• 05.07.2007, 13:44:29
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Viel Lärm um nichts: Omnia Communication-Centers GmbH zur Berichterstattung im "Standard" vom 4.7.2007

Wien (OTS) - Die Omnia Communication-Centers GmbH sieht sich
veranlasst, zur Berichterstattung im "Standard" und dessen
Online-Ausgabe über ihre Verfahren gegen Online-Glücksspielanbieter
ohne österreichische Konzession auf dem österreichischen Markt vor
verschiedenen österreichischen Gerichten Stellung zu nehmen.

Aus den vom "Standard" zitierten Entscheidungen des Landesgerichts
Korneuburg und der KommAustria geht ebenso wenig hervor, dass das
Glücksspielmonopol gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen
würde, wie aus Dokumenten der Kommission. Liest man die Entscheidung
des Landesgerichts Korneuburg genau(er) , stellt man fest, dass das
Gericht die Beschränkung der Glücksspielkonzessionäre durch eine
gesetzlich bestimmte Anzahl für gemeinschaftsrechtswidrig hält
(freilich ohne dies näher zu begründen). Explizit erachtet das
Landesgericht Korneuburg das Konzessionierungsverfahren, wie es im
österreichischen Glücksspielgesetz geregelt ist, unter Berufung auf
den EuGH hingegen als zulässig und führte aus: Wenn die Beklagten nun
meinen, Wettpunkt müsse sich in Folge der
Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einzelner Bestimmungen des
Glücksspielgesetzes um eine Konzession gar nicht bemühen, so ist dem
entgegenzuhalten, dass der EuGH nationale Konzessionierungsverfahren
eben nicht per se als gemeinschaftsrechtswidrig qualifiziert hat",
was die Autoren des "Standard"-Berichts aber verschweigen.

Die Omnia Communication-Centers GmbH brachte gegen die
Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg selbstverständlich Rekurs
ein.

Auch das Schreiben der Kommission an die Regierung hat der
"Standard" offenbar nicht genau gelesen: Entgegen dem Bericht im
"Standard" erachtet die Kommission keineswegs das Glücksspielmonopol
als gemeinschaftsrechtswidrig, sondern bloß die Beschränkung des
Schutzes von Casinobesuchern auf Österreicher und das Werbeverbot für
(legale!) ausländische Glücksspielanbieter. Das Glücksspielmonopol
hingegen stellt die Kommission nicht in Frage.

Die Omnia Communication-Centers GmbH brachte bereits im Vorjahr
und im Frühjahr gegen die ohne Konzession in Österreich tätigen
Online-Glücksspielanbieter bwin, bet at home, Cashpoint und Wettpunkt
Strafanzeigen ein; in den Räumlichkeiten von bet at home in Linz
fanden in den vergangenen Wochen Hausdurchsuchungen zur Beschlagnahme
von Beweismitteln auf Anordnung des Bezirksgerichts Linz statt.

Die Omnia Communication-Centers GmbH brachte auch eine Berufung
gegen die vom "Standard" zitierte Entscheidung der KommAustria ein.
Der "Standard" übersieht, wenn er die Entscheidung der KommAustria
zitiert, dass der EuGH in seinem Urteil vom 6.3.2007 betonte, dass
eine Politik der kontrollierten Expansion im Bereich von
Glücksspielen mit dem Ziel im Einklang steht, Spieler zu veranlassen,
von illegalen Glücksspielangeboten zu legalen zu wechseln und dafür
ein gewisser Werbeumfang notwendig ist.

"Das österreichische Glücksspielmonopol ist daher mit dem
europäischen Gemeinschaftsrecht zweifellos vereinbar" führt die Omnia
Communication-Centers GmbH aus und sieht sich in ihrer Ansicht
bestärkt, "dass es eben notwendig ist, sich hierzulande um eine
Konzession zu bemühen, wenn man in Österreich Glücksspiele anbieten
will. Das Veranstalten von Glücksspielen ohne Konzession in
Österreich ist nach wie vor illegal".

Rückfragehinweis:

Omnia Communication-Centers GmbH, Neubaugasse 68, 1070 Wien
   mailto:office@zaster.com , Tel.: 526 69 41
   
   rechtliche Rückfragen an RA Mag. Georg Streit; p.A. Höhne
   In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH
   Tel.: 521 75-0, mailto:office@h-i-p.at

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