• 03.09.2007, 10:26:20
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Wiener Patientenentschädigungsfonds reformiert

Wien (OTS) - Der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt
Konrad Brustbauer teilt mit, dass er für Ende September die nächste
Beiratssitzung des Wiener Patientenentschädigungsfonds angesetzt
habe. In den etwa in Monatsabständen stattfindenden Sitzungen wird
über die vom Wiener Pflege- und PatientInnenanwalt vorgeschlagene
Zuerkennung von Mitteln für erlittene Medizinschäden in einer
Gesamthöhe von jährlich mehr als 1 Mio. Euro an geschädigte
PatientInnen beraten.

Reform des Patientenentschädigungsfonds

Der neue Wiener Patientenanwalt hat die Verwaltungsvorgänge rund
um den Wiener Patientenentschädigungsfonds sofort nach seinem
Amtsantritt reformiert, da einige Abläufe in der Vergangenheit nicht
optimal waren. Die Reform steht unmittelbar vor dem Abschluss. Die
begleitende Kontrolle, dass jene 73 Cent für die ersten 28
Spitalstage, die mit den Patientenbeiträgen eingehoben werden, dem
Patientenentschädigungsfonds zugeführt werden, wurde verbessert und
es wird eine noch klarere Trennung vom Stadtbudget vorgenommen.

Der Patientenanwalt empfiehlt auf Basis seiner unabhängigen
Stellung unter besonderer Wahrung des PatientInneninteresses
unbeeinflusst einem Beirat eine Entschädigung. Auch die in diesem
Zusammenhang eingeholte Stellungnahmen und damit die
Verfahrensabläufe sind für die betroffenen PatientInnen jetzt
wesentlich transparenter. Brustbauer: "Damit ist auch für die Zukunft
gesichert, dass PatientInnen nicht auf der Strecke bleiben, wenn im
Spital Fehler passieren."

Ein offener Punkt ist noch die weitgehende Vereinheitlichung der
Entschädigungspraxis in ganz Österreich. Bei der nächsten
ARGE-Sitzung der Patientenanwälte wird Brustbauer diesbezüglich
initiativ werden.

Auch die schon in der ARGE-Sitzung im vergangenen Mai von Wien
angeregte Ausweitung von Entschädigungsansprüchen auf
niedergelassenen Ärzte will Brustbauer neuerlich zur Diskussion
stellen. Ein weiteres Anliegen ist Brustbauer, dass endlich die
PatientInnen aller Krankenanstalten in den
Patientenentschädigungsfonds einbezogen werden.

Dotiert wird der Fonds aus von den PatientInnen zu entrichtenden
Beiträge, die anlässlich eines Spitalsaufenthaltes in der ersten 28
Tagen eingehoben werden. Der Wiener Fonds verfügt dzt. mit rund 3
Mio. Euro über ausreichende Reserven, um Schadensfälle auch
angemessen entschädigen zu können.

PatientInnen so genannter "Fondskrankenhäuser" - im Wiener
Stadtgebiet fallen darunter alle städtischen, aber auch mehrere
Spitäler anderer öffentlicher Rechtsträger sowie mehrere Privat- bzw.
Ordensspitäler - können bei erlittenen Medizinschäden
Entschädigungszahlungen erhalten. Während bei eindeutige
Haftungsfällen, denen z.B. zweifelsfrei ein ärztlicher Fehler
zugrunde liegt, betroffene PatientInnen in der Regel von den
Rechtsträgern der Krankenanstalt oder deren Versicherung direkt
entschädigt werden, springt der Patientenentschädigungsfonds in Wien
für nicht eindeutige Haftungsfälle ein. Auch für bislang unbekannte
und seltene, aber schwere Komplikationen kann eine Entschädigung
zuerkannt werden. Daneben existiert noch ein Härtefonds, wo im
Zusammenhang mit medizinischen Schadensfällen insbesondere auch auf
soziale Gründe, die für eine Entschädigung sprechen, Bedacht genommen
werden kann.

Der Patientenentschädigungsfonds und der Härtefonds haben den
Zweck, geschädigten PatientInnen gerade in Zweifelsfällen langwierige
Gerichtsprozesse zu ersparen, die letztlich auch mit einem
erheblichen Prozessrisiko (Gerichtskosten, Rechtsanwalt,
Gutachterkosten usw.) verbunden sein können. Das Einschreiten der
Pflege- und PatientInnenanwaltschaft ist hingegen kostenlos.
Brustbauer:"Aus meiner früheren Berufslaufbahn als Richter weiß ich,
wie schwierig es manchmal ist, als Kläger dem Gericht beweisen zu
können, dass tatsächlich ein Verschulden oder eine Haftung des
Beklagten gegeben ist. Noch schwieriger sind Beweisfragen im
medizinischen Bereich zu klären. Wer kann etwa mit letzter Sicherheit
sagen, ob es sich bei Folgen einer komplizierten Operation um einen
bedauerlichen schicksalhaften Verlauf oder doch um einen
verschuldeten Fehler handelt? Dann kommen zum erlittenen Schaden, zu
Schmerzen, Behinderungen oder zum Jobverlust womöglich auch noch die
Kosten eines verlorenen Prozesses. Der Patientenentschädigungsfonds
lässt hingegen eine außergerichtliche Entschädigung zu, wenn die
Beweisführung besonders schwierig ist."

Die Entschädigung hilft aber nicht nur den betroffenen
PatientInnen, sondern hat auch einen wichtigen Stellenwert in der
Qualitätssicherung des Gesundheitswesens. So kommt die Aufarbeitung
möglicher Fehler auch anderen PatientInnen zugute, "denn auch bloß
wahrscheinliche, wenn auch nicht beweisbare Fehler werden natürlich
gemeinsam mit der Spitalsleitung und dem Qualitätsmanagement
aufgearbeitet und daraus Lehren gezogen, wie man es künftig besser
machen kann. Das Spital muss also auch Konsequenzen ziehen ", so
Brustbauer.

Aus den Entschädigungsleistungen kann man laut Brustbauer
keinesfalls ableiten, dass die Qualität der medizinischen Betreuung
in Wien schlecht sei: Ganz im Gegenteil: "Wo absolute Spitzenmedizin
angeboten wird und Ärzte auch schwierigere Eingriffe und Behandlungen
vornehmen, können leider auch eher Komplikationen auftreten."

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
bietet eine ganze Reihe weiterer Beratungs- und Hilfeleistungen an.
Siehe Homepage www.patientenanwalt.wien.at/ oder die in den
Spitälern, Wohn- und Pflegeheimen aufliegenden und ausgehängten
Informationen. (Schluss) red

Rückfragehinweis:

PID-Rathauskorrespondenz:
   http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
   Gerhard Neustifter
   Leiter der Stabsstelle Administration, Presse
   Wiener Pflege-, Patientinnen-
   und Patientenanwaltschaft
   Schönbrunner Straße 7
   1040 Wien
   Tel.: (+431) 5871204 Kl. 82991
   Mobil: 0676/811882991
   Dienststellenfax: (+431) 586 36 99
   pers. Faxnr.(+431) 5871204-99-82991
   E-Mail: gerhard.neustifter@wien.gv.at 
   www.patientenanwalt.wien.at

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