• 09.07.2007, 11:57:44
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  • OTS0134 OTW0134

Tumpel zu Rückforderungen beim Kinderbetreuungsgeld: Härten vermeiden und vereinfachte Zuverdienstregelungen für die Zukunft

Wien (OTS) - 40 Prozent der Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen
haben laut einer Stichprobenkontrolle der Salzburger
Gebietskrankenkasse zuviel dazuverdient und damit zu Unrecht
Kinderbetreuungsgeld bezogen. "Die große Zahl der Betroffenen, denen
Rückforderungen beim Kinderbetreuungsgeld drohen, hat damit zu tun,
dass die Zuverdienstbestimmungen zu kompliziert sind und dass zu
lange weggeschaut wurde, um dieses Problem zu lösen. Jetzt müssen vor
allem unnötige Härten vermieden werden", sagt AK Präsident Herbert
Tumpel und verlangt, dass die Entschärfungen bei den Rückzahlungen
von Kinderbetreuungsgeld bereits für die Vergangenheit gelten.
Außerdem soll eine Vereinfachung der Zuverdienstgrenze im
Gesetzesentwurf zum Kinderbetreuungsgeld aufgenommen werden.

Die AK fordert:
+ Im Begutachtungsentwurf zum Kinderbetreuungsgeldgesetz wurde der
AK-Vorschlag der Entschärfung der Rückforderungsbestimmungen
aufgegriffen. So soll bei jenen, die die Zuverdienstgrenze
überschritten haben, nur das die Grenze überschreitende Einkommen
abgezogen werden. Die AK fordert darüber hinaus, dass diese
Entschärfung rückwirkend auch für jene gilt, die nunmehr von den
Rückzahlungen betroffen sind.

+ Vereinfachung der Zuverdienstbestimmungen: Die sehr komplizierte
Berechnungsweise der Zuverdienstgrenze soll auf ein Bruttoeinkommen
(rund 17.350 Euro im Jahr, 1.267 Euro monatlich 14 mal) umgestellt
werden. Berechnungsbasis dafür ist die im Regie-rungsübereinkommen
geplante Anhebung der Zuverdienstgrenze auf 16.200 Euro
(steu-erpflichtiges Jahreseinkommen). Dies ist deshalb sinnvoll, da
die Mehrzahl der KinderbetreuungsgeldbezieherInnen unselbständig
Beschäftigte sind, und sie auf ihrem Gehaltszettel rasch erkennen
können, wie hoch ihr Bruttobezug ist.

+ Wahlmöglichkeiten zwischen der Geldgrenze und einer
Arbeitszeitgrenze bis 24 Stunden pro Woche. Die Wahl zugunsten einer
Arbeitszeitgrenze unterstützt nicht nur den Wiedereinstieg von besser
Qualifizierten, sie ist auch eine wichtige Maßnahme zur Vereinfachung
der Zuverdienstgrenze. Wer nicht mehr als 24 Stunden pro Woche
arbeitet, bekommt Kinderbetreuungsgeld. Außerdem würde es zudem auch
eine partnerschaftliche Teilung zwischen den Eltern unterstützen,
weil Väter leichter für Teilzeit als für die Karenz zu motivieren
sind.

Rückfragehinweis:
Thomas Angerer
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2578
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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