• 14.08.2007, 17:02:45
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  • OTS0168 OTW0168

EU-Kommissar McCreevy bestätigt: Europäische Kommission stellt Glücksspielmonopole der Mitgliedstaaten nicht in Frage

Wien (OTS) - Die Europäische Kommission bestätigte nun das Wiener
Online-Unterhaltungsspielunternehmen Omnia Communication-Centers
GmbH. Nach einer Presseerklärung vom April 2007 bekräftigte nun der
für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Charlie
McCreevy in einem Schreiben vom 9.7.2007, dass die Kommission die
Glücksspielmonopole in den EU-Mitgliedstaaten nicht antastet.

Die Kommission stellt "weder die Existenz noch die Fortdauer der
bestehenden Lotteriemonopole" in Frage. Die Kommission wünscht
lediglich eine Liberalisierung der Möglichkeiten der Veranstaltung
von Sportwetten. Diese sind in Österreich - anders als in den meisten
übrigen Mitgliedstaaten der EU - nicht vom Glücksspielmonopol
umfasst. Die Bewilligungen zur Veranstaltung von Sportwetten
unterliegen keiner zahlenmäßigen Beschränkung, sie setzen lediglich,
wie zahlreiche andere gewerbliche Tätigkeiten, eine Genehmigung der
Länder voraus, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
problemlos erteilt wird.

Die Kommission ist damit ganz auf einer Linie mit dem EuGH, der in
seinem Urteil vom 6.3.2007 ein Konzessionssystem für die Zulassung
zur Glücksspielveranstaltung für einen wirksamen Mechanismus erklärt
hatte, kriminellen Aktivitäten im Glücksspielbereich vorzubeugen.

"Es besteht somit kein Anhaltspunkt anzunehmen, die
österreichische sehr liberale Glücksspielrechtslage wäre nicht mit
dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar" betonte die Omnia
Communication-Centers GmbH. "Schließlich unterliegen weder die in
zahlreichen anderen Ländern zu den Glücksspielen gezählten
Sportwetten, noch das kleine Automatenglücksspiel in Österreich dem
Glücksspielmonopol", so die Omnia weiter.

"Bei dieser klaren Rechtslage und dem deutlichen Standpunkt des
EuGH und der Europäischen Kommission kann niemand behaupten, Zweifel
an der Vereinbarkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes mit dem
Gemeinschaftsrechts wären vertretbar" ist Omnia über das jüngste
Urteil des OLG Wien erstaunt. Dieses zog in einem Beschluss über den
Antrag der Omnia Communication-Centers GmbH auf Erlassung einer
einstweiligen Verfügung gegen den in Österreich konzessionslosen
Glücksspielanbieter bwin den nach Ansicht der Omnia falschen Schluss
aus der EuGH-Judikatur, dass es zumindest vertretbar wäre, dass das
österreichische Glücksspielgesetz nicht mit dem Gemeinschaftsrecht
vereinbar sei.

bwin und andere Onlineunternehmer mit Glücksspielkonzessionen aus
Ländern wie Gibraltar, Malta oder Zypern behaupten seit langem, das
österreichische Glücksspielmonopol wäre nicht
gemeinschaftsrechtskonform und versuchen, dies durch zahlreiche
Gutachten zu untermauern. "Dem Versuch, eine grenzenlose
Glücksspielwelt herbeizuargumentieren, setzte nun die Kommission ein
klares Ende" hält Omnia fest. Omnia wird daher gegen die
Rechtsansicht des OLG Wien, man könnte zumindest die Auffassung
vertreten, das österreichische Glücksspiel wäre nicht
gemeinschaftsrechtskonform, den vom OLG Wien ausdrücklich
zugelassenen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof einbringen.

Strafantrag gegen bet at home

Die Omnia Communication-Centers GmbH hatte neben Klagen nach dem
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bei verschiedenen
österreichischen Gerichten gegen Anbieter von Online-Glücksspielen
ohne österreichische Konzession auch Sachverhaltsdarstellungen wegen
des Verdachts des Anbietens und Veranstaltens von verbotenen
Glücksspielen und von Steuervergehen eingebracht. Das Bezirksgericht
Linz ordnete vor einigen Wochen eine Hausdurchsuchung in der
oberösterreichischen Niederlassung des Online Glücksspielanbieters
bet at home mit Lizenz aus Malta an. Nach der Omnia vorliegenden
Informationen brachte die Staatsanwaltschaft bereits einen
Strafantrag ein, Omnia rechnet mit der Eröffnung der Hauptverhandlung
im Herbst. Auch das Finanzministerium soll bereits Ermittlungen
aufgenommen haben.

Rückfragehinweis:

Omnia Communication-Centers GmbH, 
   Neubaugasse 68, 1070 Wien, 
   Tel.: 01 / 526 69 41
   
   Rechtliche Rückfragen an:
   RA Mag. Georg Streit, p. A. Höhne, In der Maur & Partner, 
   Mariahilfer Straße 20, 1070 Wien, 
   Tel.: 01 / 521 75 - 0, 
   Mail: office@h-i-p.at

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