• 26.06.2007, 10:03:16
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GROSZ: VfGH bestätigt BZÖ-Linie - Kriminelle Asylwerber abschieben

Schmierenkomödie um Torosians beenden - Abschiebung einleiten

Wien 2007-06-26 (OTS) - "Diese Schmierenkomödie rund um den Fall
Torosian gehört endlich beendet. Mit dem heutigen negativen Spruch
des Verfassungsgerichtshofes wird die Linie des BZÖ eindrucksvoll
bestätigt. Kriminelle Asylwerber haben das das Gastrecht missbraucht
und gehören abgeschoben. Nun ist es auch an der Zeit, dass die
österreichische Gesetzgebung vollzogen wird, bevor hier der
Rechtsstaat weiterhin an der Nase herumgeführt wird. Diese
Asylwerberfamilie hält seit Jahren die österreichischen Behörden zum
Narren, täuscht eine gesamte Ortschaft und die Medien seit Monaten.
Mit dieser Vorgangsweise wurden auch jene Menschen diskreditiert, die
rechtschaffen sind und sich mustergültig integrieren", sagte heute
BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz

Einmal mehr kritisierte der BZÖ-Generalsekretär die Grünen. "Es ist
ein Skandal der Sonderklasse, passt aber ins Sittenbild der Grünen,
dass eine Nationalratspräsidentin kriminelle Asylwerber deckt.
Glawischnig und Petrovic sollten auch angesichts der heutigen
Verfassungsgerichtshofentscheidung in sich gehen und sich selbst
einmal fragen, ob sie sich noch auf dem Boden des Rechtsstaates
befinden", so Grosz.

Das BZÖ hat aufgedeckt, dass Arman T. als Teil einer kriminelle Bande
mehrere Diebstähle begangen hat, wegen Urkundenfälschung auffällig
wurde und am 10.11.2003 vom BG St. Pölten rechtskräftig verurteilt
wurde. Grosz verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf die
Tatsache, dass diese Asylwerberfamilie offenbar die gesamte Ortschaft
und die Medien seit Monaten zum Narren halte und ein heiles
Familienbild lediglich vortäuschte. Sogar von einer versuchten
Eheschließung des verheirateten Asylwerbers mit einer Österreicherin
werde berichtet.

Der BZÖ-Generalsekretär erklärte, dass das BZÖ für ein strenges
Asylgesetz sei, jedoch im Gegensatz zu kriminellen Asylwerbern die
die Abschiebung völlig integrierter, unbescholtener und
gesetzestreuer Ausländer ein völlig falsches Signal sei. "Das BZÖ
will einen Ermessensspielraum beim humanitären Aufenthaltstiteln.
Dort wo Zuwanderer höchste Integrationsbereitschaft - und anders als
bei dem Fall in Hohenberg auch Rechtschaffenheit - zeigen und diese
von der österreichischen Bevölkerung bereits als voll integriert
aufgenommen wurden, muss ein weiterer Aufenthalt möglich sein", so
Grosz, der als Beispiel dafür die Familie Sharifi in Leoben nannte.

Rückfragehinweis:
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)

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