- 24.05.2007, 16:47:25
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Marek: Gesetzesvorlage bringt Rechtssicherheit für 24-Stunden-Betreuung zu Hause
Staatssekretärin bei Beratung des Hausbetreuungsgesetzes im Sozialausschuss des Nationalrates
Wien (BMWA-OTS) - "Das Hausbetreuungsgesetz ist ein ganz wichtiger
Schritt in die richtige Richtung und schafft einen rechtlichen Rahmen
für die 24-Stunden-Betreuung bedürftiger Menschen zu Hause." So
stellte Staatssekretärin Christine Marek gestern den
Regierungsentwurf für ein Hausbetreuungsgesetz im Sozialausschuss des
Nationalrates vor, das eine Rechtsgrundlage für die durchgehende
Betreuung pflegebedürftiger Personen schaffen soll.
Mit diesem Gesetz und begleitenden Änderungen in der
Gewerbeordnung, so Marek weiter, habe das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit die in seine Kompetenzen fallenden Materien in
der Pflege- und Betreuungsdebatte zügig vorangetrieben (die übrigen
Themen wie Koordination und Finanzierung, soweit es um Kompetenzen
des Bundes geht, fallen in die Zuständigkeit von Sozialminister Erwin
Buchinger). Mit dem Entwurf werde eine legale Form der
24-Stunden-Betreuung ermöglicht, die bisher in vielen Fällen durch
illegale Arbeitsverhältnisse vorwiegend ausländischer
Betreuungspersonen vorgenommen wurde. Das Hausbetreuungsgesetz
ermögliche nun eine bis zu 24-Stunden-Betreuung von pflegebedürftigen
Personen ab der Pflegestufe 3 (sowie von pflegebedürftigen Personen
auch niedrigerer Pflegestufen bei Demenzerkrankung) durch
unselbstständige Betreuungskräfte. Unselbstständig Beschäftigte
könnten sowohl von den pflegebedürftigen Personen selbst oder ihren
Angehörigen beschäftigt werden, erläuterte die Staatssekretärin.
Die mit dem Hausbetreuungsgesetz geschaffenen, vor allem
arbeitszeitrechtlich bedarfsorientierten Sonderregelungen gelten aber
auch dann, wenn solche Betreuungsleistungen von Mitarbeitern von
sozialen Trägerorganisationen erbracht werden. Gleichzeitig wird aber
auch durch eine Novelle zur Gewerbeordnung die Betreuung durch
selbständige Betreuungskräfte geregelt, wobei ein eigenständiges
Berufsbild geschaffen wird.
Marek räumte ein, dass es sich bei dem Hausbetreuungsgesetz und
der Novelle zur Gewerbeordnung um eine Kompromisslösung handle. Diese
sei aber notwendig und richtig, weil - auf Grund der per 30. Juni
2007 auslaufenden Amnestie-Regelung für die illegale Betreuung -
rasch ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden musste. Die
Staatssekretärin verwies auch darauf, dass man die Umsetzung und die
Auswirkungen der neuen legalen Betreuungsformen evaluieren und
anschließend beurteilen werde, welchen allfälligen Änderungsbedarf es
gebe. Mit diesem Entwurf habe die Bundesregierung bewiesen, rasch und
problemorientiert zu handeln.
Marek zeigte sich abschließend auch darüber erfreut, dass mit
einem Abänderungsantrag zum ASVG weiterhin eine Beschäftigung von
Au-pair-Kräften möglich sein wird. Nach einem Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes, der Au-pairs als echte Arbeitnehmerinnen
beurteilte, wäre für viele, auf die Unterstützung von Au-pair-Kräften
angewiesene Familien eine weitere Beschäftigung nicht mehr möglich
gewesen, hätte das Erkenntnis doch zur Folge gehabt, dass die
Au-pair-Kräfte voll versicherungspflichtig sind. Mit der Novelle zum
ASVG wird nun festgelegt, dass Kost und Logis von Au-pairs nicht
sozialversicherungspflichtig sind. Damit wird - unter Bedachtnahme
auf den jeweiligen Mindestlohntarif gemäß Hausgehilfen- und
Hausangestelltengesetz - der Einsatz von Au-pairs als geringfügig
Beschäftigte weiter möglich sein.
Marek, die persönlich diese Lösung mit Sozialminister Buchinger
politisch herbeigeführt hatte, betonte, dass auch hier die
Bundesregierung Handlungskompetenz gezeigt habe, die vielen Familien
zu Gute komme.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Staatssekretariat: Mag. Christian Kuhaupt, Tel.: (01) 711 00-5649
Referat Presse: Dr. Harald Hoyer, Tel: (++43-1) 71100-2058
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