• 21.09.2007, 09:15:26
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Achtung! Wild!

Wien (OTS) - Früh einsetzende Dunkelheit, Nebel, nasses Laub und
der beginnende Wildwechsel machen unsere Straßen im Herbst besonders
gefährlich - die Zeit der Wildunfälle beginnt. Und das Risiko einer
Wildkollision darf auch bei bestehender Kaskoversicherung nicht auf
die leichte Schulter genommen werden.

Jährlich passieren auf Österreichs Straßen Tausende Wildunfälle -
leider die meisten dort, wo keine Wildwechsel-Warnschilder zu
erhöhter Vorsicht mahnen. 2006 verunglückten 150 Menschen bei der
Kollision mit Wildtieren, einige tödlich. Neben persönlichem Leid und
dem Leid der angefahrenen Tiere kann auch der resultierende
finanzielle Schaden beträchtlich sein. Eine bestehende
Kaskoversicherung kann zwar die durch Wildunfall entstandenen Schäden
am eigenen Fahrzeug abdecken, gegen das tödliche Risiko solcher
Unfälle kann sie aber nichts ausrichten.

Vorbeugende Maßnahmen

Tests haben gezeigt, dass etwa ein Reh bei einer Geschwindigkeit
von 100 km/h mit einer Wucht von zwei Tonnen auf das Fahrzeug prallt.
Die oberste Regel zur Vorbeugung von Wildunfällen lautet daher
"gemäßigte Geschwindigkeit". Erhöhte Aufmerksamkeit ist vor allem in
der Nähe von bewaldeten oder mit dichtem Gebüsch bewachsenen Gebieten
anzuraten, besonders vor Kurven sollte das Tempo gedrosselt werden.
Straße aber auch angrenzende Felder im Auge behalten, so weit wie
möglich vom rechten Straßenrad Abstand halten - natürlich ohne den
Gegenverkehr zu behindern. Wenn ein Wildtier im Scheinwerferkegel
auftaucht: bremsen, Licht abblenden und hupen - oft kann so ein
Zusammenstoß gerade noch verhindert werden. Wildtiere sind meist in
Herden unterwegs, hat ein Tier gerade die Straße überquert, sofort
langsamer werden, es kommen vermutlich andere nach. Die Zeit der
Morgen- und Abenddämmerung ist besonders gefährlich, das Wild geht
auf Nahrungssuche und kehrt abends zurück in die Unterstände. Zwei
Drittel der Unfälle passieren zwischen Sonnenuntergang und
Tagesanbruch.

Wenn trotzdem ein Unfall passiert

Wenn trotz aller Vorsicht ein Unfall unvermeidlich ist, das
Lenkrad festhalten und keine riskanten Ausweichmanöver riskieren.
Auch wenn die Hemmschwelle, ein Tier möglicherweise zu töten groß
ist, endet das verreißen des Lenkrades häufig noch mit weitaus
schlimmeren Folgen. Fahrsicherheitstrainings helfen, in solchen
Krisensituationen richtig zu reagieren. Nach einem Unfall die
Unfallstelle absichern und die Polizei informieren. Die polizeiliche
Anzeigebestätigung ist für die Abwicklung des Schadenfalles bei der
Versicherung notwendig.

Wann zahlt die Versicherung

Voraussetzung für die Entschädigung für Wildschäden ist eine
Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko). Sie deckt - anders als die
Kfz-Haftpflichtversicherung - Schäden am eigenen Fahrzeug. Da die
Kasko-Vertragsbedingungen für Wildschäden je nach
Versicherungsunternehmen variieren können, ist ein Blick in die
eigene Versicherungspolizze ratsam. Laut den VVO-Musterbedingungen
ist ein Wildunfall mit Haarwild "durch Berührung des in Bewegung
befindlichen Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr"
jedenfalls gedeckt, es können in abweichenden Bedingungen aber auch
Leistungen für die Kollision mit Federwild oder Haustieren vereinbart
sein.

Für die Abwicklung des Versicherungsschadens ist eine
Anzeigenbestätigung der Polizei erforderlich, Unfallspuren am
Fahrzeug sollten nicht entfernt werden. Mit der Anzeigenbestätigung
der Polizei muss der Kaskoversicherer binnen einer Woche ab
Unfalldatum verständigt werden. Grobe Fahrlässigkeit des Lenkers -
etwa durch Alkoholisierung - kann zur Leistungsfreiheit der
Versicherung führen.

Rückfragehinweis:

VVO Versicherungsverband Österreich
   Mag. Daniela Viktoria Ebeert
   Tel.: 01/711 56/261
   Fax: 01/711 56/280
   mailto:[email protected]
   www.vvo.at

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