• 03.09.2007, 09:00:00
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AUVA: Schüler sind in der Schule, bei allen schulischen Aktivitäten und auf dem Schulweg beitragsfrei unfallversichert

Umfassender Schutz von der Prävention bis zur finanziellen Entschädigung

Wien (OTS) - Pünktlich zum Schulbeginn erinnert die Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt (AUVA) SchülerInnen, Eltern und
LehrerInnen an die beitragsfreie soziale Unfallversicherung für
SchülerInnen. Im Rahmen dieser Unfallversicherung setzt die AUVA
vorrangig auf Unfallverhütung und Vorsorge für richtige erste
Hilfeleistung. Im Schadensfall erbringt sie Unfallheilbehandlung mit
allen geeigneten Mitteln, Rehabilitation und finanzielle
Entschädigung.

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für alle Schüler an
allgemein bildenden Pflichtschulen, an berufsbildenden Schulen und
Akademien, an allgemein bildenden höheren Schulen sowie an Schulen
der Lehrer- und Erzieherbildung. Das sind (einschließlich der
ebenfalls versicherten StudentInnen) insgesamt rund 1,3 Millionen
Versicherte österreichweit.

"Versichert sein ist gut, Vorsorge ist besser!"

Nach dem Motto "Versichert sein ist gut, Vorsorge ist besser!" setzt
die AUVA in erster Linie auf die Unfallvermeidung durch
Sicherheitserziehung. Präventionsexperten der AUVA besuchen
regelmäßig Schulen, beraten Schulerhalter und Lehrkräfte, betreuen
Projekte und motivieren SchülerInnen zu sicherheitsbewusstem
Verhalten. Dazu steht ein breit gefächertes, schulstufenadäquates
Angebot an Materialien zur Verfügung, beispielsweise Checklisten für
ein sicheres Schulgebäude vom Schulhof bis zur Schultafel,
Broschüren, Poster und Filme, z. B. über sicheres Fallen oder
Aggressionsabbau. Dabei arbeitet die AUVA mit Institutionen wie dem
Unterrichtsministerium, dem Kuratorium für Verkehrssicherheit und dem
Roten Kreuz eng zusammen.

Im Fall es Falles: Umfassende Sach- und Geldleistungen

Trotz aller Bemühungen zur Unfallvermeidung kommt es immer wieder
zu Unfällen, vor allem auf dem Schulweg, im Turnunterricht und in den
Pausen. Im Jahr 2006 verzeichnete die AUVA 57.523 Schulunfälle. Jeder
derartige Unfall ist von der Schulleitung der örtlich zuständigen
AUVA Landesstelle zu melden, damit die AUVA die für den Schadensfall
vorgesehenen umfassenden Leistungen erbringen kann. Das sind:

- UNFALLHEILBEHANDLUNG: In den sieben Unfallkrankenhäusern (UKHs) 
   der AUVA wird der verletzte Schüler mit allen geeigneten Mitteln 
   behandelt, und zwar ambulant oder stationär. Wird er in einem 
   anderen Krankenhaus (ausgenommen Privatkliniken ohne Vertrag mit 
   der Krankenkasse) oder bei einem Kassenarzt behandelt, kommt 
   grundsätzlich die zuständige Krankenkasse für die 
   Behandlungskosten auf. 

 - BERGUNGS- UND TRANSPORTKOSTEN: Für Bergungs- und Transportkosten 
   kommt die AUVA nur dann auf, wenn die Bergung bzw. der Transport 
   medizinisch notwendig war und der Transport in ein UKH der AUVA 
   führte. Das gilt auch für Hubschraubertransporte, wobei der 
   Kostenersatz derzeit mit EUR 903,11 limitiert ist. Erfolgte der 
   Transport in ein anderes Krankenhaus, ist im Regelfall die 
   Krankenkasse zuständig.

 - REHABILITATION: Zur bestmöglichen medizinischen Behebung 
   schwerer Unfallfolgen kann nach Abschluss der 
   Unfallheilbehandlung ein Aufenthalt in einem der vier 
   Rehabilitationszentren der AUVA folgen, bei dem auch 
   umfangreiche Maßnahmen zur beruflichen und sozialen 
   Wiedereingliederung getroffen werden.

 - FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG: Wenn die Erwerbsfähigkeit eines 
   Schülers/einer Schülerin durch einen Unfall länger als drei 
   Monate um mindestens 20 gemindert ist, hat er/sie Anspruch auf 
   ein einmaliges "Versehrtengeld". Die Höhe des Versehrtengeldes 
   richtet sich nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit und beträgt 
   zurzeit zwischen EUR 566,00 (bei 20 Prozent) und EUR 5.681,05 
   (bei 100 Prozent). Ist die Erwerbsfähigkeit länger als drei 
   Monate um mindestens 50 Prozent gemindert, besteht Anspruch auf 
   eine Versehrtenrente (14-mal jährlich). Sie gebührt ab dem 
   Zeitpunkt, zu dem die Ausbildung voraussichtlich beendet wäre. 
   Die Höhe der Versehrtenrente richtet sich nicht nur nach der 
   Minderung der Erwerbsfähigkeit, sondern auch nach der 
   Bemessungsgrundlage. Sie beträgt bei 100-prozentiger Minderung 
   der Erwerbsfähigkeit zurzeit zwischen EUR 582,36 (bei Vollendung 
   des 15. Lebensjahres), EUR 776,55 (bei Vollendung des 18. 
   Lebensjahres) und EUR 1.164,81 (bei Vollendung des 24. 
   Lebensjahres)

Nähere Auskünfte zu den Leistungen der sozialen Unfallversicherung
für SchülerInnen erteilt die örtlich zuständige AUVA Landesstelle
bzw. Außenstelle. Eine Leistungsübersicht ist auch im Internet unter
www.auva.at/publikationen unter "Versicherten-Infos" zu finden.

Rückfragehinweis:

AUVA Sicherheitsmarketing und Presse
   Dr. Wilfried Friedl
   Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien  
   Telefon: +43 1 33 111-530
   mailto:wilfried.friedl@auva.at
   Web: www.auva.at

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