• 03.07.2007, 14:00:35
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SCHEIBNER für Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse

"Darabos zeigt sich immer stärker als Totengräber des Bundesheeres"

Wien (OTS) - Für eine Reform der parlamentarischen
Untersuchungsausschüssen sprach sich heute der
Klubobmannstellvertreter des Parlamentsklubs des BZÖ Abg. Herbert
Scheibner in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den
BZÖ-Mitgliedern in den Untersuchungsausschüssen Abg. Josef Bucher und
Abg. Gernot Darmann aus. "Die Art und Weise, wie in den Ausschüssen
gearbeitet wurde, entsprach nicht dem, wie eigentlich das
Kontrollinstrument Untersuchungsausschuß funktionieren soll", so
Scheibner weiter.

Im Banken-Untersuchungsausschuß habe es den größten Finanzskandal
mit 4 Mrd. Schaden bei der BAWAG in der Geschichte der Zweiten
Republik gegeben. "Jetzt sehen wir, daß dies eigentlich nur so
nebenbei behandelt wurde. Und jetzt wird der Ausschuß sogar
abgewürgt. Überdies hat man nicht die Ermittlungen der Justiz
abgewartet, sondern parallel zur Justiz versucht, Aufklärung zu
schaffen. Wir haben es hier mit einer Politjustiz zu tun gehabt. Und
zwar nicht mit einer Justiz, die politisch agiert, sondern umgekehrt
mit Politikern, die sich Justizaufgaben und Rechte der unabhängigen
Gerichte anmaßen. Es sind Auskunftspersonen so behandelt worden, als
ob sie schon verurteilte Angeklagte wären. Von Rechten von
Staatsbürgern war dabei wenig zu sehen", kritisierte Scheibner.

Der Eurofighter-Untersuchungsausschuß hingegen sei politisch
instrumentalisiert worden. "Darabos zeigt sich dabei immer stärker
als Totengräber des Bundesheeres. Dieser Deal wird dem Bundesheer
noch viel Geld kosten. Der Ausschuß hat aber bewiesen, daß der
Vertrag und die Typenentscheidung korrekt abgelaufen sind. Auch die
Umsetzung hätte ganz normal mit 18 Maschinen passieren können. Wir
werden daher die Mißtrauensanträge gegen Darabos unterstützen",
betonte Scheibner.

"Für mich ist aber auch wichtig, daß man aus den
Untersuchungsausschüssen für die Zukunft die Lehren daraus zieht. Wir
schlagen daher vor, daß etwa die Vorsitzenden eines
Untersuchungsausschusses aus dem Richterstand kommen sollten. Auch
soll ein Untersuchungsausschuß erst nach Abschluß etwaiger
gerichtlicher Verfahren eingesetzt werden. Grundsätzlich sollte die
Einsetzung eines U-Ausschusses ein Minderheitenrecht werden und die
Zahl der Ausschüsse sollte aber beschränkt werden. Überdies, so
Scheibner, müßte es "wirkliche Sanktionen" beim Bruch der
Verschwiegenheitspflicht und der Vertraulichkeit geben.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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