• 31.05.2007, 13:01:51
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Tagung der Präsidenten der deutschen Anwaltsgerichtshöfe in Wien

Wien (OTS) - Vom 31. Mai - 2. Juni findet auf Einladung des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages und der Rechtsanwaltskammer
Wien das jährliche Treffen der Präsidenten der deutschen
Anwaltsgerichtshöfe in Wien statt.

An den Gesprächen nehmen unter anderem der Vizepräsident des OGH,
Dr. Ronald Rohrer, zugleich auch Präsident der Obersten Berufungs-
und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
(OBDK), Prof. Dr. Walter Strigl, Vizepräsident der OBDK, und LStA
Mag. Christian Pilnacek, Sektionsleiter im Bundesministerium für
Justiz, teil. Aus Deutschland werden u.a. die Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft der Präsidenten der Anwaltsgerichtshöfe Dr. Doris
Geiersberger und Frank Johnigk, Geschäftsführer der Deutschen
Bundesrechtsanwaltskammer, erwartet.

Auf der Tagesordnung stehen neben der Arbeitssitzung im
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, Fachgespräche mit
OBDK-Präsident Dr. Ronald Roher im Justizpalast und Sektionsleiter
LStA Mag. Christian Pilnacek im Bundesministerium für Justiz. Thema
des diesjährigen Zusammentreffens sind insbesondere die Unterschiede
in der Disziplinargerichtsbarkeit zwischen Deutschland und Österreich
ebenso wie die geplante Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten in
Österreich. Dazu Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages: "Die österreichische
Rechtsanwaltschaft begrüßt die Einführung von
Landesverwaltungsgerichten. Dies darf aber nicht dazu führen, dass
die Zuständigkeit der OBDK, als Berufungsinstanz gegen Erkenntnisse
der Disziplinarräte der Rechtsanwaltskammern, auf die geplanten
Landesverwaltungsgerichte übergeht. Die OBDK in ihrer Zusammensetzung
mit Richtern des Obersten Gerichtshofes und Rechtsanwälten, die von
den Plenarversammlungen der einzelnen Rechtsanwaltskammern gewählt
werden und hervorragende Arbeit leisten, ist unbedingt zu erhalten."

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent
davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Mag. Julia Bisanz
Tel.: 01/5351275-15, [email protected] , www.rechtsanwaelte.at

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