In Österreich erlaubt - Club fordert: Konsumenten müssen auf "illegale" Verwendung hingewiesen werden
Wien (OTS) - In Österreich sind Radarwarnungen in
GPS-Navigationsgeräten erlaubt. Im benachbarten Ausland sind die
Regelungen aber unterschiedlich. In Deutschland, Norwegen und in der
Schweiz sind diese Geräte definitiv verboten und können
schlimmstenfalls sogar konfisziert und vernichtet werden. Unsicher
ist die Rechtslage in Tschechien und Bosnien-Herzegowina. In diesen
Ländern stehen Gesetzesänderungen bevor. In einigen unserer
Nachbarstaaten kann diese Art der Radarwarnung zu unerfreulich hohen
Geldstrafen führen. "Es ist dem Konsumenten unzumutbar, bei jedem
Produkt selbst herauszufinden, wo genau dieses erlaubt oder verboten
ist. Deshalb sollte beim Verkauf dieser GPS-Navigationsgeräte
deutlich auf mögliche Probleme bei der Verwendung im Ausland
hingewiesen werden", fordert ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler.
Die GPS-Navigationsgeräte zeigen dem Autofahrer interessante
Punkte auf der Fahrtstrecke an, wie etwa Tankstellen,
Sehenswürdigkeiten oder Hotels. Diese POI (Points of Interests)
können aber auch auf Radarkästen und Ampelkameras hinweisen. Generell
in Österreich verboten sind solche Radarwarngeräte, die mittels
Funkwellen Radarkontrollen aufspüren. "Die Radarstandorte in
GPS-Navigationssystemen werden vorher gemeldet und sind aus diesem
Grund in Österreich auch erlaubt", erklärt Hirtler.
Bei Fahrten in die Schweiz sollten vorhandene Radarwarnungen in
den POI unbedingt deaktiviert werden. Bereits das Mitwirken beim
Verkauf eines solchen Geräts ist bei den Eidgenossen strafbar. Der
Kauf oder Einbau und der Betrieb ist mit hohen Geldstrafen und der
möglichen Konfiszierung des Geräts verbunden. Ein illegales
GPS-Navigationsgerät warnt vor mobilen und fest installierten
Radargeräten und wird auch bei Kameras vor Ampeln aktiv wird. In
Deutschland ist die Rechtslage ähnlich, die Mindeststrafe liegt bei
75 Euro. Darüber hinaus ist auch mit der Beschlagnahmung und
Vernichtung des Geräts zu rechnen. Ebenfalls verboten sind die
POI-Warner hinsichtlich Radarstandorten in Norwegen.
Tipps der ÖAMTC-Juristin für die Verwendung von
GPS-Navigationsgeräten im Ausland
* Besitzer von GPS-Navigationsgeräten sollten vor der Fahrt in die
Schweiz, nach Deutschland und Norwegen sicherstellen, dass ihr Gerät
keine Radarwarnungen für diese Länder enthält.
* Gegebenenfalls muss diese Funktion deaktiviert werden.
* Am sichersten ist man unterwegs, wenn man diese POI-Radarwarner
komplett löscht.
* Anleitungen zum Löschen und Deaktivieren finden sich auf den
Homepages der Hersteller.
Weitere Informationen zu diesem Thema findet man unter
www.oeamtc.at/recht in der Rubrik Verkehr & Strafen. In den
ÖAMTC-Shops bekommt man beim Kauf eines Navigationsgeräts ein
detailliertes Gratis-Informationsblatt.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Magnus Moser
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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