- 03.09.2007, 10:09:48
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UNIQA deckt Fahrradunfälle durch Haushaltsversicherung
Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr mitversichert
Wien (OTS) - Zu Beginn des neuen Schul- und Studienjahres werden
wieder Tausende Kinder und Jugendliche mit dem Fahrrad auf
Österreichs Strassen unterwegs sein. Immer häufiger kommt es dabei
auch zum Verschulden eines Verkehrsunfalls. Viele Eltern fragen sich
daher wie es um den Versicherungsschutz ihrer Kinder steht. Wie gut
sind sie versichert? Was für Versicherungsansprüche haben
Jugendliche wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen? UNIQA bietet mit der
Haushaltsversicherung "Zuhause & Glücklich" eine komfortable Lösung.
Die Haftpflichtversicherung ist inkludiert und gilt auch für Kinder
und Jugendliche die nicht mehr bei den Eltern wohnen - und das bis
zum 27. Lebensjahr.
Die jährlich vom Verkehrsministerium veröffentlichten Unfallzahlen
untermauern die Wichtigkeit eines angemessenen Schutzes für
Radfahrer. Auf österreichischen Straßen gab es im Jahr 2006 5.417
Unfälle bei denen Radfahrer involviert waren. Dabei wurden 5.335
Personen verletzt und 48 getötet. Die Statistiken belegen dass Kinder
und Jugendliche überdurchschnittlich stark von Radunfällen betroffen
sind. Unterteilt man alle durch Unfälle verletzten Radfahrer des
vergangenen Jahres in Altersklassen, so liegen mit 590 Fällen die
meisten bei den 10-14 Jährigen. Aber auch alle anderen Altersklassen,
besonders jene unter 25 Jahren, weisen alarmierend hohe Unfallquoten
auf. Da Kinder und Jugendliche durch Fahrradunfälle großen Schaden
anrichten bzw. selbst geschädigt werden können, ist ein ausreichender
Versicherungsschutz enorm wichtig.
Haftpflichtversicherung bis 27 Jahre inkludiert, unabhängig vom
Hauptwohnsitz
UNIQA Kunden sind mit der Haushaltsversicherung "Zuhause &
Glücklich" optimal versichert. Die Haftpflichtversicherung ist
inkludiert und deckt die Schäden durch den privaten Gebrauch des
Fahrrades ab - sie gilt aber auch für alle anderen Bereiche. Die
Pauschalversicherungssumme liegt bei 1 Mio. Euro, lässt sich gegen
Mehrprämien aber auch erhöhen. Der Schutz gilt für den
Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten oder Lebensgefährten, sowie für
die Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres. Damit sind Kinder 2 Jahre länger
mitversichert als bei anderen Versicherern.
Dieses Angebot ist vor allem für Familien mit Jugendlichen die
nicht mehr zu Hause wohnen interessant, da ein Hauptwohnsitz bei den
Eltern nicht vorausgesetzt wird. Auch Kinder, die nicht studieren
(z.B. Lehrlinge), sind bis zu ihrem 27. Lebensjahr bei den Eltern
mitversichert, sofern sie über keinen eigenen Versicherungsschutz
verfügen.
Die UNIQA Gruppe ist mit 600.000 Haushaltsversicherungen in
Österreich Marktführer in diesem Bereich.
Rückfragehinweis:
UNIQA Versicherungen AG - Presseservice
Tel.: (+43 1)211 75-3414
mailto:presse@uniqa.at
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