- 09.07.2007, 13:24:59
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ÖGB-Frauen: Härtefälle bei Kinderbetreuungsgeldrückforderungen vermeiden
Einschleifregelung schon jetzt anwenden
Wien (ÖGB) - Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse schickte
vergangene Woche erste Bescheide mit der Rückzahlungsaufforderung für
das Kinderbetreuungsgeld aus. ÖGB-Bundesfrauensekretärin Sylvia
Ledwinka hätte sich mehr Fingerspitzengefühl von der
Familienministerin Kdolsky erwartet: "Vor dem Sommerurlaub
Kinderbetreuungsgeld-Rückforderungen an Jungfamilien zu schicken, ist
so sozial wie Kündigungen kurz vor Weihnachten!" ++++
"Ministerin Kdolsky hat nie öffentlich kundgetan, wann und ob
Rückforderungsbescheide ausgeschickt werden. Die betroffenen Familien
stehen jetzt vor vollendeten Tatsachen! Die Gebietskrankenkassen -
als ausführendes Organ - werden zum Sündenbock der Ministerin, da sie
den ganzen Frust der Betroffenen abbekommen", so Ledwinka weiter.
Die Bundesfrauensekretärin stellt natürlich außer Frage, dass
gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen, jedoch ist die
Berechnung der Zuverdienstgrenze so kompliziert, dass es
keiner/keinem Beschäftigten zugemutet werden kann, die Berechnung
nachzuvollziehen und selbstständig zu überprüfen. "Um die
Chaospolitik von Haupt und Haubner zu entschärfen, könnte man die
künftig geltende Einschleifregelung schon jetzt anwenden um
Härtefälle zu vermeiden", fordert Ledwinka die Familienministern zum
Nachdenken auf.
"Die Sozialpartner haben der Ministerin schon Ende Mai einen Brief
mit konkreten Forderungen zukommen lassen. Unsere Forderungen sind
unter anderem eine einfachere Berechnung mittels Bruttoeinkommen
sowie noch mehr Wahlfreiheit bei der Bezugsdauer", erläutert
ÖGB-Bundesfrauensekretärin Sylvia Ledwinka einige der
Sozialpartnerforderungen.
"Denn was junge Eltern brauchen, dass ist eine verbindliche,
monatliche Einkommensgrenze. Daher unterstützten wir auch die
Forderung der WKÖ, die vor kurzem einen Kindergeldrechner auf der
Homepage des Bundesministerium gefordert hat, der den Betroffenen
Rechtssicherheit gibt", so Ledwinka abschließend.
Informationen rund um das Kinderbetreuungsgeld gibt es von der
ÖGB-Frauenabteilung auf der Homepage www.kindergeldrechner.at. (ar)
ÖGB, 9. Juli
2007
Nr. 433
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ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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