• 19.06.2007, 09:55:21
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ÖAMTC: Mit einer Stornoversicherung hohe Kosten vermeiden (+Audio)

Die Stornogebühr kann sogar den vollen Betrag des Reisepreises betragen

Wien (OTS) - Man liegt mit Fieber im Bett oder es gibt in der
Familie einen unerwarteten Todesfall. Es gibt viele Gründe, warum man
eine gebuchte Reise nicht antreten kann. "Deshalb ist es wichtig,
eine Stornoversicherung abzuschließen. Stornogebühren können bis zu
85 Prozent des Reisepreises betragen, in Sonderfällen muss man sogar
den vollen Betrag bezahlen", erläutert ÖAMTC-Juristin Gabriele
Pfeiffer. Doch selbst mit gültiger Versicherung ist man vor hohen
Kosten nicht gefeit.

Was man rund um eine Stornoversicherung beachten sollte

* Seine Rechte kennen: Die meisten Versicherungen bezahlen bei einer
plötzlichen schweren Erkrankung, Unfall oder Todesfall eines nahen
Verwandten. "Rücktritte von der gebuchten Reise sind auch bei
Elementarereignissen möglich. Zum Beispiel wenn durch Feuer ein
großer Sachschaden am Eigentum des Versicherten entstanden ist, der
seine persönliche Anwesenheit erforderlich macht", erklärt die
ÖAMTC-Juristin. Einige Gesellschaften decken auch Stornokosten bei
unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes, bei Einreichung einer
Scheidungsklage, Einlangen einer gerichtlichen Vorladung oder etwa
bei Nichtbestehen der Matura. Beim Abschluss eines Vertrages sollten
alle Punkte genau durchgelesen werden.

* Reiseabbruch versichern: Es kommt immer wieder vor, dass Urlauber
ihre Reise zwar antreten können, dann aber zum Beispiel aus
gesundheitlichen Gründen vorzeitig heimreisen müssen. Bei den meisten
Versicherungen gibt es die Möglichkeit, sich auch bei Reiseabbruch
abzusichern.

* Krankheit melden: Oft gibt es Probleme, wenn einer der Stornogründe
(z.B. Krankheit, Schwangerschaft) beim Abschluss der Versicherung
bereits vorgelegen ist oder absehbar war und nicht gemeldet wurde.
Wird das bestehende Leiden akut und kann die Reise nicht angetreten
werden, muss die Versicherung keine Zahlungen leisten. "Manche
Personen mit bestimmten, schweren Krankheiten können nur bedingt
versichert werden. In der Regel wird dann unter Vorlage eines
ärztlichen Attests eine Sondervereinbarung mit dem Versicherer
getroffen", sagt Pfeiffer.

Trotz Versicherung kann es bei einem Storno dennoch zu Problemen
kommen. Das Wichtigste ist, bei Eintritt des Versicherungsfalles
sofort das Reisebüro zu informieren. Beim Stornieren zählt jeder Tag,
weil die Stornogebühr immer höher wird, je näher der Abreisetermin
rückt. Die Einhaltung dieser Fristen und das korrekte Stornieren mit
allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen sind maßgeblich dafür,
ob die Versicherung auch in vollem Maß bezahlt. "Bei plötzlicher
Erkrankung muss man sich im Zweifelsfall sogar beim Arzt über seine
Reisefähigkeit erkundigen, um rechtzeitig stornieren zu können",
erklärt die Club-Juristin abschließend.

Aviso an die Redaktionen:
Ein Audiofile kann zu dieser Meldung unter der Telefonnummer (01) 711
99 1419 angefordert werden.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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