- 19.09.2007, 09:50:43
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AKNÖ warnt vor Geschäften zwischen Tür und Angel
Spontankäufe oft überteuert und unbefriedigend
Wien (AKNÖ) - Zeitungsabonnements, Staubsauger, Bettwäsche,
Matratzen oder Spenden für gemeinnützige Einrichtungen: Das und noch
viel mehr bieten Vertreter an der Haustür feil. Die
AKNÖ-Konsumentenberatung warnt vor derartigen Käufen, die im
Nachhinein meist nur Unmut bei den KundInnen hervorrufen.
Die Taktik der VertreterInnen ist immer gleich: Sie kommen
unversehens, überrumpeln die Menschen durch ihr unerwartetes
Erscheinen an der Haustür, verschaffen sich Eintritt und überreden
sie mit ihrer resoluten Art zu Vertragsabschlüssen, die die
KonsumentInnen hinterher bereuen. "Haustürgeschäfte haben leider
immer Saison. Wir stellen fest, dass sich vor allem ältere Menschen
von selbstbewusst auftretenden Keilern leicht verunsichern und zu
einem nicht geplanten Kauf überreden lassen", weiß Mag. Martina
Eckenhofer von der AKNÖ-Konsumentenberatung aus Erfahrung. Wenn man
es schafft, den Vertreter gleich abzuwimmeln, erspart man sich einige
Unannehmlichkeiten: Die rasch gekaufte Ware gefällt womöglich später
nicht mehr, der Preis erscheint zu teuer, der Spontankauf tut einem
Leid und man will ihn wieder rückgängig machen.
Selbstschutz vor ungewollten Vertragsabschlüssen
Deshalb gilt es, nicht unüberlegt zu handeln. Sollte Interesse am
beworbenen Produkt bestehen, kann sich der Konsument Unterlagen geben
lassen. Für eine Unterschrift ist es ohne Bedenkzeit und weitere
Information noch zu früh. "Wenn der Vertreter das nicht akzeptiert
und weiter auf einer Unterschrift besteht, sollte man ihn aus der
Wohnung weisen", rät Eckenhofer.
Ein Zurück ist möglich
"Hat man sich etwas einreden lassen, kann man von seinem
Rücktrittsrecht Gebrauch machen", sagt Konsumentenschützerin Martina
Eckenhofer, "dieses Recht gilt eine Woche ab Erhalt der Vertragskopie
und sollte unbedingt schriftlich und eingeschrieben geltend gemacht
werden." Es empfiehlt sich, eine Kopie des Briefes mit dem
Einschreibbeleg aufzuheben. Für die Frist zählt das Datum des
Poststempels.
Kein Zurück
"Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen ohne mündliche
Besprechungen oder wenn der Verbraucher den Unternehmer selbst zum
Zweck des Geschäftsabschlusses kontaktiert hat", sagt Eckenhofer. Die
Konsumentenberatung informiert unter 05-7171-1616, ein
Informationsplakat steht als Download auf noe.arbeiterkammer.at zur
Verfügung oder kann unter der Telefonnummer 05-7171-1212 angefordert
werden.
Rückfragehinweis:
AKNÖ Konsumentenberatung
Mag. Martina Eckenhofer
Tel.: (01) 58883-1325
http://noe.arbeiterkammer.at
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