Wien (OTS) - Die Omnia Communication-Centers GmbH sieht sich
veranlasst, zur Berichterstattung in der "Presse" und deren
Online-Ausgabe vom 25.7.2007 über ihre Verfahren gegen
Online-Glücksspielanbieter ohne österreichische Konzession auf dem
österreichischen Markt vor verschiedenen österreichischen Gericht
Stellung zu nehmen:
Die Sichtweise von Hedi Schneid, dass das Glücksspielmonopol (§ 3
Glücksspielgesetz) ins Wanken geraten sei, Gerichtsbeschlüsse an dem
Monopol kratzten und drei Gerichte gegen das Monopol entschieden
hätten, findet in den von der "Presse" zitierten Beschlüssen des
Landesgerichts Korneuburg und des Handelsgerichts Wien keine Deckung.
Nicht nur das Landesgericht Korneuburg entschied aus formalen
Gründen gegen die Omnia Communication-Centers GmbH. Auch das
Handelsgericht Wien wies den Antrag der Omnia Communication-Centers
GmbH auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht deswegen ab,
weil es das Glücksspielmonopol für unvereinbar mit dem europäischen
Gemeinschaftsrecht hält, sondern vielmehr weil die Beklagten im
Vertrauen auf Rechtsmeinungen ihrer Gutachter gehandelt hätten und
ihnen deshalb ein Rechtsverstoß nicht vorwerfbar wäre. Auf die Frage,
ob das Glücksspielmonopol tatsächlich gemeinschaftsrechtswidrig ist,
geht auch das Handelsgericht Wien in dem in der "Presse" zitierten
Beschluss nicht ein.
Die Abweisung des Antrags auf Erlassung einer einstweiligen
Verfügung erfolgte also auch in diesem Fall aus rein formalen
Gründen, das Handelsgericht Wien nahm auch zu den Ausführungen von
bwin und seinen Gutachtern inhaltlich nicht Stellung. Das HG Wien
beschränkte sich darauf, aus den Gutachten zu zitieren und die
Meinung der bwin-Gutachter für "vertretbar" zu bezeichnen.
"Angesichts der klaren österreichischen Rechtslage und der
jüngsten Entscheidung des EuGH im Fall Placanica, nach der nicht nur
ein Konzessionssystem (wie es etwa auch in Österreich besteht) im
Glücksspielbereich zulässig ist, sondern auch die Bewerbung legaler
Glücksspiele vom EuGH als notwendig anerkannt wurde, damit die
Spieler nicht auf illegale Angebote ausweichen, ist diese
Entscheidung für uns nicht nachvollziehbar" hält die Omnia
Communication-Centers GmbH dazu fest. Die Omnia Communication-Centers
GmbH bringt daher einen Rekurs gegen den Beschluss des
Handelsgerichts Wien ein.
Die Omnia Communication-Centers GmbH weist darauf hin, dass das
Bezirksgericht Linz über eine von ihr eingebrachte
Sachverhaltsdarstellung gegen den Online-Glücksspielanbieter
bet-at-home.com bereits eine Hausdurchsuchung in deren
Geschäftsräumlichkeiten in Linz wegen des Verdachts des Anbietens von
illegalem Glücksspiel (damit des Verstoßes gegen das
Glücksspielmonopol) angeordnet at. Diese Hausdurchsuchung führte nach
den der Omnia Communication-Centers GmbH vorliegenden Informationen
zu einem Strafantrag. Auch das Finazministerium hat Ermittlungen
aufgenommen. Die Omnia Communication-Centers GmbH rechnet mit der
Festsetzung eines Termins für die Hauptverhandlung in Kürze. Die
Omnia Communication-Centers GmbH ist überzeugt davon, dass sich auch
die übrigen Gerichte in Österreich der Ansicht des Bezirksgerichts
Linz anschließen werden. Die Omnia Communication-Centers GmbH brachte
auch Sachverhaltsdarstellungen gegen bwin, Cashpoint und Wettpunkt
ein.
Rückfragehinweis:
Omnia Communication-Centers GmbH Neubaugasse 68, 1070 Wien Tel: 526 69 41 Rechtliche Rückfragen an RA Mag. Georg Streit, p. A. Höhne In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH Tel: 521 75 - 0, E-Mail: office@h-i-p.at
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