Einige Taxiunternehmen bieten schon jetzt ein Kindersitz-Service
Wien (OTS) - Eltern sind verpflichtet, für die Sicherheit ihrer
Kinder im Auto zu sorgen. Je nach Körpergröße und Gewicht des Kindes
muss also eine Babyschale, ein Kindersitz oder ein Sicherheitsgurt
verwendet werden. Die Kindersicherungspflicht gilt allerdings nicht
für Taxis. "Diese Ausnahmeregelung stößt berechtigterweise auf
Unverständnis, denn auch in Taxis ist man auf keinen Fall immun gegen
Unfälle", erklärt Verena Hirtler, ÖAMTC-Juristin.
Verstoßen Eltern oder Großeltern in ihrem eigenen Auto gegen die
Kindersicherungspflicht, müssen sie mit einer Geldstrafe und einer
Eintragung in das Führerscheinvormerksystem rechnen. Die Forderung
des ÖAMTC nach einer Änderung dieser anachronistischen - und in
Europa ziemlich einzigartigen - Ausnahme für Taxilenker, fand bisher
kein Gehör. "Als Argument gegen eine Versorgung der Taxis mit
Kindersitzen werden immer noch hohe Kosten angeführt", sagt Hirtler.
Mit gutem Beispiel voran
Eine Recherche des ÖAMTC in Wien hat ergeben, dass einigen
Taxiunternehmen die sichere Beförderung von Kindern trotz fehlender
gesetzlicher Verpflichtung ein Anliegen ist. So bieten etwa drei
Wiener Taxiunternehmen zumindest Taxis mit integrierten Kindersitzen
an. Diese sind für gelegentliche Fahrten durchaus brauchbar - für
Kleinkinder aber ungeeignet. Den optimalen Schutz eines auf die
Körpergröße und das Gewicht des Kindes abgestimmten Kindersitzes
bringen diese Sicherungssysteme nicht. "Integrierte Kindersitze
bieten aber auf jeden Fall mehr Schutz als die alleinige Verwendung
des Sicherheitsgurtes", so die ÖAMTC-Juristin.
Sicher zum Flughafen
Einige Airport-Taxis bieten bereits Kindersitze auf Vorbestellung
an. Ein besonderes Service bietet Airport Driver: Der eigene
Kindersitz kann in den Airport-Driver-Wagen eingebaut werden und
verbleibt während des Urlaubs im Büro am Flughafen. Nach der Rückkehr
kann das Kind dann wieder sicher im eigenen Sitz zurück nach Hause
befördert werden. Airport Service Wien, ein weiteres
Transportunternehmen, weist bereits auf der Homepage auf das
Kindersitz-Service hin. Für einen geringen Aufpreis erhält man einen
Wagen mit Babyschale, Kindersitz oder einer Sitzerhöhung.
Abschließend rät die ÖAMTC-Juristin bei einer Taxifahrt mit
Kindern rechtzeitig vorzubestellen. Damit steigen die Chancen, dass
ein Taxi mit Kindersitz verfügbar ist. Wenn das Taxiunternehmen
Kindersitze anbietet, sollte man schon bei der Bestellung die Größe
und das Gewicht des Kindes angeben. Beim sicheren Transport von
Kindern in Fahrzeugen darf es keine Ausnahmen geben. Der ÖAMTC
fordert daher die rasche Aufhebung der Ausnahmeregelung für Taxis.
Mehr Informationen zum Thema findet man unter www.oeamtc.at/recht
in der Rubrik Reiserecht.
(Schluss)
Mag. Magnus Moser
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ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
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