutzes noch ausständig
Wien (OTS) - "Neben den vielen positiven Entwicklungen in der
bäuerlichen Sozialversicherung, gibt es auch einige offene Probleme.
Eines davon ist die längst fällige Neuregelung des Berufsschutzes",
betonte NR Karl Donabauer, Obmann der Sozialversicherungsanstalt der
Bauern, bei der heutigen Vorstandssitzung. "Ein Pensionsantritt ist
bei Bäuerinnen und Bauern vor dem 57. Lebensjahr nur dann möglich,
wenn deren Gesundheitszustand eine weitere Beschäftigung innerhalb
oder außerhalb des Betriebes nicht mehr gewährleistet. Die allgemeine
Verweisbarkeit auf den Arbeitsmarkt ist zwar theoretisch denkbar, in
der Praxis aber nicht durchzuführen, da oft die Erreichbarkeit nicht
gegeben ist und nicht zuletzt auch seriöse Angebote am Arbeitsmarkt
fehlen," skizziert Obmann Donabauer die Problematik.
Donabauer weiter: "Es ist für mich deshalb besonders störend, da
oft bei den Gerichten die notwendige Sensibilität nicht gegeben ist
und die Verweisung auf Portier- oder Billeteurtätigkeiten oder andere
Dienstverrichtungen mit Recht von unseren Versicherten nicht
verstanden werden. Viele unserer Versicherten, die als Betroffene vor
dem Gericht stehen, empfinden dies als Verhöhnung, dass man ihnen
derartige Empfehlungen gibt und nicht auch die bisher erbrachten
Leistungen versteht bzw. den besonders schwierigen Gesundheitszustand
würdigt."
Für Donabauer ist daher eine Neuregelung unumgänglich: "Seit
vielen Jahren mache ich auf diese unzureichende Regelung aufmerksam
und bemühe mich, hier in einer sehr sachbezogenen, korrekten Art und
Weise eine Lösung zu finden. Man darf überdies in diesem Zusammenhang
nicht vergessen, dass unsere Versicherten für diese Zeit weder ein
Krankengeld noch eine Arbeitslosenleistung haben, sondern in ihrer
schweren Lebenssituation auf die Annahme, Hilfe und Unterstützung der
Familien angewiesen sind. Dies führt sehr oft zu einem Verlust des
Selbstvertrauens und stört auch so manchen Heilungsprozess. Deshalb
fordere ich, dass endlich eine Lösung in diesen Fragen verhandelt und
gefunden wird. Es geht mir vor allem um Bäuerinnen und Bauern, aber
solche Zustände gibt es auch für ASVG-Versicherte und andere
Berufstätige, die den klassischen Berufsschutz nicht nutzen können,
wenn ihnen der dafür notwendige Status fehlt."
"Gerade in einer Zeit, wo der Arbeitsmarkt dynamisch ist, wo viele
Menschen im Laufe ihres Lebens mehrere Arbeitsplätze und Tätigkeiten
ausüben, kann man nicht auf die antiquierte Regelung, die aus alten
Zeiten rührt, bestehen. Diese Frage muss endlich geklärt und die
beharrenden Kräfte, die das bisherige System weiterführen möchten,
sollen sich endlich mit den Betroffenen auseinander setzen, damit sie
die Dringlichkeit dieser Forderung verstehen und erkennen. Denn es
muss unsere Aufgabe sein, nicht die Menschen dem System anzupassen,
sondern dass sich das System nach den Empfindlichkeiten, Erwartungen
und Bedürfnissen der Menschen verändert. Da ich weiß, dass der
Sozialminister diese Unzulänglichkeit kennt und auch die Bereitschaft
bekundet, diese zu verbessern, hoffe ich auf seinen engagierten
Einsatz für die Vorlage entsprechender Lösungsansätze", so NR Karl
Donabauer abschließend.
Rückfragehinweis:
Dr. Georg Schwarz
Tel.Nr. 01/797 06 - 2201
e-mail: [email protected]
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