- 14.09.2007, 12:58:09
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Berger: Mit 1. November durch Justiz-Ombudsstellen zu mehr Bürgernähe
Zu Verfassungsreform: "Entwurf ist stark verbesserungsbedürftig"
Wien (SK) - Als "stark verbesserungsbedürftig" bezeichnete
 Justizministerin Maria Berger den vorliegenden Entwurf zur
 Verfassungsreform. Während Berger die Konstruktion des Justizanwalts
 als "komplett untauglich" erachtet, freut sie sich, ankündigen zu
 können, dass ab November Justiz-Ombudsstellen als
 Beschwerdeeinrichtung an Gerichten zur Verfügung stehen. "Ich glaube,
 wir können durch die Justiz-Ombudsstellen ein besseres und
 bürgernäheres Instrument zur Verfügung stellen." Neben den Regelungen
 zum Justizanwalt, kritisierte Berger am Entwurf zur Verfassungsreform
 den zur Kontrolle der Staatsanwaltschaft vorgesehenen ständigen
 Unterausschuss des Justizausschusses, die Abschaffung des
 Richterdrittels bei der Zusammensetzung des Verwaltungsgerichtshofs
 und das Hineintragen der in Gesetzgebung und Verwaltung bestehenden
 Zersplitterung in die Gerichtsbarkeit. Berger wies darauf hin, dass
 sie weder aus der eigenen Partei, noch vom Koalitionspartner - etwa
 ÖVP-Justizsprecher Donnerbauer - Positives zum Entwurf gehört habe.
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Die Ombudsstellen werden unabhängige justizinterne
 Beschwerdestellen sein, die unbürokratisch rasches
 Beschwerdemanagement leisten sollen. "In Umsetzung des
 Regierungseinkommens haben wir die Vorbereitungen dafür getroffen,
 dass wir ab erstem November an allen Oberlandesgerichten unabhängige
 justizinterne Ombudsstellen einrichten werden", so Berger. "Diese
 Ombudsstellen setzen sich aus erfahrenen Richtern zusammen, die - und
 das ist uns wichtig - für Personen, die Beschwerden haben, direkt
 ansprechbar sind", konkretisierte Berger. Angesiedelt sind die
 Ombudsstellen bei den Oberlandesgerichten. Mittelfristig soll es an
 allen Gerichten Sprechtage der Ombudsstellen geben.
Grundsätzlich leite die österreichische Justiz hervorragende
 Arbeit. Was die Wirtschaftlichkeit, die Effizienz und die
 Verfahrensdauer betrifft, liege Österreich europaweit an der Spitze.
 Umso überraschender sei es, dass beim Entwurf zur Verfassungsreform
 das Misstrauen in die Justiz "wie ein roter Faden durchgeht". So sei
 der geplante externe Justizanwalt in der Lage, in schwebende
 Verfahren einzugreifen, wodurch die Prinzipien der Gerichtsbarkeit
 verwässert werden. Mit dem Vorschlag eines ständigen Unterausschusses
 zur Kontrolle der Gerichtsbarkeit werde die Staatsanwaltschaft mit
 Geheimdiensten gleichgestellt, da eine Analogie zu den
 Unterausschüssen für die Geheimdienste erfolgen soll.
Gefahr einer "Justiz light" besteht
In den geplanten Neuerungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht
 Berger die Gefahr einer "Justiz zweiter Klasse, einer Art 'Justiz
 light'". Die Tätigkeit im Verwaltungsgericht soll auch mit
 niedrigerer Qualifikation möglich sein. So sei dafür kein
 abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium nötig. "Wo Gericht
 draußen steht, sollen echte Richter arbeiten", betonte Berger.
Des weiteren kommt es zu einer Aufteilung der Gerichtsbarkeit
 zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit würde von
 der ordentlichen Gerichtsbarkeit getrennt. Wenn eine
 Verwaltungsbehörde des Landes entscheidet, wäre in zweiter Instanz
 das Verwaltungsgericht dieses Landes zuständig. "Durch diese
 Konstruktion wird das Ziel der Vereinfachung und Einsparung nicht
 erreicht", so Berger. Es bestehe die Gefahr, dass es künftig 11
 verschiedene Verwaltungsgerichte mit 11 unterschiedlichen Standards
 bei Gerichtsbarkeit, Dienstrechten, Verfahrensordnungen,
 Gerichtsorganisation, Ausbildung und Berufsethos gibt. (Schluss) up
Rückfragehinweis:
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 Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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