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SP-Hora: Abriss-Erlaubnis für Gebäude in der Wipplingerstraße rechtens

Auch renommierter Gutachter kann Entscheidung durchaus nachvollziehen

Wien (SPW-K) - Das Haus in der Wipplingerstraße 33 ist weder denkmalgeschützt, noch besteht ein öffentliches Interesse an einer Nutzung. Die Entscheidung der Stadt, dem Eigentümer eine Abriss-Erlaubnis zu geben, ist rechtens", stellte Donnerstag der Vorsitzende des Planungsausschusses des Wiener Gemeinderates, Karlheinz Hora, in einer Stellungnahme im Pressedienst der SPÖ Wien zu der Kritik von FP-Klubobmann Schock an dem Vorhaben fest.

"Wer das Haus, das vom ÖGB jahrzehntelang genutzt wurde, kennt, weiß natürlich, dass an dem Gebäude im Laufe der Jahre zahlreiche Veränderungen, die zu Erscheinungsbrüchen geführt haben, vorgenommen worden sind, das Gebäude daher auch nicht die Kriterien für den Denkmalschutz erfüllt. Eine Nachnutzung des alten, im Inneren keinesfalls attraktiven Gebäudes ist jedenfalls nicht gefragt, nicht zuletzt wohl auch deshalb, weil für den Besitzer die Wirtschaftlichkeit kaum gegeben sein dürfte. Der Abriss ist deshalb durchaus zu vertreten", führte Hora aus. Die entsprechende Abteilung in der Stadt habe es sich, so der Mandatar, bei ihrer Entscheidung nach Abwägung aller Fakten sicherlich nicht leicht gemacht. Auch der Gutachter, der renommierte Architekturhistoriker Manfred Wehdorn, könne, wie er gegenüber einer Zeitung erklärte, durchaus zu dieser Entscheidung stehen. Hora: "Kollege Schock sollte deshalb nicht versuchen, päpstlicher als der Papst zu sein".

"Auch wenn die Innenstadt Weltkulturerbe ist, so bedeutet das nicht, dass alles unter einem Glassturz gestülpt werden soll und keine Veränderungen mehr, vor allem wenn diese im Interesse der Stadt sind, vorgenommen werden dürfen. Im Zuge der vorgesehenen baulichen Veränderung an dieser Stelle in der Wipplingerstraße sind jedenfalls für die Neugestaltung ideenreiche Entwürfe gefordert", schloss Hora. (Schluss)

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