- 11.09.2007, 10:27:28
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Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe in Österreich sehen Optimierungspotential bei den Auswahlkriterien für die Zulassung zu Handy-TV
Wien (OTS) - Der von der KommAustria vorgelegte
Konsultationsentwurf für die "Multiplex-Auswahlgrundsätze-Verordnung
2007" könnte effektivere Rechtsschutzmöglichkeiten gegen potentielle
Diskriminierung einzelner Rundfunkveranstalter vorsehen. Darüber
hinaus wird die Überbewertung der Rolle der Mobilfunkunternehmen als
Mittler zwischen dem Infrastrukturbetreiber, den
Rundfunkveranstaltern und Handy-TV-Kunden kritisch beurteilt. Auch
die nicht ausreichende Berücksichtigung von absehbaren
Marktentwicklungen gibt Anlass zur Besorgnis um die Zukunft von
privatem Rundfunk in Österreich.
Im Jahr 2007 werden von der KommAustria sowohl die
Multiplex-Plattform MUX-C für lokalen und regionalen digitalen
Rundfunk (DVB-T) als auch die Multiplex-Plattform MUX-D für mobiles
Fernsehen (DVB-H) ausgeschrieben werden. Die dabei anzuwendenden
Auswahlkriterien haben maßgeblichen Einfluss darauf, welche Programme
über diese Plattformen verbreitet werden. Grund genug für die Sender
der ProSiebenSat.1-Gruppe in Österreich, sich aktiv am
Konsultationsprozess zu beteiligen (1). In einer offiziellen
Stellungnahme an die KommAustria zeigen sie daher
Optimierungsmöglichkeiten auf. Ziel ist dabei eine pluralistische
österreichische Medienlandschaft.
Die Verbreitung von Handy-TV-Sendern wird nur über die
MUX-D-Plattform möglich sein. Dem Betreiber dieser Plattform kommt
daher eine zentrale Rolle als Gate Keeper zu. Dabei besteht die
Gefahr, dass der Multiplex-Betreiber Programme von Unternehmen, mit
denen er verbunden ist, bei der Vergabe der verfügbaren Datenraten
bevorzugt.
"Wird zum Beispiel die ORF-Tochter ORS als Betreiberin der
MUX-D-Plattform zugelassen, müssen wir befürchten, dass sie die
ORF-Programme bevorzugen wird. Die derzeit vorgesehenen rechtlichen
Rahmenbedingungen bieten keinen ausreichenden Schutz.", warnt Markus
Breitenecker, Geschäftsführer von ProSieben Austria.
Daran ändert auch die gesetzliche Vorgabe nichts, dass
Handy-TV-Sender nicht vom Plattformbetreiber selbst, sondern von den
Programmaggregatoren (also den Mobilfunkunternehmen) ausgewählt
werden. "Der Plattformbetreiber hat faktisch die Möglichkeit, die
Programmauswahl der Mobilfunker zu beeinflussen. Darüber hinaus gibt
es eine Vielzahl weiterer wirtschaftlicher Beweggründe für ein
unzulässiges Zusammenwirken zwischen Plattformbetreiber und
Programmaggregatoren. Allfällige weitere Kooperationen sind ja im
Verfahren über die Zulassung zur Multiplex-Plattform nicht offen zu
legen", zeigt Corinna Drumm, Geschäftsführerin von Sat.1 Österreich,
auf.
Die Unternehmen der ProSiebenSat.1 Gruppe in Österreich haben
daher in ihrer Stellungnahme unter anderem eine Offenlegungspflicht
für die MUX-D Bewerber vorgeschlagen. Danach sollten sämtliche
Verbindungen und Kooperationen mit Programmaggregatoren oder
Rundfunkveranstaltern offen zu legen sein. Außerdem sollten die
Bewerber die Anwendung einheitlicher und transparenter Bedingungen
bei der Vergabe von Datenraten nachzuweisen haben. Überdies sollten
den Zulassungsanträgen schriftlich begründete Entscheidungen über die
Vergabe der Datenraten beizulegen sein.
Die ProSiebenSat.1 Sender in Österreich haben in ihrer
Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht, dass den
Programmaggregatoren eine zu große Bedeutung zugemessen wurde. Es
wurde übersehen, dass in den vorzulegenden Konzepten für die
Förderung der Endgeräteverbreitung auch Maßnahmen zum Schutz der
Nutzer und vor Marktabschottungen (etwa als Folge überlanger
Vertragsbindungen) enthalten sein sollten.
Außerdem sind die Besonderheiten von Handy-TV bei der Beurteilung
des Beitrags des Programmangebots im Basispaket zur Meinungsvielfalt
nicht ausreichend berücksichtigt. "Mobiles Fernsehen unterscheidet
sich aufgrund der technischen Möglichkeiten und dem zu erwartenden
Nutzerverhalten erheblich von herkömmlichem Fernsehen.", weiß Martin
Blank, Geschäftsführer von PULS TV, aus eigenen Erfahrungen im
Testbetrieb. Gemeinsam mit dem Mobilfunkanbieter "3" und Universal
Music hat PULS TV Anfang 2007 den nur mobil empfangbaren TV-Channel
"3LIVE!" gelauncht. Dieses Programm läuft seitdem im Testversuch.
"Die User von "3LIVE!" sind begeistert von dem Programmmix aus Musik,
Information und kurzen Unterhaltungselementen", freut sich Blank.
"Besonders die sehr gute Bildqualität und das auf die mobile Nutzung
zugeschnittene Programm werden hervorragend angenommen."
(1) Ende Juli 2007 hat die Regulierungsbehörde KommAustria ihren
Konsultationsentwurf für die Multiplex-Auswahlgrundsätze-Verordnung
2007 (MUX-AG-V 2007) samt Erläuterungen vorgelegt. Ziel dieser
Verordnung ist es, die Auswahlgrundsätze für die Vergabe von
Zulassungen für den Betrieb von Multiplex-Plattformen näher
festzulegen. Multiplex-Plattformen sind technische
Infrastruktureinrichtungen, über die TV und Radio digital verbreitet
werden.
Rückfragehinweis:
Corinna Drumm, Sat.1 Österreich Tel. 01/5811211, [email protected] Markus Breitenecker, ProSieben Austria Tel. 01/3687766, [email protected] Martin Blank, PULS TV Tel. 01/99988-0, [email protected]
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