- 19.09.2007, 18:01:37
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- OTS0276 OTW0276
KORREKTUR zur OTS 192: Blauzungenkrankheit: Österreich ist erstmals von einer Überwachungszone betroffen
Der Mensch ist durch das BT-Virus nicht gefährdet.
Wien (OTS) - Im zweiten Absatz muss es wie folgt lauten:
Die Ausläufer der 150 km-Überwachungszone berühren österreichisches
Staatsgebiet in Vorarlberger. Betroffen sind die ganze Gemeinde
Gaißau sowie das Naturschutzgebiet Rheindelta in den Gemeinden
Höchst, Fußau und Hard am Ufer des Bodensees.
OTS0192 5 CI 0441 BGF0001 II Mi, 19.Sep 2007
Tiere/Veterinär/Virus/Ages/Kdolsky
Blauzungenkrankheit : Österreich ist erstmals von einer
Überwachungszone betroffen
Utl.: Der Mensch ist durch das BT-Virus nicht gefährdet. =
Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und
Jugend teilt mit, dass Österreich von einer Überwachungszone
betroffen ist, die auf Grund des Auftretens der Blauzungenkrankheit
in Baden-Württemberg von Deutschland eingerichtet wurde. Die
Ausläufer der 150 km-Überwachungszone berühren österreichisches
Staatsgebiet in den Vorarlberger Gemeinden Gaißau und Höchst sowie
das Naturschutzgebiet Rheindelta am Ufer des Bodensees. Österreich
ist daher - ohne selbst einen Ausbruch von Blauzungenkrankheit zu
haben - von den Maßnahmen der Überwachung betroffen.
In diesem Gebiet sind bei landwirtschaftlichen Betrieben, die
Tiere halten, die erkranken können (Schafe, Ziegen und Rinder)
klinische Untersuchungen durchzuführen und die Kontrollen der
Überträger (Mücken) fortzusetzen.
Tierseuche und Maßnahmen dagegen
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine Viruserkrankung der
Rinder, Schafe und Ziegen und wildlebender Wiederkäuer, verursacht
durch das Bluetongue (BT)-Virus. Die Übertragung erfolgt
hauptsächlich durch Stechmücken (Culicoides). Der Mensch ist durch
das BT-Virus nicht gefährdet.
Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig, das heißt, dass jeder
Verdacht dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden muss. Der
Amtstierarzt nimmt von den verdächtigen Tieren Blutproben und schickt
sie an das nationale Referenzlabor der AGES in Mödling.
Ist der Befund der AGES positiv, werden im Umkreis von 100 km bzw.
150 km um den Betrieb Schutz- und Überwachungszonen gelegt. In diesen
Zonen ist der Handel mit lebenden Wiederkäuern und deren Produkten
(Samen, Eizellen, Embryonen) nur in Ausnahmefällen möglich. Fleisch
und Milch von gesunden Tieren aus den Zonen sind für den menschlichen
Verzehr geeignet.
Überwachungsprogramm in Österreich
Aufgrund des erstmaligen Auftretens der Blauzungenkrankheit in
einigen mittel- und nordeuropäischen Ländern im August 2006 haben die
österreichischen Behörden im Frühjahr 2007 ein Überwachungsprogramm
entwickelt. Die Überwachung stützt sich auf klinische und
serologische Untersuchungen sowie ein flächendeckendes Programm zur
Feststellung des Vorkommens der Überträgermücken (Vektoren).
Im Referenzlabor (AGES) wurden 2007 über 23.400 Blutproben von
Rindern, Schafen und Ziegen auf Antikörper gegen BT untersucht. Alle
Proben - auch die über 400 aus Vorarlberg - waren negativ. Das
bedeutet, dass kein untersuchtes Tier an BT erkrankt war. Innerhalb
Österreichs wurden 50 Mückenfallen in landwirtschaftlichen Betrieben
aufgestellt. Die gefangenen Mücken werden von ZoologInnen des
Naturhistorischen Museums in Wien untersucht. In den Sommermonaten
2007 wurden mehr als 1,2 Mio. Culicoides-Mücken bestimmt und in
verschiedene Gruppen eingeteilt. Umfangreiche Schulungsmaßnahmen
gewährleisten, dass die österreichischen TierärztInnen mit dem
klinischen Erscheinungsbild der Erkrankung vertraut sind und im
Verdachtsfall die notwendigen Maßnahmen einleiten werden.
Das BMGFJ steht in laufendem Kontakt mit den Behörden der
betroffenen Ländern und der Europäischen Kommission, um eventuell
notwendige weitere Maßnahmen umgehend einleiten zu können.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend DI (FH) Lukas Pohl Öffentlichkeitsarbeit Radetzkystraße 2, 1030 Wien Tel.: 01/71 100-4403 Fax: 01/71 100-14305 mailto:[email protected]
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