- 19.06.2007, 09:55:21
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ÖAMTC: Mit einer Stornoversicherung hohe Kosten vermeiden (+Audio)
Die Stornogebühr kann sogar den vollen Betrag des Reisepreises betragen
Wien (OTS) - Man liegt mit Fieber im Bett oder es gibt in der
 Familie einen unerwarteten Todesfall. Es gibt viele Gründe, warum man
 eine gebuchte Reise nicht antreten kann. "Deshalb ist es wichtig,
 eine Stornoversicherung abzuschließen. Stornogebühren können bis zu
 85 Prozent des Reisepreises betragen, in Sonderfällen muss man sogar
 den vollen Betrag bezahlen", erläutert ÖAMTC-Juristin Gabriele
 Pfeiffer. Doch selbst mit gültiger Versicherung ist man vor hohen
 Kosten nicht gefeit.
Was man rund um eine Stornoversicherung beachten sollte
* Seine Rechte kennen: Die meisten Versicherungen bezahlen bei einer
 plötzlichen schweren Erkrankung, Unfall oder Todesfall eines nahen
 Verwandten. "Rücktritte von der gebuchten Reise sind auch bei
 Elementarereignissen möglich. Zum Beispiel wenn durch Feuer ein
 großer Sachschaden am Eigentum des Versicherten entstanden ist, der
 seine persönliche Anwesenheit erforderlich macht", erklärt die
 ÖAMTC-Juristin. Einige Gesellschaften decken auch Stornokosten bei
 unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes, bei Einreichung einer
 Scheidungsklage, Einlangen einer gerichtlichen Vorladung oder etwa
 bei Nichtbestehen der Matura. Beim Abschluss eines Vertrages sollten
 alle Punkte genau durchgelesen werden.
* Reiseabbruch versichern: Es kommt immer wieder vor, dass Urlauber
 ihre Reise zwar antreten können, dann aber zum Beispiel aus
 gesundheitlichen Gründen vorzeitig heimreisen müssen. Bei den meisten
 Versicherungen gibt es die Möglichkeit, sich auch bei Reiseabbruch
 abzusichern.
* Krankheit melden: Oft gibt es Probleme, wenn einer der Stornogründe
 (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) beim Abschluss der Versicherung
 bereits vorgelegen ist oder absehbar war und nicht gemeldet wurde.
 Wird das bestehende Leiden akut und kann die Reise nicht angetreten
 werden, muss die Versicherung keine Zahlungen leisten. "Manche
 Personen mit bestimmten, schweren Krankheiten können nur bedingt
 versichert werden. In der Regel wird dann unter Vorlage eines
 ärztlichen Attests eine Sondervereinbarung mit dem Versicherer
 getroffen", sagt Pfeiffer.
Trotz Versicherung kann es bei einem Storno dennoch zu Problemen
 kommen. Das Wichtigste ist, bei Eintritt des Versicherungsfalles
 sofort das Reisebüro zu informieren. Beim Stornieren zählt jeder Tag,
 weil die Stornogebühr immer höher wird, je näher der Abreisetermin
 rückt. Die Einhaltung dieser Fristen und das korrekte Stornieren mit
 allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen sind maßgeblich dafür,
 ob die Versicherung auch in vollem Maß bezahlt. "Bei plötzlicher
 Erkrankung muss man sich im Zweifelsfall sogar beim Arzt über seine
 Reisefähigkeit erkundigen, um rechtzeitig stornieren zu können",
 erklärt die Club-Juristin abschließend.
Aviso an die Redaktionen:
 Ein Audiofile kann zu dieser Meldung unter der Telefonnummer (01) 711
 99 1419 angefordert werden.
(Schluss)
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 Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
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