• 05.07.2007, 16:32:20
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  • OTS0293 OTW0293

euro adhoc: AXA Konzern AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / AXA Konzern AG: Squeeze-out durch Eintragung im Handelsregister wirksam geworden (D)

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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05.07.2007

Die AXA Konzern AG hat heute im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben,
dass sie sich im Rahmen der gegen den Squeeze-out-Beschluss der ordentlichen
Hauptversammlung der AXA Konzern AG vom 20. Juli 2006 anhängigen Nichtigkeits-
und Anfechtungsklagen mit allen Klägern verglichen hat. In den
Prozessvergleichen hat sich AXA (société anonyme à directoire et conseil de
surveillance), Paris, Frankreich, verpflichtet, die von ihr festgelegte
Barabfindung von 134,54 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie der AXA Konzern AG auf
144,68 Euro je Stammaktie bzw. auf 146,24 Euro je Vorzugsaktie unter den in dem
Prozessvergleich im Einzelnen bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen und eine
Dividendenabgeltung in Höhe von 11,00 Euro je Stamm- bzw. Vorzugsaktie zu
zahlen.

Die Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister der AXA Konzern
AG ist heute erfolgt. Damit ist der Squeeze-out-Beschluss wirksam geworden. Die
von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der AXA Konzern AG verbriefen
damit ab sofort nur noch den Anspruch auf die Barabfindung (§ 327e Abs. 3
AktG).

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