• 14.09.2007, 10:09:44
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AK/ÖGB: 10 Jahre Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA)

Wien (OTS) - "Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die
größte Gläubigergruppe, wenn Unternehmen in die Insolvenz schlittern.
Daher war es auch das gemeinsame Bemühen von AK und ÖGB, die
Arbeitnehmerinteressen in ganz besonderem Maße zu schützen. Mit der
Gründung des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen wurde ein
geeignete Instrument geschaffen, um unmittelbare materielle Not von
den Betroffenen abzuwenden", sagt AK Präsident Herbert Tumpel. Dass
der ISA ein erfolgreiches Instrument ist, belegen die Zahlen: Im
Zeitraum von Oktober 1998 bis Ende August 2007 wurden österreichweit
mehr als 184.000 ArbeitnehmerInnen, die von der Insolvenz des
Arbeitgebers betroffen waren, vertreten. Allein im Jahr 2006
bezifferte sich der Vertretungserfolg auf über 40, 7 Millionen Euro.
Tumpel lobte auch die enge und gute Zusammenarbeit mit den anderen
Institutionen, insbesondere der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service
GmbH und den vielen Insolvenzverwaltern in ganz Österreich.

Insolvenzen gehören leider auch zum Wirtschaftsleben.
Hauptleidtragende sind vor allem die betroffenen
ArbeitnehmerInnen, die nicht nur zumeist ihren Arbeitsplatz
verlieren, sondern oft auch in eine finanzielle Krise schlittern.
Damit wenigstens die finanziellen Ansprüche abgesichert und damit
unmittelbare materielle Not vermieden wird, wurde das
Insolvenz-Ausfallgeld geschaffen. Der ISA hilft, dass die Betroffenen
kostenlos rasch zu ihrem Geld kommen. Durch ein neues österreichweit
einheitliches EDV-Programm ist es auch gelungen, die
Erledigungsfristen von mehr als einem halben Jahr auf
durchschnittlich 2,5 Monate zu reduzieren.

Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen wurde 1997 als
gemeinsamer Verein von Arbeiterkammern und ÖGB gegründet und ist seit
April 1999 als bevorrechteter Gläubigerschutzverband tätig. Das
bedeutet, dass der ISA besondere Informations-, Anhörungs- und
Mitwirkungsrechte im Insolvenzverfahren hat. Mitglieder des ISA sind
der ÖGB und die Kammern für Arbeiter und Angestellte in jedem
Bundesland.

Der ISA trägt dazu bei, dass Insolvenzen für die Gesamtwirtschaft
und damit auch für die ArbeitnehmerInnen möglichst wenig schädliche
Auswirkungen haben und Arbeitsplatz- und Vermögensvernichtung durch
Insolvenzen hintangehalten werden.

Wie wird geholfen?
Der ISA berät
+ ArbeitnehmerInnen über die Auswirkungen der Arbeitgeberinsolvenz
auf das Arbeitsverhältnis und
+ über die rechtliche Situation bei Weiterbeschäftigung im
insolventen Unternehmen bzw über Möglichkeiten der Auflösung von
Arbeitsverhältnissen.

Der ISA übernimmt die Vertretung von ArbeitnehmerInnen,
+ ermittelt die ArbeitnehmerInnenforderungen
+ macht diese Forderungen im gerichtlichen Insolvenzverfahren geltend
+ interveniert im Zusammenhang mit diesen Forderungen bei
Insolvenzverwaltern, Arbeitgebern und Behörden.

Der ISA unterstützt das gerichtliche Insolvenzverfahren durch
+ Information und Koordination der Arbeitnehmergläubiger
+ Beratung der Lohnverrechnung des Insolvenzverwalters
+ einheitliche und standardisierte Forderungsanmeldung
+ das Bemühen um außergerichtliche Einigungen
+ Mitarbeit in Gläubigeraussschüssen.

Rückfragehinweis:
Thomas Angerer
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2578
mailto:thomas.angerer@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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