- 31.05.2007, 11:20:47
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FORMAT: BWB ortet bei OMV Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung am Flughafen
Differential bei Kerosin um 46,6, Hydrantengebühr um bis zu 400 Prozent überhöht - Einleitung eines Verfahrens vor dem Kartellgericht
Wien (OTS) - Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bescheinigt der
OMV in einer Stellungnahme zu einer Beschwerde der AUA wegen
überteuerter Kerosinpreise eine marktbeherrschende Stellung am
Flughafen und leitet gegen das Unternehmen vor dem als Kartellgericht
fungierenden Wiener Oberlandesgericht ein Verfahren wegen Verstoßes
gegen Paragraphen 5, Absatz 1, Ziffer 1 des Kartellgesetzes von 2005
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - ein. Das berichtet
das Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner morgen, Freitag,
erscheinenden Ausgabe.
"Die BWB gelangt zu der Auffassung, dass die OMV über eine
marktbeherrschende Stellung verfügt", zitiert FORMAT aus einer
BWB-Stellungnahme vom 1. März mit dem vollen Titel "Darstellung der
Untersuchungsergebnisse der Bundeswettbewerbsbehörde zur Beschwerde
betr. Art 82 EGV und § 5 KartG der Austrian Airlines Österreichische
Luftverkehrs AG gegen die OMV". Einen Missbrauch dieser Stellung
sieht die BWB laut FORMAT bei dem von der OMV auf das Kerosin
aufgeschlagene Differential (Spanne) sowie bei der Betankungsgebühr
("Hydrantengebühr"), die von der OMV über eine von ihr gemanagten
Gesellschaft, an der sechs weitere Mineralölkonzerne beteiligt sind,
eingehoben wird.
Die AUA habe bisher argumentiert, ihr Kerosinpreis läge im Mittel des
bei internationalen Flughäfen üblichen, berichtet FORMAT. Die BWB
lege offenbar andere Maßstäbe an und käme jedenfalls zu einem anderen
Schluss: Ihrer Darstellung zufolge ist das Differential im Schnitt um
46,6 Prozent überhöht, und zwar gegenüber einer Situation, in der es
in Wien Schwechat fünf bis sechs Bewerber am Markt gebe. "Die BWB ist
der Auffassung, dass die (...) Untersuchungsergebnisse nicht geeignet
sind, einen Preismissbrauch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
auszuschließen", so das Resummee in dem Papier.
OMV und AUA sollten sich darüber außergerichtlich einigen, empfahl
der scheidende BWB-Chef Walter Barfuß gleichzeitig mit der Zustellung
des Bescheides, so FORMAT weiter. Nachdem OMV-Chef Wolfgang
Ruttenstorfer in der Sache nicht aktiv geworden ist, strenge Barfuß
nun ein Verfahren gegen die OMV vor dem Kartellgericht an. Mit 4.
Juni bringt die BWB dort einen "Antrag auf Abstellung der
Zuwiderhandlung" durch die OMV ein. Daraus zitiert FORMAT wie folgt:
"Aufgrund der Wahrung des öffentlichen Interesses und dem Schutz der
hinter einem vermuteten Preismissbrauch stehenden
Konsumentenwohlfahrt sieht die BWB ein Verfahren vor dem
Kartellgericht zur Entscheidung der Problematik als angemessen an."
Bei der Hydrantengebühr sieht die BWB sogar eine Überhöhung um bis zu
400 Prozent als erwiesen an. "Die BWB ist der Auffassung, dass mit
hinreichender Wahrscheinlichkeit die Gebühren der FSH in den letzten
Jahren (insbesonders 2004 bis 2006) missbräuchlich überhöht waren",
heißt es dazu in der BWB-Darstellung.
Folgt das Gericht der Ansicht der Wettbewerbsbehörde, könnte sich die
AUA nicht nur über künftig niedrigere Kerosinpreise freuen, sondern
auch in den vergangenen Jahren zu viel bezahlte Spritkosten zurück
verlangen, schreibt FORMAT. Das Kartellgericht würde einen Gutachter
bestellen, der einen vertretbaren Aufschlag auf Einstandskosten der
OMV festlegen würde. Ausgelöst hatte den Streit der Kostendruck bei
der auf schwierigem Kurs fliegenden AUA. Nach seinem Antritt als
AUA-Chef im Mai vergangenen Jahres hatte sich Ötsch auf die Suche
nach Sparpotentialen gemacht. Dabei hatte er neben den Personalkosten
auch die Lieferantenverträge unter die Lupe genommen.
OMV-Sprecher Thomas Huemer weist gegenüber FORMAT nun die
Vorhaltungen erneut zurück. "Wir beliefern zahlreiche internationale
Fluglinien mit Kerosin und halten dabei alle Wettbewerbsregeln ein.
Wir sind an einer guten Kooperation mit den prüfenden Instanzen
interessiert und legen zu diesem Zweck gerne unsere Daten offen."
AUA-Chef Alfred Ötsch wollte die heikle Causa - zwei
Staatsbeteiligungen streiten miteinander - FORMAT zu keiner
Stellungnahme bereit. AUA-Anwalt Raoul Hoffer (Kanzlei Binder
Grösswang) erläuterte gegenüber dem Magazin die Folgen des Bescheids
aus Sicht der AUA: "Ist die Marktbeherrschung durch ein Unternehmen
einmal festgehalten, sind ihm bei der Preisgestaltung die Hände
gebunden." Laut Hoffer kann die AUA neben der Aussicht auf künftig
günstigere Preise rückwirkend rund 35 Millionen Euro von der OMV
fordern.
Noch nicht befasst habe sich die BWB mit dem auch von der
Arbeiterkammer bei der Benzinpreisgestaltung vorgebrachten Kritik,
die OMV würde bei der Preisgestaltung einen falschen Einkaufspreis
als Basis heran ziehen, schreibt FORMAT. Die OMV berufe sich dabei
auf die Rohstoffbörsen in Rotterdam, wo sie selbst, wenn überhaupt,
nur zur Abdeckung von Bedarfsspitzen und dann auch zu besonders hohen
Preisen kaufe, so der im Raum stehende Vorwurf. Auch diese Causa will
AUA-Anwalt Hoffer nun aufrollen.
Rückfragehinweis:
Format Wirtschaft, Bernhard Salomon
Tel.: (01) 217 55/4149
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