• 11.06.2007, 12:09:37
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Steirisches Wasserkraftwerk "Schwarze Sulm" - Bei Naturdenkmal 50 Millionen Forderung gegen Land Steiermark

Gerüchte um strafrechtlich relevante Handlungen von Landesrat Wegscheider - Keine Sorge wegen Berufung

Graz (OTS) - Mögliche Millionenforderungen gegen Land Steiermark

Nach der Erteilung des positiven wasserrechtlichen Bescheides an
die Projektwerber, gehen die Wogen zwischen Landespolitikern und den
Projektwerbern weiter hoch. "Es ist verständlich, dass verschiedene
Seiten die BH Deutschlandsberg, aufgrund unserer Erfolge, nunmehr
massiv auffordern, die Schwarze Sulm zu einem Naturdenkmal zu
erklären. Dies sieht auch in der Öffentlichkeit zweifelsohne sehr gut
aus - aber man muss der Öffentlichkeit auch wahrheitsgemäss sagen,
welche finanzielle Folgen dies für das Land hätte", so Projektwerber
Ing. Peter Masser. Tatsächlich wäre nach Meinung von Rechtsexperten
das Land Steiermark im konkreten Fall nicht nur verpflichtet die
bisher angelaufenen Projektkosten, sondern auch den in Zukunft
entgangenen Gewinn, des geplanten Wasserkraftwerkes an der Schwarzen
Sulm, zu bezahlen. "Wir bewegen uns hier in exorbitant anderen
preislichen Höhen wie beim Kraftwerk Koppentraun", so der Anwalt der
Projektwerber, der Grazer Verwaltungsrechtsexperte und
Wirtschaftsanwalt Dr. Georg Eisenberger und weiter: " alleine die
Projektkosten meiner Mandanten haben bis dato mehr als Euro 2 Mio.
betragen, dazu kann man für den bei Wasserkraft anzusetzenden
Berechnungszeitraum von rund 100 Jahren aus heutiger Sicht
zumindestens Euro 50 Mio. für entgangene Gewinne ansetzen. Es gibt
sogar Sachverständige die in ersten Gesprächen von noch höheren
Summen ausgehen. Das Land Steiermark muss sich im klaren sein, dass
die dann zur Diskussion stehenden Kosten auf jeden Falle in einer
Grössenordnung wären, die sogar Rückstellungen im steirischen
Landesbudget erforderlich machen würden". In diesem Zusammenhang
fordert Masser auch nunmehr ein Einschreiten von Wirtschaftlandesrat
Dr. Christian Buchmann ein: "Als steirischer Unternehmer habe ich den
Eindruck, dass Dr. Buchmann bis dato eine sehr ordentliche Arbeit
unter schwierigsten Bedingungen als Wirtschaftslandesrat gemacht
hat. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es ihm egal ist, wenn
einer seiner Regierungskollegen hier Rechnungen aufmacht, ohne über
deren Bezahlung nachzudenken". Nach Meinung von Finanzexperten
könnten in so einem Falle die im Zusammenhang mit einem Naturdenkmal
stehenden Kosten für das Landesbudget der Steiermark schlagend sein,
da Buchmann selbst in seiner pointierten Budgetrede vom 27. März des
Jahres auf die besonderen Schwierigkeiten des Doppelbudgets 2007/2008
und die in diesem Zusammenhang notwendige Neuverschuldung des Landes
Steiermark in Höhe von rund Euro 172 Mio. für die beiden Jahre
hingewiesen hat.

"Es kann nicht sein, dass hier politisches Kleingeld auf den
Schultern der BH Deutschlandsberg und des Wirtschaftslandesrates
gewechselt wird", so Masser.

Wichtig ist jedoch den Projektwerbern zu betonen, dass Ihnen nach
wie vor an einer finanziellen Ablöse des Projektes nichts gelegen
ist. "Wir sagen es immer wieder und immer wieder gerne", so
Dipl-Ing. Alfred Prinz von Liechtenstein, "dass wir weder ein Geld
mit einer Ablöse, noch mit einer Kompensationszahlung für entgangenen
Gewinn lukrieren wollen - dafür hätten wir nicht 10 Jahre kämpfen
müssen. Wir wollen ein ökologisch und ökonomisch sinnvolles und vor
allem nachhaltiges Projekt für uns und unsere Kinder realisieren. Es
geht uns nicht um einen schnellen Profit, sondern um die langfristige
Sicherung von sauberer Energie in unserer Region für rund 10.000
Haushalte, zu denen auch wir selbst und unsere Familien, Nachbarn und
Freunde gehören".

Gerüchte um strafrechtlich relevante Handlungen von Landesrat
Wegscheider

Für Verwunderung und Aufregung sorgen bei den Projektwerbern ihnen
zugegangene Informationen über angebliche massive Interventions- und
Einschüchterungsversuche von Landesrat Manfred Wegscheider. Dazu Ing.
Peter Masser erbost: "Wir freuen uns darüber, dass immer mehr
Steirerinnen und Steirer, die unserem Projekt durchaus kritisch zu
Anfang gegenüber gestanden sind, bei uns anrufen, und uns fairerweise
zubilligen, dass auch sie unserem Projekt nunmehr nach Kenntnis aller
Fakten und Planungen durchaus etwas Positives abgewinnen können und
uns daher zum jetzigen Verfahrensstand gratulieren. Viel schlimmer
ist aber die Tatsache, dass wir von verschiedenen Seiten, bereits
mehrfach darüber informiert wurden, dass es amtsintern Gerüchte über
massive Interventionsversuche gegen unser Projekt seitens Landesrat
Wegscheider geben würde. Wir können die Angelegenheit nicht
beurteilen und haben sie zur Überprüfung an unseren Anwalt gegeben".
Dazu auf Nachfrage Rechtsvertreter Dr. Georg Eisenberger: "Ich möchte
die meiner Mandantschaft zugegangenen Informationen und deren
Wahrheitsgehalt zu diesem Zeitpunkt nicht überbewerten und bin mir
sicher, dass es sich hier im einen oder anderen Fall um ein
Missverständnis handeln muss, da sich im Falle der Richtigkeit einer
derartigen Vermutung, Landesrat Wegscheider massiver zivil- und
gegebenenfalls sogar strafrechtlicher Konsequenzen wegen
Amtsmissbrauch und Anstiftung zum Amtsmissbrauch aussetzen würde. In
so einem Falle wäre ich angehalten entsprechend zu handeln".

Keine Sorge wegen Berufung der Wasserwirtschaft

Keine Sorge bereitet den Projektwerbern derzeit laut eigener
Angabe eine mögliche Berufung gegen den positiven
Wasserrechtsbescheid seitens der steirischen
Wasserwirtschaftsabteilung wie von deren Leiter, Dipl.-Ing. Johann
Wiedner, noch vor einigen Tagen in den Raum gestellt.
Dazu Projektwerber Masser: "Die Fachabteilung 19A der
Steiermärkischen Landesregierung hat einen ausgezeichneten Ruf und
wir können uns mit deren Zielsetzungen - beispielsweise im Rahmen des
LUST - Aktionsprogrammes Wasser - vollinhaltlich identifizieren.
Gerade den Experten dieser Fachabteilung ist ja selbst bestens
bewusst, dass die Wasserwirtschaft generell in einem besonderen
Spannungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie steht. Dies gilt ja
nicht nur für die Errichtung von notwendigen Kraftwerken, sondern
beispielsweise auch für die Errichtung von Hochwasserschutzbauten in
sensiblen Zonen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die
Wasserwirtschaftsabteilung hier nicht auf einen politischen Zuruf
reagieren wird, sondern die Angelegenheit entsprechend ihrer
fachlichen Kompetenz, sachlich und seriös prüfen wird. Unser Projekt
wurde seitens der zuständigen Fachabteilung 13 im Rahmen des
Wasserrechtsverfahrens nach den derzeit strengsten geltenden
europäischen Bestimmungen - den eines Europaschutzgebietes nach der
Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (Natura 2000) und der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie - geprüft und genehmigt. Wir können uns nicht
vorstellen, dass die Wasserwirtschaftsabteilung des Landes hier noch
strengere Massstäbe anlegen kann und sind sicher, dass Dipl.-Ing.
Wiedner und seine Experten hier mit den Prüfungsergebnissen der
dafür zuständigen Kollegen der Fachabteilung 13 fachlich
einverstanden sein werden".

Rückfragehinweis:

Thomas Stelzl (Pressearbeit), Tel.: 0664 - 1206311
   mailto:thomas.stelzl@mac.com
   
   DI Alfred Prinz Liechtenstein   
   mailto:alfred.liechtenstein@holztreff.at
   
   Ing. Peter Masser, Tel.: 0664 - 113 72 41
   mailto:peter.masser@gmx.at
   
   Dr. Georg Eisenberger 
   mailto:eisenberger@court.at

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