• 02.08.2007, 12:24:09
  • /
  • OTS0111 OTW0111

Frauenring: Kritik an Entscheidung des Arbeitsgerichtes

Richterin entscheidet zugunsten des Arbeitgebers, weil die Arbeitnehmerin über den Mann und Kindergeld abgesichert ist

Wien (OTS) - Der Frauenring ist empört über die Urteilsbegründung
einer Richterin, die kürzlich am Arbeits- und Sozialgericht Wien zum
Thema Elternteilzeit getroffen wurde. In der Entscheidung ging es um
eine Arbeitnehmerin, die vor der Karenz für Managementaufgaben
zuständig war und die bei ihrem Arbeitgeber eine Elternteilzeit im
Umfang von 30 Stunden wöchentlich begehrt hat. Der Arbeitgeber war
damit nicht einverstanden und schlug stattdessen eine Arbeitszeit von
5 Stunden wöchentlich mit der Begründung vor, dass der
Tätigkeitsbereich der Arbeitnehmerin infolge von Umstrukturierungen
nicht mehr zur Verfügung steht. Gesetzlich ist vorgesehen, dass im
Fall von Nichteinigung der Arbeitgeber mit einem Alternativvorschlag
bei Gericht eine Klage einbringen kann. Das Gericht muss über den
Vorschlag der Arbeitnehmerin und den Alternativvorschlag des
Arbeitgebers entscheiden. Nur wenn die betrieblichen Interessen
überwiegen, ist dem Vorschlag des Arbeitgebers gerichtlich
zuzustimmen. In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass die
Interessen der Arbeitnehmerin weniger zählen. Begründet wurde dies
seitens der Richterin damit, dass die Arbeitnehmerin ja finanziell
abgesichert sei und zwar durch die berufliche Tätigkeit des Mannes
und die Inanspruchnahme von Kindergeld samt Nebenbeschäftigung.

Die Entscheidung ist ein Rückschritt in der langjährig erkämpften
rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Sowohl auf
EU-Ebene als auch im österreichischen Recht kommt der
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle zu. Mit der
Entscheidung, die das Erwerbsausmaß der Frau vom Einkommen des
Partners ableitet, wird das Recht von Frauen auf eigenständige
Einkommenssicherung in Frage gestellt. Frauen, die einen verdienenden
Mann haben, der sie ökonomisch versorgen könnte, wird mit dieser
Rechtssprechung das Recht auf individuelle Absicherung durch
Erwerbsarbeit abgesprochen. Es kann nicht sein, dass durch
Entscheidungen zum Arbeitsausmaß bei Elternteilzeit, die nicht einmal
bekämpfbar sind, rechtliche Errungenschaften im Hinblick auf das
Diskriminierungsverbot, insbesondere unter Bezugnahme auf den Ehe-
und Familienstand, unterlaufen werden. In der Interessenabwägung muss
das Ziel der Gleichstellung und das Diskriminierungsverbot aufgrund
des Ehe- und Familienstandes unabdingbar berücksichtigt werden. Der
Frauenring verlangt, dass diese Kriterien bei allen Entscheidungen
zugrunde gelegt werden. Dafür müssen weiters die notwendigen
Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Richter und Richterinnen
getroffen werden.

Rückfragehinweis:
Pressereferat
Tel.: (++43-1) 4000 - 81821
Mobil: 0664 83 17 401
http://wien.gruene.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GKR

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel