• 06.09.2007, 10:12:53
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  • OTS0072 OTW0072

Ausfuhrförderung unter dem Titel Entwicklungszusammenarbeit?

NGOs kritisieren Konzept der geplanten Entwicklungsbank

Wien (OTS) - Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, will die
Regierung eine österreichische Entwicklungsbank einrichten; ein
entsprechender Entwurf ging in die Begutachtung, die heute endet. Der
Handlungsbedarf im Bereich der Entwicklungspolitik ist für Österreich
tatsächlich akut, will man die EU-Verpflichtung von 0,51% des BNE für
Entwicklungszusammenarbeit bis 2010 erfüllen. Die Schaffung einer
Entwicklungsbank wird dazu allerdings nur wenig beitragen, da es in
erster Linie um die Vergabe von Krediten und Haftungsübernahmen geht.
Der vorliegende Entwurf lässt aber vor allem daran zweifeln, ob es
überhaupt um eine Verbesserung der Entwicklungszusammenarbeit geht
und nicht vielmehr um die Schaffung eines weiteren Instruments der
österreichischen Ausfuhrförderung.

Diesen Verdacht hegen NGOs, da die Entwicklungsbank im Rahmen
einer Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes installiert werden
soll und damit auch den Zielsetzungen des AFG unterliegt (Förderung
der österreichischen Leistungsbilanz bzw. Interesse an der
Realisierung von Projekten im Ausland durch österreichische
Unternehmen). Wenngleich andererseits explizit "keine Bindung an
österreichische Ausfuhren oder Dienstleistungen" vorgesehen ist, so
ist doch der Interessenskonflikt vorprogrammiert. Laut Entwurf wird
in das entscheidende Gremium "Wirtschaft und Entwicklung" von den
Sozialpartnern nur die Wirtschaftskammer eingebunden.

Die NGOs wehren sich dagegen, dass eine Entwicklungsbank an
österreichischen Wirtschaftsinteressen ausgerichtet wird. Dies steht
auch in Widerspruch zur stärkeren Eigenverantwortung der
Partnerländer, die in der internationalen Entwicklungsdiskussion
zunehmend eingefordert wird. Auch die Zielländer sollten in erster
Linie die Schwerpunktländer der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit oder andere "least developed countries"
sein und nicht - wie geplant - vorrangig die Balkanstaaten und
Schwellenländer.

Für eine Entwicklungsbank, die ihren Namen verdient, fordern die
NGOs eine klare Ausrichtung am österreichischen
Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, welches besagt, dass "der Bund
(...) die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von
ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer
berühren können", berücksichtigt. Diese Ziele sind Bekämpfung der
Armut, Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit sowie
Erhaltung der Umwelt und Schutz der natürlichen Ressourcen als Basis
für eine nachhaltige Entwicklung. Inwiefern die Entwicklungsbank dazu
einen Beitrag leisten kann, wird wohl im Dunkeln bleiben; das
Bankgeheimnis könnte der nötigen Transparenz entgegenstehen.
Berichtspflichten über die entwicklungspolitische Wirkung der
Aktivitäten der Entwicklungsbank an das Parlament bzw. die
Öffentlichkeit sind im Entwurf nicht vorgesehen.

Die Trägerschaft der Bank soll bei der Kontrollbank angesiedelt
sein, die schon jetzt für die Exportkreditgarantien zuständig ist,
welche unter für die Öffentlichkeit weitgehend intransparenten
Kriterien an österreichische Unternehmen vergeben werden. Erst wenn
es zu massiven sozialen oder Umweltproblemen kommt, erfährt die
Öffentlichkeit im Nachhinein, dass hier der Staat mit
Haftungsübernahmen finanziell für das Desaster geradesteht.

Die AGEZ fordert die Sicherstellung der entwicklungspolitischen
Ausrichtung der Entwicklungsbank, die Einhaltung internationaler
Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie
Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.

Die AGEZ hat heute ihre Stellungnahme abgegeben, abrufbar unter:
www.oneworld.at/agez/Position-Entwicklungsbank-AFG-2007.pdf

Der Gesetzesentwurf ist abrufbar unter:
http://www.ots.at/redirect.php?parlinkom

Rückfragehinweis:
Mag. Elfriede Schachner, Geschäftsführerin
AGEZ - Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit
Dachverband von 33 entwicklungspolitischen NGOs
Tel.: 01/317 40 16 oder 0699 101 888 57; www.agez.at

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