- 04.07.2007, 12:29:12
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GROSZ: Fremdenrecht verschärfen, aber humanitären Ermessensspielraum fixieren
Wien 2007-07-04 (OTS) - "Die Entscheidung des VfGH zum
Fremdenrecht zeigt deutlich, wie notwendig die Umsetzung der
BZÖ-Forderung nach einem gesetzlich definierten Ermessensspielraum
für von der Abschiebung bedrohte integre und unbescholtene Familien
ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Verfassungsgerichtshof
Präzedenzfälle schafft, die ein generelles Bleiberecht für Ausländer
ermöglichen. Das BZÖ tritt für ein noch schärferes Fremdenrecht, mit
der Möglichkeit eines gesetzlich definierten humanitären Aufenthaltes
für vorbildlich integrierte und unbescholtene Familien", so
BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz in einer Reaktion auf die heute
bekannt gewordene Entscheidung des VfGH.
Grosz knüpft fünf Bedingungen für die Genehmigung eines solchen
Aufenthaltstitels. "Es muss ein Behördenverzug gegeben sein, eine
lange Aufenthaltsdauer, der Integrationswillen, die Einwilligung der
Gemeinde und die Unbescholtenheit. Das BZÖ ist für klare, faire
Bedingungen ohne Aufweichung des Fremdenrechts und die für die
sofortige Abschiebung vorbestrafter Ausländer. Innenminister Platter
muss hier schleunigst aktiv werden, um ein generelles Bleiberecht,
das Missbrauch Tür und Tor öffnen würde, zu verhindern", so Grosz
abschließend.
Rückfragehinweis:
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)
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