- 12.09.2007, 15:18:24
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Berger: Novelle zum Suchtmittelgesetz in Begutachtung
EU-Rahmenbeschluss "Drogenhandel" in nationales Recht umzusetzen
Wien (OTS) - Dieser Tage versandte Justizministerin Maria Berger
eine Novelle zum Suchtmittelgesetz (SMG) zur Begutachtung. Bei dieser
Novellierung handelt es um die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses
"Drogenhandel" aus dem Jahr 2004 in nationales Recht, wie Berger am
Mittwoch erklärte. Der vom Justizministerium ausgearbeitete Teil des
Gesetzes sieht dem EU-Rahmenbeschluss folgend Verschärfungen der
Suchtmittelbestimmungen im Kampf gegen den Drogenhandel vor.
Gleichzeitig soll mit der Novelle das Prinzip "Therapie statt Strafe"
als Form der Verbrechensprävention im Interesse der Opfer gestärkt
werden. Und drittens sollen durch eine allgemeine Verbesserung und
Vereinfachung der Anwendung der Bestimmungen des SMG klare
gesetzliche Vorgaben geschaffen werden.
Justizministerin Berger erklärte, dass der EU-Rahmenbeschluss den
Umgang mit Suchtmitteln zum ausschließlich persönlichen Konsum
explizit aus seinem Anwendungsbereich ausnehme.
"Gesundheitspolitischen Maßnahmen für SuchtmittelkonsumentInnen, also
kranken Personen, wird der Vorrang vor deren Bestrafung eingeräumt",
so die Ministerin. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist die
Schaffung eines Ausgleichs zwischen kriminalpolitischen,
gesundheitspolitischen und sozialpolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung
der Drogensucht und der Suchtmittelkriminalität. Dem folgend sollen
der Anwendungsbereich der Diversionsbestimmungen erweitert und diese
inhaltlich und begrifflich an die StPO angepasst werden.
Für Berger bestehe durch die Stärkung des Grundsatzes "Therapie statt
Strafe" und den besseren Zugang zu therapeutischen Maßnahmen die
Chance, im Interesse der Opfer das große Problem der
Beschaffungskriminalität besser in den Griff zu bekommen. "Das klare
Ziel muss die Verbrechensprävention sein", sagte die
Justizministerin.
Durch den Rahmenbeschluss notwendige Änderungen des SMG im Bereich
des Drogenhandels betreffen die gerichtlichen Strafbestimmungen für
Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe. Nach den
EU-Vorgaben sollen die Strafdrohungen für mehrere Tathandlungen
(Erzeugen, Einführen, Ausführen, Überlassen, Verschaffen)
hinaufgesetzt werden. Das "Befördern" und "Anbieten" illegaler
Substanzen wird neu in den Katalog der gerichtlichen
Strafbestimmungen aufgenommen, ebenso der Anbau von Opiummohn, des
Kokastrauchs, der Cannabispflanze und Pilzen mit den Wirkstoffen
Psilocin, Psilotin oder Psilocybin ("Magic Mushrooms") zum Zwecke der
Suchtgiftgewinnung ohne entsprechende Berechtigung. Neu aufgenommen
werden soll auch eine Strafbestimmung betreffend Vorläuferstoffe. Und
schließlich werden für die Tathandlungen Erwerb und Besitz mit dem
Vorsatz, Suchtmittel zu erzeugen, zu befördern, einzuführen,
auszuführen oder einem anderen anzubieten, zu überlassen oder zu
verschaffen neue Qualifikationstatbestände geschaffen.
Dritte Säule der SMG-Novelle sind Verbesserungen in der Anwendung des
Gesetzes bei Gericht. Dazu gehört etwa die durchgehend obligatorische
Ausgestaltung des Aufschubes des Strafvollzuges zum Zweck der
Durchführung gesundheitsbezogener Maßnahmen bei Vorliegen der von
Amts wegen zu prüfenden Voraussetzungen sowie die Bereinigung der
Ungleichbehandlung verschiedener Tätergruppen durch einheitliche
Anknüpfung an die verhängte Strafe. Darüber hinaus wurden
Überlegungen angestellt, den Begriff der Gewerbsmäßigkeit zu
objektivieren, weil deren Umschreibung und Anwendung in der Praxis
seit geraumer Zeit Gegenstand von Kritik sind. Der Entwurf beinhaltet
auch Änderungsvorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit,
Familie und Jugend zum verwaltungsrechtlichen Teil des SMG. Die
Begutachtungsfrist endet am 12. Oktober 2007.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz Mag. Thomas Geiblinger Tel. (01) 52152-2274 Pressesprecher Museumstraße 7, 1070 Wien http://www.bmj.gv.at
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