- 07.08.2007, 11:46:24
- /
- OTS0109 OTW0109
EU beschließt Maßnahmen gegen die Verbreitung von Maul- und Klauenseuche
Vermehrte Wachsamkeit angebracht - Keinerlei Gefährdung für die österreichischen Verbraucher gegeben
Wien (OTS) - Nach der Bestätigung des zweiten Falls von Maul- und
Klauenseuche (MKS) in Großbritannien, werden die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union morgen, Mittwoch, eine Entscheidung der Kommission
mit vorübergehenden Maßnahmen zum Schutz gegen die Maul- und
Klauenseuche im Vereinigten Königreich annehmen. "Die Entscheidung
sieht unter anderem auch die Überwachung des persönlichen Gepäcks von
Reisenden aus Großbritannien sowie eine Informationspflicht für die
Mitgliedstaaten vor, um die private Einfuhr von Erzeugnissen
tierischen Ursprungs zu verhindern", so Mag. Ulrich Herzog,
Chefveterinär Österreichs aus dem Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend. Reisende nach bzw. aus Großbritannien werden
angehalten, keine Fleisch- bzw. verarbeiteten Fleischwaren (Wurst) in
jeglicher Form sowie Milchprodukte nach Österreich mitzubringen. Ein
eigens für die von der Kommission vorgeschriebene Informationspflicht
in Ausarbeitung befindlicher MKS-Informations-Folder werde in den
nächsten Tagen zur Verfügung stehen. ****
"Für die österreichischen Verbraucher besteht keinerlei
Gefährdung, da es sich beim MKS-Virus ausschließlich um einen für
Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen etc.) hochansteckenden
aber für den Menschen ungefährlichen Tiererreger handelt", so Herzog.
In den vergangenen vier Monaten seien nachweislich keine Lebendtiere
bzw. tierische Produkte aus Großbritannien nach Österreich verbracht
worden - eine Einschleppung des Erregers sei bis dato auszuschließen.
Die jetzige Situation im Vereinigten Königreich sei auf Grund des
derzeitigen Wissenstandes nicht mit dem Auftreten der MKS im Jahr
2001 in Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden zu
vergleichen. Der im Jahre 2001 mehrere Monate dauernde Seuchenzug
führte zur Tötung von 12 Mio. Tieren und damit auch zu einem sehr
großen wirtschaftlichen Schaden, der nicht nur die Landwirtschaft
sondern auch nachgelagerte Wirtschaftsbeteiligte sowie die
Tourismuswirtschaft schwer getroffen hat. "Da es den britischen
Behörden diesmal gelungen ist, rechtzeitig entsprechende
Vorsorgemaßnahmen, wie die Einstellung von Tiertransporten und die
Errichtung von Schutz- und Überwachungszonen zu treffen, ist die
Ausgangslage diesmal eine andere", sagte Herzog. Auf Grund der
Inkubationszeit von drei bis sechs Tagen werde man aber erst Ende
dieser Woche eine wirkliche Einschätzung der Lage abgeben können.
"Derzeit ist eine vermehrte Wachsamkeit angebracht, es besteht aber
kein Grund zur Beunruhigung", so der Chefveterinär abschließend.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Mag. Jürgen Beilein Pressesprecher von Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky Tel: +43/1/71100-4309 Fax: +43/1/71100-14305 mailto:[email protected] http://www.bmgfj.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BGF






