• 16.06.2007, 09:30:00
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Wolf-Anwalt Zanier vermutet Bruch der Amtsverschwiegenheit in unmittelbarer Umgebung des Verteidigungsministers -

Sachverhaltsdarstellung wegen §310 StGB "Verletzung des Amtsgeheimnisses" an die Staatsanwaltschaft abgefertigt

Wien (OTS) - Der wiederholte Bruch der Amtsverschwiegenheit und
damit auch die Verletzung des § 310 des Strafgesetzbuches in der
Causa des suspendierten Air-Chiefs Generalmajor Mag. Erich Wolf zieht
nun eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung und Anzeige gegen einen
unbekannten Personenkreis im Bereich der Zentralstelle des
Bundesministeriums für Landesverteidigung durch Rechtsanwalt Dr.
Hanno Zanier, Rechtsvertreter von Generalmajor Mag. Erich Wolf, nach
sich. In einer detaillierten Sachverhaltsdarstellung über die
Oberstaatsanwaltschaft werden nun die Einvernahme von
Auskunftspersonen und die Einleitung von Vorerhebungen bzw. einer
Voruntersuchung beantragt.

"Ich kann nicht hinnehmen, dass mein Mandant wiederholt aus Medien
Nachrichten über seine vorläufige Suspendierung oder auch über seine
Dienstenthebung - übrigens lediglich eine Sicherungsmaßnahme, die
nichts über die strafrechtliche oder disziplinäre Verantwortlichkeit
meines Mandanten aussagt - erfahren muss. All dies stellt einen
wiederholten Bruch der Amtsverschwiegenheit dar, der gemäß §310 des
Strafgesetzbuches auch mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht
ist", sagte dazu Zanier.

Nach vorzeitiger Veröffentlichung der vorläufigen Suspendierung
seines Mandanten in der Zeitschrift News am 11. bzw. 12. April (unter
Weitergabe von Informationen aus einem Schreiben der Zentralstelle
vom 10. April) veröffentlichte dieses Magazin am 15. Mai ebenfalls
vorab und exklusiv die Nachricht der Dienstenthebung, ohne dass sein
Mandant oder er selbst als seine rechtsfreundliche Vertretung
informiert wurden. Der Bescheid selbst wurde dem Betroffenen erst am
16. Mai ausgehändigt. Damit ist für Zanier erwiesen, dass das Medium
News wiederholt und direkt aus der Zentralstelle unter Bruch der
Amtsverschwiegenheit informiert wurde.

"Vermute die Täter in der unmittelbaren Umgebung des
Verteidigungsministers!"

"Ich möchte der Beurteilung der Strafbehörden nicht vorgreifen,
vermute die Täter aber in der unmittelbaren Umgebung des
Bundesministers für Landesverteidigung. Die Frage ist ja, wem die
Weitergabe dieser Informationen nützen soll und wer keine Skrupel
hat, dafür auch Gesetze zu brechen. Beamten oder Soldaten des
Bundesministeriums ist die Amtsverschwiegenheit in der Regel heilig.
Für mich kommt daher primär nur ein politisch motivierter Versuch der
Zerstörung von Ehre und Ansehen meines Mandanten auf medialer Basis
in Frage, um so die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu
lenken. Wer dafür in Frage kommt, liegt wohl auf der Hand.
Selbstverständlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Aber
offensichtlich ist einigen Beteiligten jedes Mittel recht, meinen
Mandanten zu diskreditieren bzw. sein Wirken zum Grund für einen
Ausstieg aus der Eurofighter-Beschaffung zu machen", erklärte dazu
Zanier abschließend.

Rückfragehinweis:
Rechtsanwalt Dr. Hanno Zanier
Tel.: 0664 / 3222 544

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