- 10.08.2007, 10:00:00
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Kdolsky: Erfolgreiche Unterstützung von Kinderwunschpatienten durch IVF-Fonds
1.568 IVF-Schwangerschaften 2006 - Schwangerschaftsrate das zweite Jahr in Folge auf Höchststand
Wien (OTS) - "Österreich liegt mit seinen Familienleistungen im
europäischen Spitzenfeld. Mit zahlreichen Maßnahmen sorgen wir dafür,
dass es in Österreich eine kinder- und familienfreundliche
Gesellschaft gibt, in der Kinder sicher geboren werden und aufwachsen
können", so Gesundheits- und Familienministerin Andrea Kdolsky heute,
Freitag. Zu den bestehenden und im internationalen Vergleich
herausragenden finanziellen Unterstützungen für Familien
(Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, vielfältige Unterstützungen
für Mehrkind-Familien und besonders für alleinerziehende Mütter)
zähle auch die seit Jänner 2000 per Gesetz geregelte Kostenübernahme
der In-Vitro-Fertilisation durch den Bund. "Ich freue mich, dass
dieses Angebot von den Menschen auch tatsächlich angenommen wird und
die durchführenden Krankenanstalten beachtliche Erfolge zu
verzeichnen haben. Alleine im Jahr 2006 wurde im IVF-Register eine
Schwangerschaftsrate von 31,1 Prozent oder 1.568 Schwangerschaften
verzeichnet. Die Schwangerschaftsrate ist somit seit Schaffung des
IVF-Fonds das zweite Jahr in Folge auf einem Höchststand. Die
dokumentierten Geburten verteilten sich im Jahr 2006 zu 75 Prozent
auf Einlingsgeburten, zu 22 Prozent auf Zwillingsgeburten und zu drei
Prozent auf Drillingsgeburten", so die Familienministerin. ****
"Leider können viele Paare trotz sehnlichem Wunsch nicht auf
natürlichem Weg Kinder bekommen. Der Versuch, den eigenen
Kinderwunsch mit Hilfe von In-vitro-Fertilisation Wirklichkeit werden
zu lassen kostet die Betroffenen sehr viel Kraft und Energie, und er
ist auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Mit einem Budget
von jährlich rund 13 Millionen Euro greifen wir betroffenen
Kinderwunschpatienten daher finanziell unter die Arme und
unterstützen sie auf diesem oft sehr schwierigen Weg", so Kdolsky. In
diesem Zusammenhang wies die Gesundheits- und Familienministerin
darauf hin, dass die im IVF-Fonds-Gesetz geregelte Kostenübernahme
der In-vitro-Fertilisation durch den Bund zu einer massiven
finanziellen Entlastung für die Kinderwunschpatienten führe, da nur
mehr ein Selbstbehalt in der Höhe von 30 Prozent der Kosten vom
betroffenen Paar zu übernehmen sei.
"Als wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung und der
Kontrolle der durchgeführten Behandlungen wird jährlich ein
sogenanntes IVF-Register erstellt, in dem die anonymisierten Daten
der Behandlungsdokumentation gespeichert
werden", so die Gesundheitsministerin. Die Datenauswertungen aus dem
IVF-Register der Jahre 2001 bis 2006 zeigen folgendes Ergebnis:
- Mit Unterstützung des IVF-Fonds wurden in den vergangenen sechs
Jahren insgesamt 30.201 IVF-Versuche durchgeführt.
- Die Schwangerschaftsrate pro Follikelpunktion lag im Jahr 2001
durchschnittlich bei 22,8 Prozent und stieg im Jahr 2002 deutlich auf
27,3 Prozent an. Der Trend der steigenden Schwangerschaftsraten hielt
weiterhin an, stieg im Jahr 2003 auf 29,5 Prozent, verringerte sich
im Jahr 2004 geringfügig auf 28,9 Prozent, um im Jahr 2005 und 2006
den Höchstwert von 31,1 Prozent zu erreichen.
- Die Zahl der Vertragskrankenanstalten die IVF durchführen
vergrößerte sich von 22 Vertragskrankenanstalten im Jahr 2001 auf 26
Vertragskrankenanstalten bis zum Jahr 2006.
Seit 1. Jänner 2000 ist das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur
Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird
(IVF-Fonds-Gesetz), in Kraft. Der
IVF-Fonds besteht seither beim nunmehrigen Bundesministerium für
Gesundheit, Familie und Jugend. Die Mittel des IVF-Fonds werden durch
Überweisungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der
Krankenversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtungen und der
privaten österreichischen (und in Einzelfällen auch ausländischen)
Versicherungsunternehmen aufgebracht. Vom Fonds werden bei Vorliegen
der entsprechenden Voraussetzungen 70 Prozent der Kosten für
Maßnahmen der In-vitro-Fertilisation (IVF) grundsätzlich für
höchstens vier IVF-Versuche getragen. Krankenanstalten, die
In-vitro-Fertilisation unter Kostentragung des IVF-Fonds durchführen,
benötigen eine Zulassung gemäß Fortpflanzungsmedizingesetz, einen
rechtsgültigen Vertrag mit dem IVF-Fonds und einen Behandlungsvertrag
mit den behandelten Paaren.
Der gesamte IVF-Register/IVF-Jahresbericht 2006 sowie weitere
Details zu den Voraussetzungen auf finanzielle Unterstützung und zu
den Vertragskrankenanstalten stehen auf der Homepages des
Gesundheitsministeriums unter www.bmgfj.gv.at kostenlos zum Download
zur Verfügung.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Mag. Jürgen Beilein Pressesprecher von Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky Tel: +43/1/71100-4309 Fax: +43/1/71100-14305 mailto:[email protected] http://www.bmgfj.gv.at
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