- 03.09.2007, 09:00:00
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AUVA: Schüler sind in der Schule, bei allen schulischen Aktivitäten und auf dem Schulweg beitragsfrei unfallversichert
Umfassender Schutz von der Prävention bis zur finanziellen Entschädigung
Wien (OTS) - Pünktlich zum Schulbeginn erinnert die Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt (AUVA) SchülerInnen, Eltern und
LehrerInnen an die beitragsfreie soziale Unfallversicherung für
SchülerInnen. Im Rahmen dieser Unfallversicherung setzt die AUVA
vorrangig auf Unfallverhütung und Vorsorge für richtige erste
Hilfeleistung. Im Schadensfall erbringt sie Unfallheilbehandlung mit
allen geeigneten Mitteln, Rehabilitation und finanzielle
Entschädigung.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für alle Schüler an
allgemein bildenden Pflichtschulen, an berufsbildenden Schulen und
Akademien, an allgemein bildenden höheren Schulen sowie an Schulen
der Lehrer- und Erzieherbildung. Das sind (einschließlich der
ebenfalls versicherten StudentInnen) insgesamt rund 1,3 Millionen
Versicherte österreichweit.
"Versichert sein ist gut, Vorsorge ist besser!"
Nach dem Motto "Versichert sein ist gut, Vorsorge ist besser!" setzt
die AUVA in erster Linie auf die Unfallvermeidung durch
Sicherheitserziehung. Präventionsexperten der AUVA besuchen
regelmäßig Schulen, beraten Schulerhalter und Lehrkräfte, betreuen
Projekte und motivieren SchülerInnen zu sicherheitsbewusstem
Verhalten. Dazu steht ein breit gefächertes, schulstufenadäquates
Angebot an Materialien zur Verfügung, beispielsweise Checklisten für
ein sicheres Schulgebäude vom Schulhof bis zur Schultafel,
Broschüren, Poster und Filme, z. B. über sicheres Fallen oder
Aggressionsabbau. Dabei arbeitet die AUVA mit Institutionen wie dem
Unterrichtsministerium, dem Kuratorium für Verkehrssicherheit und dem
Roten Kreuz eng zusammen.
Im Fall es Falles: Umfassende Sach- und Geldleistungen
Trotz aller Bemühungen zur Unfallvermeidung kommt es immer wieder
zu Unfällen, vor allem auf dem Schulweg, im Turnunterricht und in den
Pausen. Im Jahr 2006 verzeichnete die AUVA 57.523 Schulunfälle. Jeder
derartige Unfall ist von der Schulleitung der örtlich zuständigen
AUVA Landesstelle zu melden, damit die AUVA die für den Schadensfall
vorgesehenen umfassenden Leistungen erbringen kann. Das sind:
- UNFALLHEILBEHANDLUNG: In den sieben Unfallkrankenhäusern (UKHs) der AUVA wird der verletzte Schüler mit allen geeigneten Mitteln behandelt, und zwar ambulant oder stationär. Wird er in einem anderen Krankenhaus (ausgenommen Privatkliniken ohne Vertrag mit der Krankenkasse) oder bei einem Kassenarzt behandelt, kommt grundsätzlich die zuständige Krankenkasse für die Behandlungskosten auf. - BERGUNGS- UND TRANSPORTKOSTEN: Für Bergungs- und Transportkosten kommt die AUVA nur dann auf, wenn die Bergung bzw. der Transport medizinisch notwendig war und der Transport in ein UKH der AUVA führte. Das gilt auch für Hubschraubertransporte, wobei der Kostenersatz derzeit mit EUR 903,11 limitiert ist. Erfolgte der Transport in ein anderes Krankenhaus, ist im Regelfall die Krankenkasse zuständig. - REHABILITATION: Zur bestmöglichen medizinischen Behebung schwerer Unfallfolgen kann nach Abschluss der Unfallheilbehandlung ein Aufenthalt in einem der vier Rehabilitationszentren der AUVA folgen, bei dem auch umfangreiche Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung getroffen werden. - FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG: Wenn die Erwerbsfähigkeit eines Schülers/einer Schülerin durch einen Unfall länger als drei Monate um mindestens 20 gemindert ist, hat er/sie Anspruch auf ein einmaliges "Versehrtengeld". Die Höhe des Versehrtengeldes richtet sich nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit und beträgt zurzeit zwischen EUR 566,00 (bei 20 Prozent) und EUR 5.681,05 (bei 100 Prozent). Ist die Erwerbsfähigkeit länger als drei Monate um mindestens 50 Prozent gemindert, besteht Anspruch auf eine Versehrtenrente (14-mal jährlich). Sie gebührt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ausbildung voraussichtlich beendet wäre. Die Höhe der Versehrtenrente richtet sich nicht nur nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit, sondern auch nach der Bemessungsgrundlage. Sie beträgt bei 100-prozentiger Minderung der Erwerbsfähigkeit zurzeit zwischen EUR 582,36 (bei Vollendung des 15. Lebensjahres), EUR 776,55 (bei Vollendung des 18. Lebensjahres) und EUR 1.164,81 (bei Vollendung des 24. Lebensjahres)
Nähere Auskünfte zu den Leistungen der sozialen Unfallversicherung
für SchülerInnen erteilt die örtlich zuständige AUVA Landesstelle
bzw. Außenstelle. Eine Leistungsübersicht ist auch im Internet unter
www.auva.at/publikationen unter "Versicherten-Infos" zu finden.
Rückfragehinweis:
AUVA Sicherheitsmarketing und Presse Dr. Wilfried Friedl Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien Telefon: +43 1 33 111-530 mailto:wilfried.friedl@auva.at Web: www.auva.at
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