- 24.08.2007, 10:02:02
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Siemens Österreich erhebt Einspruch im Vergabeverfahren "Niederflurstraßenbahnfahrzeuge für Graz"
Wien (OTS) - Wie die Siemens AG Österreich heute dem Unabhängigen
Verwaltungssenat für die Steiermark mitteilte, erhebt der Konzern
Einspruch gegen die Vergabeentscheidung im Zusammenhang mit dem
Auftrag der Grazer Stadtwerke für neue Niederflurstraßenbahnen für
Graz. Das Angebot der STADLER Pankow GmbH wäre nämlich - entsprechend
der ursprünglichen Ausschreibungskriterien - von vornherein
auszuscheiden gewesen. Nach Bundesvergabegesetz hat ein Auftraggeber
vor der Zuschlagserteilung jenes Angebot auszuscheiden, dessen
technische Leistungsfähigkeit nicht belegbar ist. In der
Ausschreibung wurde dezidiert verlangt, dass die technische
Leistungsfähigkeit durch in den letzten drei Geschäftsjahren (2003
bis 2005) erbrachte vergleichbare Leistungen nachgewiesen werden
muss. Ausdrücklich wurde darauf verwiesen, dass es sich dabei um
Niederflurstraßenbahnen im Betriebseinsatz handeln muss. Diese
Anforderung kann jedoch durch die STADLER Pankow GmbH nicht erfüllt
werden, weil diese bislang keine einzige Niederflurstraßenbahn
hergestellt hat.
Auch die Glaubwürdigkeit etlicher Angaben - etwa zu den
unrealistischen Life-Cycle-Costs - die den Verdacht eines
spekulativen Angebotes nähren, hätten zumindest zu einer vertieften
Angebotsprüfung führen müssen, was jedoch ausgeblieben ist. Beim ULF
handelt es sich um ein modernes und bewährtes österreichisches
Produkt, das seine technische Reife in Wien täglich unter Beweis
stellt. Die Betriebskosten (Life-Cycle-Costs) beim ULF halten jedem
internationalen Vergleich stand. Befremdlich ist auch, dass alle
Vorzüge - wie die weltweit niedrigste Einstiegshöhe (Kinderwagen- und
Rollstuhlfreundlich), 5 Doppeltüren, die zu kürzeren Aufenthalt und
damit höheren Geschwindigkeiten führen sowie ein höherer Wirkungsgrad
des Antriebsmotors mit geringerem Energieverbrauch - in der
Punktebewertung nicht entsprechend berücksichtigt wurden. Auch die
spezifische Kurvengängigkeit des ULF, die dadurch weit geringere
Gleis-Umbauarbeiten in der Grazer Innenstadt notwendig machen würde,
wurde im Vergabeverfahren nicht entsprechend gewertet. Darüber hinaus
wurde auch eine detaillierte verbale Begründung verweigert. Die
Bewertung der Auftraggeberin ist daher nicht nachvollziehbar und
völlig willkürlich erfolgt.
Aus all diesen Gründen stellt Siemens Österreich Anträge auf ein
Nachprüfungsverfahren, auf Nichtigkeitserklärung der
Zuschlagserteilung an die STADLER Pankow GmbH sowie auf Erlassung
einer einstweiligen Verfügung, um auf die Dauer von 2 Monaten,
längstens jedoch für die Dauer des Nachprüfungsverfahren zu
verhindern, dass durch die Zuschlagserteilung irreversible Fakten
geschaffen werden.
Rückfragehinweis:
Siemens AG Österreich
Harald Stockbauer
Konzernpressesprecher
Tel. +43 51707 26006
E-Mail: harald.stockbauer@siemens.com
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