- 24.09.2007, 16:02:08
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- OTS0212 OTW0212
Kartellobergericht verhängt Geldbuße gegen Europay Austria (jetzt PayLife) über 7 Mio EUR
Wien (OTS) - Mit Entscheidung vom 12.09.2007 hat der Oberste
Gerichtshof als Kartellobergericht gegen Europay Austria (jetzt
PayLife Bank GmbH) eine Geldbuße in der Höhe von sieben Mio EUR
verhängt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Sie geht auf
Geldbußenanträge (und Rechtsmittel) der Bundeswettbewerbsbehörde und
des Bundeskartellanwaltes zurück.
"Die Bundeswettbewerbsbehörde begrüßt die ausgewogene Entscheidung
des Kartellobergerichtes. Sie bildet eine gute Basis für die weitere
Arbeit der Kartellbehörden zum Schutz des Wettbewerbes" erklärte
Stefan Keznickl, Sprecher der Bundeswettbewerbsbehörde.
Das Kartellobergericht hat (nach mehrmaligem Rechtsgang)
festgestellt, dass Europay Austria Zahlungsverkehrssysteme GmbH,
Wien, durch Bestimmungen des "Bankomatvertrages" (Einsatz der
Bankomatkarte/Debitkarte "Maestro" bei Händlern am POS-Terminal) von
1998 bis 2004 1. gegen das Kartellverbot und 2. gegen das Verbot des
Missbrauches einer marktbeherrschender Stellung verstoßen hatte.
Durch den Abschluss des Bankomatvertrages der Europay Austria mit
österreichischen Banken (praktisch alle österreichischen
Kreditinstitute) wurden Maßnahmen getroffen (im Wesentlichen wurde
für Wettbewerber der Europay Austria eine Art "Gebühr" fixiert), die
im "hard core"-Bereich liegen (also sehr schwere Wettbewerbsverstöße
sind) und die geeignet waren, Wettbewerb auf dem Markt für
Debitkarten (Acquiring) zu beschränken und den Markt gegen
Wettbewerber abzuschotten. Die rechtswidrig erzielte Bereicherung
bezifferte das Kartellobergericht allein für das Jahr 2003 mit rund
41 Mio EUR.
"Preisabsprachen zählen zu den besonders schweren Verstößen im
Kartellrecht, weil sie den Wettbewerb sehr empfindlich stören und
Verbraucher, dazu zählen auch Unternehmen, schädigen. Geschädigte
können vor Zivilgerichten auf Schadenersatz klagen" erklärte Stefan
Keznickl von der Bundeswettbewerbsbehörde.
Näheres zur Chronologie des Verfahrens finden Sie hier:
http://www.bwb.gv.at/BWB/Veroeffentlichungen/Kartelle/k_0014.htm
Zur Chronologie:
BWB/K-14 - Europay Austria GmbH, Bankomatvertrag, Geldbußenantrag
Antragstellung an das Kartellgericht - Bekanntmachung gemäß § 10b Abs
2 WettbG
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 10.4.2006 gegen Europay
Austria Zahlungsverkehrssysteme GmbH beim Kartellgericht einen Antrag
auf Verhängung einer Geldbuße für Wettbewerbsverstöße zwischen 1998
und 2004 gestellt.
Das Kartellgericht (als 1. Instanz) hat bereits im Jahr 2003
Kartellrechtswidrigkeiten der Europay Austria zwischen 1998 und 2004
festgestellt: Erstens wurde zwischen den Gesellschaftern
(österreichische Geschäftsbanken) der Europay Austria vereinbart,
dass sie sich an keinem Wettbewerber der Europay Austria beteiligen
dürfen; zweitens wurde festgelegt, dass jeder Wettbewerber der
Europay Austria pro Transaktion (als pro Kartenzahlung) an die
Geschäftsbanken eine Gebühr in der Höhe von 0,36 Euro zu zahlen habe.
Durch diese beiden Maßnahmen sollten andere Anbieter von
Bankomatkassensystemen (oder ähnlichen Systemen) am Markt behindert
bzw. vom Markt ferngehalten werden.
Das Kartellobergericht (2. Instanz) hat in seiner Entscheidung vom
Oktober 2005 das Verfahren an die 1. Instanz zurückverwiesen, weil
Europay Austria 2004 (also während des Verfahrens 2. Instanz) die
konkret geltend gemachten Wettbewerbswidrigkeiten eingestellt hatte
und weil nach (rechtlich in Wahrheit unzutreffender) Auffassung des
Kartellobergerichtes für bereits beendete Wettbewerbsverstöße keine
gerichtlichen Feststellungen mehr getroffen werden können. (Die 1.
Instanz wird nunmehr - in dem Verfahren 2002/2003 - bestimmte
"Nebenfragen" zu befinden haben.)
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat nunmehr ein Geldbußenverfahren
eingeleitet, weil zwar (angeblich) für bereits beendete Verstöße
keine (rückwirkenden) Feststellungen getroffen, jedoch Geldbußen
auferlegt werden können, wenn das Kartell(ober)gericht zum Ergebnis
kommt, dass tatsächlich ein Verstoß vorlag.
Die Bundeswettbewerbsbehörde führt im übrigen seit längerer Zeit
weitere Untersuchungen auf dem Markt für Debit- ("Bankomat-") und
Kreditkartensysteme in enger Kooperation mit der Europäischen
Kommission durch. Diese hat jüngst einen Zwischenbericht über
Zahlungskarten in der EU herausgegeben und hat u.a. für Österreich
monopolartige Strukturen festgestellt.
Entscheidung
Das Kartellgericht hat am 1.12.2006 in einer mündlichen
Beschlussverkündung festgestellt, dass Europay Austria
Zahlungsverkehrssysteme GmbH, Wien, durch Bestimmungen des
"Bankomatvertrages" (Einsatz der Bankomatkarte/Debitkarte "Maestro"
bei Händlern am POS-Terminal) von 1998 bis 2004 1. gegen das
Kartellverbot und 2. gegen das Verbot des Missbrauches einer
marktbeherrschender Stellung verstoßen hatte. Gleichzeitig hat das
Kartellgericht eine Geldbuße von 5 Mio Euro verhängt (nicht
rechtskräftig).
In seiner Begründung hat das Kartellgericht ausgeführt, dass durch
den Abschluss des Bankomatvertrages der Europay Austria mit
österreichischen Banken (Bank Austria - Creditanstalt, Raiffeisen,
Bawag PSK, Erste Bank etc.) Maßnahmen getroffen wurden (im
Wesentlichen wurde für Wettbewerber der Europay Austria eine Art
"Gebühr" fixiert), die im "hard core"-Bereich liegen (also sehr
schwere Wettbewerbsverstöße sind) und die geeignet waren, Wettbewerb
auf dem Markt für Debitkarten (Acquiring) zu beschränken und den
Markt abzuschotten. Durch die festgestellten Verstöße ist eine hohe
Bereicherung zu Lasten der Wettbewerber erfolgt.
Die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) hat in
ihrem Zwischenbericht über den EU-Zahlungskartenmarkt (April 2006)
ebenfalls Wettbewerbsprobleme auf dem österreichischen
Zahlungskartenmarkt (Debit- u. Kreditkarten) festgestellt.
Insbesondere hat sie eine extrem hohe Unternehmenskonzentration
konstatiert.
Näheres zu diesem Bericht, welcher Anfang 2007 finalisiert werden
soll: http://www.ots.at/redirect.php?europay5
Rückfragehinweis:
Dr. Stefan Keznickl, Pressesprecher Stv. Geschäftsstellenleiter Bundeswettbewerbsbehörde Tel: 0043/1/24508 326 mailto:Stefan.Keznickl@bwb.gv.at www.bwb.gv.at
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