Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe in Österreich sehen Optimierungspotential bei den Auswahlkriterien für die Zulassung zu Handy-TV
Wien (OTS) - Der von der KommAustria vorgelegte
Konsultationsentwurf für die "Multiplex-Auswahlgrundsätze-Verordnung 2007" könnte effektivere Rechtsschutzmöglichkeiten gegen potentielle Diskriminierung einzelner Rundfunkveranstalter vorsehen. Darüber hinaus wird die Überbewertung der Rolle der Mobilfunkunternehmen als Mittler zwischen dem Infrastrukturbetreiber, den Rundfunkveranstaltern und Handy-TV-Kunden kritisch beurteilt. Auch die nicht ausreichende Berücksichtigung von absehbaren Marktentwicklungen gibt Anlass zur Besorgnis um die Zukunft von privatem Rundfunk in Österreich.
Im Jahr 2007 werden von der KommAustria sowohl die Multiplex-Plattform MUX-C für lokalen und regionalen digitalen Rundfunk (DVB-T) als auch die Multiplex-Plattform MUX-D für mobiles Fernsehen (DVB-H) ausgeschrieben werden. Die dabei anzuwendenden Auswahlkriterien haben maßgeblichen Einfluss darauf, welche Programme über diese Plattformen verbreitet werden. Grund genug für die Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe in Österreich, sich aktiv am Konsultationsprozess zu beteiligen (1). In einer offiziellen Stellungnahme an die KommAustria zeigen sie daher Optimierungsmöglichkeiten auf. Ziel ist dabei eine pluralistische österreichische Medienlandschaft.
Die Verbreitung von Handy-TV-Sendern wird nur über die MUX-D-Plattform möglich sein. Dem Betreiber dieser Plattform kommt daher eine zentrale Rolle als Gate Keeper zu. Dabei besteht die Gefahr, dass der Multiplex-Betreiber Programme von Unternehmen, mit denen er verbunden ist, bei der Vergabe der verfügbaren Datenraten bevorzugt.
"Wird zum Beispiel die ORF-Tochter ORS als Betreiberin der MUX-D-Plattform zugelassen, müssen wir befürchten, dass sie die ORF-Programme bevorzugen wird. Die derzeit vorgesehenen rechtlichen Rahmenbedingungen bieten keinen ausreichenden Schutz.", warnt Markus Breitenecker, Geschäftsführer von ProSieben Austria.
Daran ändert auch die gesetzliche Vorgabe nichts, dass Handy-TV-Sender nicht vom Plattformbetreiber selbst, sondern von den Programmaggregatoren (also den Mobilfunkunternehmen) ausgewählt werden. "Der Plattformbetreiber hat faktisch die Möglichkeit, die Programmauswahl der Mobilfunker zu beeinflussen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer wirtschaftlicher Beweggründe für ein unzulässiges Zusammenwirken zwischen Plattformbetreiber und Programmaggregatoren. Allfällige weitere Kooperationen sind ja im Verfahren über die Zulassung zur Multiplex-Plattform nicht offen zu legen", zeigt Corinna Drumm, Geschäftsführerin von Sat.1 Österreich, auf.
Die Unternehmen der ProSiebenSat.1 Gruppe in Österreich haben daher in ihrer Stellungnahme unter anderem eine Offenlegungspflicht für die MUX-D Bewerber vorgeschlagen. Danach sollten sämtliche Verbindungen und Kooperationen mit Programmaggregatoren oder Rundfunkveranstaltern offen zu legen sein. Außerdem sollten die Bewerber die Anwendung einheitlicher und transparenter Bedingungen bei der Vergabe von Datenraten nachzuweisen haben. Überdies sollten den Zulassungsanträgen schriftlich begründete Entscheidungen über die Vergabe der Datenraten beizulegen sein.
Die ProSiebenSat.1 Sender in Österreich haben in ihrer Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht, dass den Programmaggregatoren eine zu große Bedeutung zugemessen wurde. Es wurde übersehen, dass in den vorzulegenden Konzepten für die Förderung der Endgeräteverbreitung auch Maßnahmen zum Schutz der Nutzer und vor Marktabschottungen (etwa als Folge überlanger Vertragsbindungen) enthalten sein sollten.
Außerdem sind die Besonderheiten von Handy-TV bei der Beurteilung des Beitrags des Programmangebots im Basispaket zur Meinungsvielfalt nicht ausreichend berücksichtigt. "Mobiles Fernsehen unterscheidet sich aufgrund der technischen Möglichkeiten und dem zu erwartenden Nutzerverhalten erheblich von herkömmlichem Fernsehen.", weiß Martin Blank, Geschäftsführer von PULS TV, aus eigenen Erfahrungen im Testbetrieb. Gemeinsam mit dem Mobilfunkanbieter "3" und Universal Music hat PULS TV Anfang 2007 den nur mobil empfangbaren TV-Channel "3LIVE!" gelauncht. Dieses Programm läuft seitdem im Testversuch. "Die User von "3LIVE!" sind begeistert von dem Programmmix aus Musik, Information und kurzen Unterhaltungselementen", freut sich Blank. "Besonders die sehr gute Bildqualität und das auf die mobile Nutzung zugeschnittene Programm werden hervorragend angenommen."
(1) Ende Juli 2007 hat die Regulierungsbehörde KommAustria ihren Konsultationsentwurf für die Multiplex-Auswahlgrundsätze-Verordnung 2007 (MUX-AG-V 2007) samt Erläuterungen vorgelegt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Auswahlgrundsätze für die Vergabe von Zulassungen für den Betrieb von Multiplex-Plattformen näher festzulegen. Multiplex-Plattformen sind technische Infrastruktureinrichtungen, über die TV und Radio digital verbreitet werden.
Rückfragen & Kontakt:
Corinna Drumm, Sat.1 Österreich
Tel. 01/5811211, corinna.drumm@sat1.at
Markus Breitenecker, ProSieben Austria
Tel. 01/3687766, markus.breitenecker@sevenonemedia.at
Martin Blank, PULS TV
Tel. 01/99988-0, martin.blank@pulstv.at