• 24.05.2007, 11:07:09
  • /
  • OTS0121 OTW0121

Kommentar zum Artikel "Überwachungsgesetz: Kommt Entschärfung?" in der Wiener Zeitung vom 24.5.

Wien (OTS) - Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, zeigt sich über die
Aussage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie (BMVIT), in der behauptet wird, dass jeder auf der
Homepage des Ressorts eine Stellungnahme zu der Änderung des
Telekommunikationsgesetzes abgeben könnte, verwundert. "Wenn das
BMVIT meint, der Österreichische Rechtsanwaltskammertag sei nicht
übergangen worden, weil schließlich jedermann eine Stellungnahme auf
der Homepage des Ressorts abgeben könnte, dann verkennt das
Bundesministerium die Rechtslage."

Der Berechtigung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zur
Abgabe von Gutachten zu Gesetzesentwürfen, wie sie die
Rechtsanwaltsordnung aufträgt, entspricht die Verpflichtung des
Bundesministeriums zur Verständigung des ÖRAK. Dieser Verpflichtung
ist das BMVIT gerade bei dieser besonders grundrechtsrelevanten
Materie nicht nachgekommen, obwohl im Regelfall eine Verständigung
des ÖRAK durch das BMVIT von Gesetzesvorhaben, so zuletzt zum
Beispiel zur 3. Novelle der Zulassungsstellenverordnung, erfolgt.
Auch andere Körperschaften öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel der
Österreichische Landarbeiterkammertag, wurden von der beabsichtigten
Änderung des Telekommunikationsgesetzes verständigt.

Rückfragehinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Julia Bisanz, Tel.: 01 / 535 12 75- 15

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ORA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel