Fast 16 Prozent weniger Unfälle bei Fahranfängern, aber 50 Prozent kommen immer noch zu spät zum Fahrsicherheitstraining
Wien (OTS) - Die Einführung der Mehrphasen-Fahrausbildung hat die
Unfallzahlen der Fahranfänger dramatisch gesenkt. 2002 waren
Führerschein-Neulinge als Pkw- und Motorradlenker an 7.793 Unfällen
beteiligt, 2006 waren es laut Unfallstatistik mit 6.565 Unfällen um
15,7 Prozent weniger.
Dabei wird aber immer noch viel Potenzial verschenkt, denn mehr
als 50 Prozent der jungen Führerschein-Besitzer absolvieren das
vorgeschriebene Fahrsicherheitstraining nicht innerhalb der
vorgegebenen Fristen. "Je früher das Fahrsicherheitstraining
absolviert wird umso besser, denn in den ersten drei bis neun Monaten
nach der Führerschein-Prüfung passieren die meisten Unfälle", erklärt
Gerhard Blümel, Leiter des ÖAMTC-Fahrsicherheitszentrums Teesdorf.
Wenn die Fahranfänger die Fristen für die Perfektionsfahrten oder
das Fahrsicherheitstraining versäumen, dauert es zwölf Monate bis die
Behörde auf das Fehlen des Fahrsicherheitstrainings bei den
Führerscheinklassen B und L17 B hinweist. Bei Motorrädern erfolgt die
Erinnerung drei Monate früher. "Hier fehlt ein zeitgerechter Hinweis
an die jungen Führerscheinbesitzer", erklärt der ÖAMTC-Experte. Die
zweite Erinnerung an ein fehlendes Modul in der
Mehrphasen-Fahrausbildung wird nach weiteren vier Monaten zugestellt.
Längere Probezeit und sogar Führerscheinentzug möglich
Auch die Club-Juristin Ursula Zelenka sieht ein Problem in der
behäbigen Erinnerungsstrategie der Führerscheinbehörde. "Die Gründe
für ein Versäumen der vorgeschriebenen Module in der
Mehrphasen-Fahrausbildung sind vermutlich vielfältig. Die Erinnerung
an das fehlende Modul sollte aber nicht erst ein Jahr nach der
Führerscheinprüfung erfolgen."
Werden nicht alle Module innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums
von einem Jahr absolviert, bekommt der Fahranfänger zwölf Monate nach
der bestandenen Prüfung das erste Erinnerungsschreiben und vier
Monate Nachfrist. Wenn innerhalb dieser Nachfrist die Ausbildung
wieder nicht abgeschlossen wird, verlängert sich die Probezeit um ein
Jahr und weitere vier Monate werden als Nachfrist gewährt.
Verstreicht diese Frist wieder ohne positivem Abschluss der
Mehrphasen-Fahrausbildung wird als letzte Konsequenz die
Lenkberechtigung so lange entzogen, bis alle Module nachgeholt
wurden. "Der ÖAMTC verschickt als Serviceleistung an die Fahrschüler
seiner 143 Partner-Fahrschulen österreichweit ein Erinnerungsmail",
erklärt die ÖAMTC-Juristin.
Die derzeitige Praxis nochmals im Detail:
* Die erste Erinnerung erfolgt nach zwölf Monaten (für Klasse B und
L17 B). Das ist eine Verständigung, in der auch eine Nachfrist
gegeben und die Androhung der Verlängerung der Probezeit und
Entziehung der Lenkberechtigung ausgesprochen wird. Für die Klasse A
(hier gibt es keine erste Feedbackfahrt) erfolgt das Schreiben drei
Monate früher.
* Nach 16 Monaten erfolgt die zweite Erinnerung (für Klasse B und L17
B, für Klasse A nach 13 Monaten). Hier wird die Anordnung gegeben,
die fehlenden Ausbildungsschritte nachzuholen und die Probezeit
verlängert.
* 20 Monate nach Führerscheinerhalt (für Klasse B und L17 B, für
Klasse A nach 17 Monaten) wird die Lenkberechtigung entzogen, bis die
fehlenden Stufen absolviert sind.
Auf die Qualität der Ausbildung wird großer Wert gelegt
Beim ÖAMTC gibt es mehr als Mindestmaß und noch dazu Fahrspaß: Es
kommt nicht nur darauf an, dass man ein Fahrsicherheitstraining
macht, sondern auch wie und wo man es macht. Für den ÖAMTC mit seiner
über 20-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet ist die Qualität der
Ausbildung oberstes Gebot. Jeden Tag gibt es in den neun
ÖAMTC-Fahrsicherheitszentren durchschnittlich elf Mehrphasen-Kurse,
im Jahr 2006 haben mehr als 44.000 Führerschein-Neulinge beim ÖAMTC
trainiert.
Nähere Infos zum Mehrphasen-Fahrsicherheitstraining beim ÖAMTC
gibt es auf www.oeamtc.at/fahrsicherheit.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Magnus Moser
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP