Vor allem in Ungarn und Slowenien drohen Probleme bei der Einreise
Wien (OTS) - Grundsätzlich unterliegt die Pickerl-Überprüfung dem
Recht des Landes, in dem das Auto zugelassen ist. "Trotzdem kommt es
vor allem an der ungarischen und slowenischen Grenze oft zu massiven
Problemen mit einem abgelaufenen Pickerl", warnt ÖAMTC-Jurist Martin
Hoffer. So wird immer wieder Autofahrern die Einreise verweigert,
wenn das "Begutachtungspickerl" abgelaufen ist.
Die Erfahrungsberichte von ÖAMTC-Mitgliedern reichen von
Geldstrafen bis zu Kennzeichenabnahmen. "Diese Vorgehensweise
widerspricht internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen",
erklärt Hoffer. "Wer sich aber solche Probleme von vornherein
ersparen will, sollte vor Reiseantritt sicher stellen, dass das
Ablaufdatum des Pickerls bis zur Heimreise aus dem Urlaub nicht
überschritten sein wird."
Das Österreichische Kraftfahrgesetz gibt Autobesitzern einen Monat
vor und vier Monate nach dem eingestanzten Überprüfungstermin Zeit,
die Fahrzeugbegutachtung durchführen zu lassen. "Wird man im Inland
mit einem Pickerl in diesem Toleranzzeitraum auch nach dem
Fälligkeitsmonat angetroffen, ist dass völlig legal. Das Pickerl ist
nicht als abgelaufen zu betrachten", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Viele
Länder kennen aber keine oder kürzere Toleranzfristen als Österreich.
Die dortigen Beamten glauben dann, dass sie ein Fahrzeug mit
"überzogenem" Termin beanstanden können. Außerdem muss sich ein
Fahrzeug, unabhängig von der Laufzeit des aktuellen Pickerls, immer
in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden.
Sollte es wegen eines abgelaufenen Pickerls im Ausland zu
Problemen kommen, empfiehlt der Club-Jurist mit der Einsatzzentrale
der ÖAMTC-Nothilfe unter der Telefonnummer +43 (0)1 25 120 00 Kontakt
aufzunehmen. Von dort wird die Verbindung zum diensthabenden
ÖAMTC-Juristen hergestellt.
(Schluss)
Audio(s) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Audio
Service, sowie im APA-OTS Audioarchiv unter http://audio.ots.at
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP